Lehrer*innen haben Anspruch auf Vergütung von Vorgriffsstunden, die wegen eines Feiertages ausgefallen sind, nicht jedoch für in die Schulferienzeit fallende Vorgriffstunden.
Arbeitsgericht Halle, Urteil vom 10. Juli 2024 - 3 Ca 1900/23
Lehrer*innen haben Anspruch auf Vergütung von Vorgriffsstunden, die wegen eines Feiertages ausgefallen sind, nicht jedoch für in die Schulferienzeit fallende Vorgriffstunden.
Arbeitsgericht Halle, Urteil vom 10. Juli 2024 - 3 Ca 1900/23