Tarifinfo zur Leiharbeit
Broschüre / Flyer02. Januar 2024
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In der letzten Tarifrunde 2024 wurde für die rund 700.000 Beschäftigten der Leiharbeitsbranche in Deutschland erreicht, dass es ab Oktober 2024 mehr Geld gibt. Darauf haben sich die DGB-Gewerkschaften und der Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) in der 3. Verhandlungsrunde geeinigt. In 2 Stufen sollen die Löhne um insgesamt 7,6 Prozent steigen. Finde hier Antworten zu den wichtigsten Fragen zur Tarifrunde Leiharbeit und zum Tarifabschluss 2024.
Der Tarifvertrag Leiharbeit regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Leiharbeit. In ihm ist zum Beispiel festgelegt:
Manchmal werden auch die Begriffe "Tarifvertrag Zeitarbeit" oder "Tarifvertrag Arbeitnehmerüberlassung" genutzt. Dabei meinen alle Begriffe den gleichen Tarifvertrag.
Die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit gelten für rund 98 Prozent der insgesamt ca. 816.000 Leiharbeiter*innen in ganz Deutschland. Und zwar für alle Leiharbeiter*innen, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied des Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) ist oder – ohne Mitglied zu sein – eines der beiden Tarifwerke anwendet. Diese Tarifwerke sind bisher noch die Tarifverträge, die vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) oder vom Interessenverband der Deutschen Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) abgeschlossen wurden. Da sich die beiden Verbände mittlerweile zum Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) zusammengeschlossen haben, aber noch keine Zusammenführung der Tarifwerke erfolgt ist.
Folgende Tarifparteien sitzen bei den Tarifverhandlungen Leiharbeit am Verhandlungstisch, um einen Tarifvertrag abzuschließen:
Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis 30. September 2025. Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit wird rechtzeitig die Forderungen für die nächste Tarifrunde aufstellen. Die Arbeitgeberseite wird dann zu Verhandlungen aufgefordert.
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Nach äußerst zähen Verhandlungen haben wir einen guten Abschluss erreicht, der den Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche einen realen Lohnzuwachs bringt. In der Laufzeit von 18 Monaten werden die Tabellenentgelte in 2 Stufen um insgesamt 7,6 Prozent angehoben. Der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn konnte deutlich vergrößert werden. Dadurch erhöhen sich auch die Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld für Gewerkschaftsmitglieder.
Am 1. März 2024 haben wir als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit in der dritten Verhandlungsrunde ein Verhandlungsergebnis mit dem Arbeitgeberverband GVP erzielt. Die Tabellenentgelte werden über die gesamte Laufzeit in zwei Stufen um 7,6 Prozent erhöht. Ab 1. Oktober 2024 steigen die Entgelte um 3,7 Prozent und in einem zweiten Schritt ab 1. März 2025 um weitere 3,8 Prozent. Die Laufzeit beträgt 18 Monate; die Entgelttarifverträge sind erstmals zum 30. September 2025 kündbar. Die DGB-Gewerkschaften werden zusammen mit der Arbeitgeberseite beantragen, die Entgeltgruppe 1 erneut zum Branchenmindestlohn erklären zu lassen. Diese Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist dann die unterste Entgeltgruppe in der Leiharbeit und darf nicht unterschritten werden.
Entgeltgruppe (EG) | Stundenentgelte in Euro ab 01.10.2024 | Stundenentgelte in Euro ab 01.03.2025 |
---|---|---|
1 | 14,00 | 14,53 |
2a | 14,31 | 14,85 |
2b | 14,67 | 15,23 |
3 | 15,62 | 16,21 |
4 | 16,51 | 17,14 |
5 | 18,51 | 19,21 |
6 | 20,55 | 21,33 |
7 | 23,91 | 24,82 |
8 | 25,60 | 26,57 |
9 | 26,85 | 27,87 |
Leiharbeiter*innen, die mindestens 6 Monate Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sind und dies per Mitgliederbescheinigung dem Arbeitgeber nachweisen, erhalten 2-mal jährlich eine Extrazahlung. Diese beträgt für das Urlaubsgeld 2024 bis zu 517,50 Euro und für das Weihnachtsgeld 2024 bis zu 536,65 Euro. Für das Urlaubsgeld 2025 werden dann bis zu 557,04 Euro gezahlt.
Je länger man beim Verleihunternehmen beschäftigt ist (Dauer der Betriebszugehörigkeit), umso höher ist der Mitgliedervorteil. Diese "Betriebszugehörigkeit" wird zu festgelegten Tagen berechnet: den sogenannten Stichtagen. Das sind für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld der 30. Juni beziehungsweise für den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld der 30. November.
Der Mitgliedervorteil wird also 2-mal pro Jahr ausgezahlt. Deshalb muss auch 2-mal im Jahr ein Antrag beim Verleiher gestellt werden.
Zusätzliche Zahlungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften:
Beschäftigungsdauer beim Verleihbetrieb | Zusätzlich zum Urlaubsgeld 2024 | Zusätzlich zum Weihnachtsgeld 2024 |
---|---|---|
nach dem 6. Monat | 258,75 EUR | 268,32 EUR |
im 2. und 3. Jahr | 362,25 EUR | 375,65 EUR |
ab dem 4. Jahr | 517,50 EUR | 536,65 EUR |
Mitglieder unserer Mitgliedsgewerkschaften können sich hierzu bei ihrer Gewerkschaft entsprechend beraten lassen.
Wichtig: Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden.
Neue Fristen für 2024 beachten!
Voraussetzung für den Mitgliedervorteil in der Leiharbeit ist, dass man
Wer seinen Antrag rechtzeitig stellt, erhält die Extrazahlung für Mitglieder.
Dafür muss der Antrag für den Mitgliedervorteil in folgenden Zeiten beim Verleiher gestellt werden:
Der Antrag kann formlos, z. B. auch per E-Mail gestellt werden. Wichtig: Lege dem Antrag deine Mitgliedsbescheinigung bei.
Hier geht's zu den Kontaktadressen der DGB-Gewerkschaften für die Mitgliedsbescheinigung.
Wir setzen uns in den DGB-Gewerkschaften gemeinsam für bessere Entgelt- und Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit ein. Der Mitgliedervorteil konnte nun endlich erreicht werden, aber zum Beispiel auch mehr Urlaubstage für die Beschäftigten der Leiharbeitsbranche. Je mehr Beschäftigte Gewerkschaftsmitglied sind, desto mehr Verhandlungsmacht haben wir in den Tarifrunden – und desto mehr können wir für dich durchsetzen.
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02. Januar 2024
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