Stellungnahme zur Öffentlichen Konsultation zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen des Bundes
Stellungnahme23. Dezember 2022
Datei herunterladenWir setzen uns für gute Arbeitsbedingungen durch eine starke Tarifbindung und einen existenzsichernden Mindestlohn ein. Hier finden sie alle Inhalte unserer tarifpolitischen Arbeit.
Der DGB setzt sich für eine starke Tarifbindung und einen existenzsichernden Mindestlohn ein. Denn Tarifverträge sichern nicht nur die ökonomische Teilhabe der Beschäftigten. Die Bewältigung der anstehenden sozialen und ökologischen Transformationsprozesse ist ohne Tarifverträge nicht denkbar. Sie erhöhen dadurch nicht nur die Akzeptanz der anstehenden Veränderungen, eine starke Tarifbindung ist zugleich ein Garant für den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und Motor für wirtschaftlichem Fortschritt.
Dennoch nimmt seit Jahrzehnten die Tarifbindung stetig ab. Aktuell sind nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland tarifgebunden. Die Erosion der Tarifbindung ist vor allem Folge gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen sowie konkreter politischer Entscheidungen der vergangenen 20 Jahre: Die Schaffung eines der größten Niedriglohnsektoren in Europa war ein entscheidender Treiber für Tarifflucht und der damit einhergehenden Prekarisierung der Arbeit.
Die Tarifbindung verliert seit Jahren ihre Bindekraft – und damit auch tarifvertragliche geregelte Löhne. Dort, wo es keine Tariflöhne gibt, greift der gesetzliche Mindestlohn, um zumindest ein Lohnniveau zu gewährleisten, welches existenzsichernd ist. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Erfolg der Gewerkschaften. Durch den gesetzlichen Mindestlohn konnten die Einkommen am unteren Rand der Einkommensverteilung stabilisiert werden. Dennoch ist festzuhalten, dass Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, kaum Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe haben. Der Mindestlohn kann nur eine unterste Haltelinie sein, um Niedrigstlöhnen einen Riegel vorzuschieben.
Zudem haben sich die Mitgliedstaaten der EU, somit auch Deutschland, mit der 2022 verabschiedeten Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union der Zielsetzung einer hohen Tarifbindung verpflichtet. Liegt diese nicht bei mindestens 80 Prozent, so muss der Mitgliedstaat bis Ende 2024 einen nationalen Aktionsplan mit einem klaren Zeitplan und konkreten Maßnahmen zur schrittweisen Erhöhung der tarifvertraglichen Abdeckung vorlegen.
Nicht zuletzt schließt die DGB-Tarifgemeinschaft für die Leiharbeits-Branche mit dem Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) einen Tarifvertrag. Dieser regelt die Arbeitsbedingungen und Entgelte sowie einen Mitgliedervorteil für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften gibt. Die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit gelten für rund 98 Prozent der insgesamt ca. 816.000 Leiharbeiter*innen in ganz Deutschland. Und zwar für alle Leiharbeiter*innen, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) ist.
Wir setzen uns für eine starke Tarifbindung ein. Die Stärkung der Tarifbindung ist eine der zentralen Aufgaben unserer Zeit. Von ihr hängt ab, ob es in unserer Gesellschaft gerecht zugeht und ob die Beschäftigten an den ökonomischen Erfolgen teilhaben. Tarifverträge sichern die Teilhabe der Beschäftigten und tragen zu sozialem Frieden und wirtschaftlichem Fortschritt bei. Tarifverträge sorgen für einen demokratischen Interessenausgleich in Betrieben, Unternehmen und Dienststellen. Sie fördern Gleichbehandlung und Gerechtigkeit – zwischen Frauen und Männern, zwischen Ost und West, zwischen Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.
Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Fortschritt waren historisch immer eng mit erfolgreichen gewerkschaftlichen Kämpfen und tarifvertraglichen Einigungen verknüpft. Ob bei der Zahl der Urlaubstage, bei der Arbeitszeit oder bei anderen arbeitsgestaltenden Fragen – Tarifverträge schaffen zukunftsweisende Normen und setzen Standards, die über staatliche Mindestnormen oft deutlich hinausgehen. Gleichzeitig sind Tarifverträge und darauf aufbauende Betriebs- und Dienstvereinbarungen flexibel – greifen nicht nur aktuelle branchenspezifische Bedürfnisse der Beschäftigten auf, sondern reagieren auch kurzfristig auf außergewöhnliche Umstände.
