KI-Werkstatt
Die KI-Verordnung der EU ist beschlossene Sache. Sie setzt einen neuen Rahmen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz und muss nun von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Für die Nutzung von KI in Arbeitswelt liefert die KI-Verordnung einige wichtige Anhaltspunkte. Wesentliche Konkretisierungen sowie arbeitsrechtliche Fragen hat die EU jedoch bewusst den Mitgliedsstaaten überlassen. Dafür wurde eine Öffnungsklausel in der Verordnung verankert, mit der der besondere Regelungsbedarf für KI im Arbeitsleben auf nationaler Ebene betont wird.
In der KI-Werkstatt des DGB am 25. September 2024 soll darüber diskutiert werden, wie die Öffnungsklausel bestmöglich für einen „Regelungsrahmen für die Nutzung Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt“ in Deutschland genutzt werden kann. Dazu wird der DGB ein neues Diskussionspapier vorstellen, das sich sowohl aus der Praxis als auch aus der Arbeitsforschung ableitet. Neben einer rechtlichen Einordnung sollen vor allem konkrete Praxisbeispiele die anschließende politische Diskussion befruchten.
Wir übertragen die Veranstaltung ab 13:00 Uhr via Livestream:
Ablaufplan:
Begrüßung
Durch den Moderator Sven Oswald
Input: KI für Gute Arbeit nutzbar machen
Impuls aus der Wissenschaft: Die KI-Verordnung, nationale Gestaltungsoptionen und Lücken
Ernesto Klengel, Wissenschaftlicher Direktor des HSI
Impuls aus der Praxis: Innovative Vorgehensmodelle, im Anschluss Diskussion)
Welf Schröter, Leiter “Forum Soziale Technikgestaltung”
Impuls aus der Praxis: Innovative Vorgehensmodelle
Dr. Constanze Kurz, Referentin Gesamtbetriebsrat Robert Bosch GmbH
Politische Einordnung und Ausblick
Talkrunde mit:
- Yasmin Fahimi (DGB)
- Lilian Tschan (BMAS)
- Prof. Dr. Isabell Hensel (Universität Kassel)
- Steffen Kampeter (BDA)