Ferienjobs

Das müssen Schüler*innen beachten

Regeln zu Ferienjobs

Mit Beginn der Sommerferien werden wieder viele Schüler*innen ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufbessern und so erste Einblicke in die Arbeitswelt erhalten. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend gibt Tipps. Fest steht: Gute Arbeitsbedingungen und Entlohnung sollten auch Schüler*innen erhalten.  

Gewerkschaft auch für junge Menschen
Ich rate jedem jungen Menschen am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren.
Kristof Becker, DGB-Bundesjugendsekretär

Ferienjobs: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die gesetzliche Lage: Was muss ich beachten, wenn ich einen Ferienjob annehme?
  • Ferienjobs gibt es in allen erdenklichen Branchen, und dabei gibt es durchaus auch gefährliche Arbeiten. Die sind aber für Kinder und Jugendliche tabu. Den Rahmen des Erlaubten regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Ferienjobs – das müssen leichte Tätigkeiten sein: zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten. Auch mit Gefahrenstoffen hantieren oder Akkordarbeiten sind untersagt.
  • Alter: Bis einschließlich dem 14. Lebensjahr ist arbeiten eigentlich verboten. Aber: Wenn deine Eltern zustimmen, darfst du ab einem Alter von 13 Jahren bis zu 2, in der Landwirtschaft 3 Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.
  • Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher. Und für die gibt es beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen. Aber trotzdem ist nicht alles erlaubt. Als Schulpflichtige*r darfst du nicht länger als 4 Wochen im Jahr in den Ferien jobben, denn die sind in erster Linie zur Erholung da.
  • Die Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum zwischen 6 bis 20 Uhr. Ausnahmen gelten für Schüler*innen, die bereits 16 Jahre alt sind. Sie dürfen z. B. in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten, allerdings nicht an Wochenenden. Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmen, Sportveranstaltungen zum Beispiel.
  • Ebenso im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt sind die Ruhepausen von unter 18-Jährigen. Wer 4,5 bis 6 Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als 6 Stunden sind es 60 Minuten.
Bezahlung: Wie viel verdiene ich mit einem Ferienjob?

Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn. Dieser beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht – eine gesetzliche Lücke, die die DGB-Jugend vehement kritisiert. Wenn im jeweiligen Unternehmen aber ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden. Hier solltest du die Lohnhöhe ganz genau im Blick haben, wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird: Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden.

Der Arbeitsvertrag: Muss ich für einen Ferienjob einen Arbeitsvertrag abschließen?

Auf jeden Fall solltest du nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln.

Der Unfallschutz: Was passiert, wenn ich mich während meines Ferienjobs verletze?

Während des Ferienjobs bist du bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Dieser Schutz beginnt ab dem 1. Arbeitstag und gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause.

An wen kann ich mich wenden, wenn es Probleme gibt?

Wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten, solltest du zusammen mit deinen Eltern was dagegen tun. Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze solltest du nicht tolerieren. Am besten wendest du dich in solchen Fällen an die Aufsichtsbehörden – in der Regel sind örtliche Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz. Arbeitgeber, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, müssen mit heftigen Geldbußen rechnen.

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