Tarifverträge tragen zu fairen Wettbewerbsbedingungen bei, steigern die gesamtwirtschaftliche Produktivität und stabilisieren damit die ökonomische Entwicklung. Zudem weisen Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen längere Betriebszugehörigkeiten auf. Dies senkt den Aufwand für Arbeitgeber*innen und auch das langjährig erworbene Know-how der Mitarbeit*innen bleibt länger im Unternehmen.
Allerdings verliert die Tarifbindung seit Jahren ihre Bindekraft. Aktuell arbeiten bereits 48 Prozent der westdeutschen und 55 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten in Betrieben ohne Tarifvertrag. Diese Entwicklung ist dramatisch und keineswegs nur eine Gefahr für die Rolle der Gewerkschaften. Sollte sie nicht aufgehalten werden, gefährdet das unseren Wohlstand und schwächt die Demokratie in Wirtschaft und Gesellschaft.
Die schwindende Tarifbindung folgt dabei keinem Naturgesetz, sondern hat vielfältige – politische und strukturelle – Gründe. Zum Beispiel veränderte Wirtschaftsstrukturen: Mit dem Wachsen des Dienstleistungssektors, zunehmender Privatisierung und gleichzeitiger Änderung der Wertschöpfungssysteme im Industriesektor sind Herausforderungen für die gewerkschaftliche Organisierung der Beschäftigten und damit für die Grundlage von Tarifbindung verbunden. Dasselbe gilt für neue Beschäftigungsformen am Arbeitsmarkt.
Ein bedeutender Grund für die sinkende Tarifbindung liegt auch in der Tarifflucht durch die Arbeitgeber*innen. In einigen Arbeitgeberverbänden gibt es mittlerweile mehr Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaften) als normale Mitglieder. Gleichzeitig wird immer häufiger die Möglichkeit genutzt, im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen Tarifflucht zu begehen.
Den Sozialversicherungen und dem Staatshaushalt gehen ebenfalls durch Tarifflucht jährlich mehrere Milliarden durch die Hände. Die Kaufkraft sinkt, niedrigere Einkommensteuern sind die Folge. Am Ende zahlt die öffentliche Hand doppelt.
So vielfältig die Gründe für den Rückgang der Tarifbindung sind, so vielfältig müssen die Ansätze zu ihrer Stärkung sein. Die Gewerkschaften selbst richten ihre Kraft darauf, ihre Mitgliederbasis zu stärken. Neue Formen der Ansprache und der Organisierung werden entwickelt und angegangen. Neue Branchen und neue Beschäftigungsformen werden in den Fokus genommen, um gewerkschaftliche Organisationskraft auch in tariflosen Branchen zu verankern.
Auch die Politik darf nicht länger zuschauen, wenn mit zurückgehender Tarifbindung eine tragende Säule unserer Sozial- und Wirtschaftsordnung ins Wanken gerät. Das deutsche Tarifvertragssystem ist ein öffentliches Gut, das enorme gesamtgesellschaftliche Vorteile und Wohlfahrtsgewinne ermöglicht. Die Politik muss jetzt die Rahmenbedingungen für eine Förderung der Tarifbindung setzen.
Verbessertes Zugangsrecht für Gewerkschaften – auch im digitalen Raum
Wenn Gewerkschaften ihre bestehenden und potentiellen Mitglieder nicht erreichen können, sind sie auch nicht in der Lage, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten und mit der Arbeitgeberseite Tarifverträge zu verhandeln. Damit Gewerkschaftsvertreter*innen die Beschäftigten erreichen, müssen die im Betrieb üblichen Kommunikationsformen auch der Gewerkschaft zugänglich sein. Dies gilt vor allem für diejenigen Bereiche, in denen die Belegschaft nicht mehr an einem festen Ort zusammenkommt, sondern vor allem digital zusammenarbeitet. Die Bundesregierung hat aufgrund der Wichtigkeit des Rechts der Gewerkschaften mit den Beschäftigten in Kontakt zu treten, ein entsprechendes Vorhaben im Koalitionsvertrag festgehalten. Dieses muss nun schnell auf den Weg gebracht werden.
