Wenn die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung nicht der Wahrheit entspricht

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Dachzeile Arbeitsrecht

Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt als Beweis dafür, dass der Arbeitnehmer*in krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. Dieser Beweiswert kann in Zweifel gezogen werden, wenn ein Arbeitnehmer zeitgleich mit seiner Kündigung eine Bescheinigung einreicht, die passgenau die noch verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses abdeckt. Aufgrund der zeitlichen Übereinstimmung zwischen bescheinigter Arbeitsunfähigkeit sowie Beginn und Ende der Kündigungsfrist können ernsthafte Zweifel am Bestehen der Arbeitsunfähigkeit bestehen. 

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. Mai 2024 – 5 Sa 98/23
 

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