Die gesetzliche Krankenversicherung muss keine UV-Schutzkleidung finanzieren, selbst wenn diese wegen einer Sonnenallergie nötig ist. UV-Schutzkleidung ist ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und daher nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Juni 2024 – L 16 KR 14/22