Allgemeinverbindlicherklärung weiter erleichtern – Gute Tarifverträge branchenweit
Gute Tarifverträge müssen möglichst vielen Beschäftigten einer Branche zugutekommen. Mit dem bewährten Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung können Tarifverträge für eine ganze Branche verbindlich erklärt werden. Die bisher erreichten Verbesserungen reichen nicht aus, um die Tarifbindung spürbar zu stärken. Zunächst muss die weiterhin bestehende Veto-Möglichkeit der Arbeitgeber*innen im Tarifausschuss abgeschafft werden. Der Abstimmungsmodus im Tarifausschuss muss so verändert werden, dass ein Antrag, der von beiden Tarifvertragsparteien gemeinsam eingebracht wurde, nur mit einer Mehrheit abgelehnt werden kann.
Arbeitsrechtliches Verbandsklagerecht
Dort, wo bereits Tarifverträge gelten, muss sichergestellt werden, dass Arbeitgeber*innen sie auch einhalten. Oft genug wenden manche Arbeitgeber*innen Tarifverträge systematisch nicht oder anders zum Nachteil der Beschäftigten an. Beschäftigte dürfen in dieser Situation nicht darauf verwiesen werden, ihr gutes Recht allein einklagen zu müssen. Dafür muss den zuständigen, im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ein Verbandsklagerecht zur Seite stehen.
Absetzbarkeit des Gewerkschaftsbeitrags zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Mit der Ausgestaltung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags geht das Einkommensteuerrecht bei gewerkschaftlich organisierten und unorganisierten Steuerpflichtigen zu Unrecht von einem gleich hohen Werbungskostenaufwand aus. Im Ergebnis werden Unorganisierte damit gegenüber Gewerkschaftsmitgliedern deutlich bevorteilt. Damit setzt das Steuerrecht Anreize zur Trittbrettfahrerei, also einer Gewerkschaft nicht beizutreten. Der Gewerkschaftsbeitrag sollte deshalb unabhängig vom Arbeitnehmerpauschbetrag voll steuerlich absetzbar ausgestaltet. Einer ähnlich gelagerten Regelung für die Arbeitgeberseite bedarf es nicht. Schon heute sind deren Beiträge zu Verbänden regelmäßig als Betriebskosten steuerlich voll absetzbar.
Förderung der Tarifbindung im Handwerk
Im Handwerk hat der Gesetzgeber die öffentlich-rechtlichen Innungen damit beauftragt, den Gewerkschaften als Tarifpartner zur Verfügung zu stehen. Dieser Rolle entziehen sich die Innungen vermehrt. Gleichzeitig gibt es Innungen, die nur existieren, weil sie über die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben wie die Durchführung von Gesellenprüfungen ihre Existenz sichern und wenig dafür tun, mit weiteren attraktiven Angeboten Handwerksbetriebe für die Mitgliedschaft zu gewinnen. Nicht leistungsfähigen Innungen muss der Status der öffentlich-rechtlichen Körperschaft aberkannt werden. Gleichzeitig muss den Innungen und Kreishandwerkerschaften die Gründung von Leiharbeitsunternehmen verboten werden.
Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte, denn für viele Beschäftigte hat er zu einer spürbaren Lohnerhöhung geführt. Vielen Befürchtungen zum Trotz ist er kein Job-Killer. Im Gegenteil: Seit seiner Einführung im Jahr 2015 ist die Beschäftigung in Gänze gestiegen, vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich gut entwickelt. Zudem sorgt der Mindestlohn für faire Wettbewerbsbedingungen, denn einzelne Unternehmen können sich nicht länger Vorteile durch Lohn-Dumping verschaffen.
Aus Sicht der Gewerkschaften kann der Mindestlohn nur die unterste Haltelinie sein. Wirklich gute Lohn- und Arbeitsbedingungen gibt es nur mit Tarifverträgen. Doch leider profitieren immer weniger Beschäftigte von tarifvertraglichen Regelungen, da zunehmend mehr Unternehmen und Betriebe aus die Tarifbindung gehen. Auch deshalb braucht es unterstützende Maßnahmen seitens der Politik, die Tarifverträge stärken und die Tarifbindung wieder erhöhen.
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 stieg durch eine einmalige politische Erhöhung anzuheben der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro je Stunde. Diese Erhöhung führte unmittelbar zu substanziellen Einkommenszuwächsen bei mindestens 6,6 Millionen Menschen.
Die Anhebung auf 12 Euro war ein wichtiger Schritt zur Erreichung des eigentlichen Ziels des Mindestlohns, nämlich der Vermeidung von Armutsgefährdung. “Arm trotz Arbeit” ist derzeit kein Randphänomen, sondern Realität vieler Menschen. Dies trifft insbesondere auf Menschen mit Kindern und Alleinerziehende zu. Die Erhöhung folgte dem Anspruch, dass Beschäftigte von ihrer Arbeit leben können sollten, ohne auf ergänzende Sozialleistungen zurückgreifen zu müssen. Es ging auch um mehr Wertschätzung der geleisteten Arbeit von Millionen Beschäftigten. Es ging auch um eine höhere Arbeitszufriedenheit.
Besonders Frauen wie auch Beschäftigte in Ostdeutschland profitierten stark von der Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze, da sie besonders häufig zu den Beschäftigten gehören, die zu Mindestlohnbedingungen arbeiten und in Branchen mit geringer Tarifbindung beschäftigt sind, wie dem Einzelhandel, Gastronomie, Taxigewerbe wie auch Kurier- und Expressdienste, Spiel, Wett- und Lotterie sowie Berufe wie Bäckereifachverkäufer*innen, Friseur*innen, Florist*innen.
Mit dem Mehrheitsbeschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 wurde der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten zum 1. Januar 2024 und zum 1. Januar 2025 um jeweils lediglich 0,41 Euro angehoben. Damit steigt der Mindestlohn im Jahr 2024 um 3,4 Prozent, im Jahr 2025 dann noch einmal um 3,3 Prozent. Dieser Beschluss wurde erstmals seit Bestehen der Mindestlohnkommission nicht einstimmig, sondern gegen die Stimmen der gewerkschaftlichen Vertreter*innen gefasst.
Die Mehrheit aus Arbeitgeberseite und der Vorsitzenden stützt die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes ausschließlich auf die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamtes erhobenen Tarifindexes, obwohl im Mindestlohngesetz (MiLoG) festgehalten ist, dass die Mindestlohnkommission „im Rahmen einer Gesamtabwägung (prüft), welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.“
Ohne ersichtliche (Rechts-)Grundlage wurde zudem dabei als Ausgangspunkt nicht der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltende Mindestlohn in Höhe von 12 Euro zugrunde gelegt, sondern der bis Oktober 2022 geltende Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro. Dies missachtet die Intention des Gesetzgebers, der bereits vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation den Mindestschutz der Beschäftigten mit der Anhebung auf 12 Euro gewährleisten wollte. Diesem Willen des Gesetzgebers werden die nun beschlossenen Erhöhungsschritte nicht gerecht.
Um den vom Mindestlohngesetz geforderten Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zum Erhalt der Kaufkraft für die untersten Einkommensbezieher*innen zu gewährleisten, hätte nach Ansicht der Vertreter*innen der Gewerkschaften der Mindestlohn deutlich steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.
Spätestens bis Ende 2024 muss die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, wonach die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen. Dies würde einem Mindestlohn im Jahr 2024 in Höhe von mindestens 14 Euro entsprechen. Mit der Mindestlohnhöhe im Jahr 2024 von 12,41 Euro wird lediglich ein Niveau von 53 Prozent des Medianlohnes erreicht.
Nicht zuletzt als Reaktion auf bisherige Erfahrungen mit Umgehungstatbeständen beim gesetzlichen Mindestlohn fordert der DGB:
In der Branche Leiharbeit koordiniert wir als DGB die Tarifarbeit der 8 Mitgliedsgewerkschaften. Unsere Mitgliedsgewerkschaften und nicht der DGB sind die Unterzeichner der Tarifverträge. Ziel der Tarifarbeit ist es, die Tarifverträge der Leiharbeit stetig weiterzuentwickeln, um die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitsbeschäftigten zu verbessern. Verbesserungen, wie der Mitgliedervorteil Leiharbeit für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften, mehr Urlaubstage, aber auch substanzielle Verbesserungen bei den Entgelten sind über die Jahre erreicht worden. Auch wurde erstmalig durch uns ein Mindestlohntarifvertrag für die Branche erreicht, der Grundlage für die Lohnuntergrenze Leiharbeit ist. Dadurch wird abgesichert, dass Entgelte unterhalb dieser Schwelle nicht rechtmäßig sind. Weiteres über die Tarifverträge Leiharbeit oder die Tarifrunden Leiharbeit erfahren Sie hier.
23. Dezember 2022
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