Einem Arbeitnehmer, der einer Kollegin einen Klaps auf den Po gibt, sie an sich zieht und gegen ihren erkennbaren Willen festhält, kann deswegen außerordentlich gekündigt werden. Auch wenn sich der Vorfall in der lockeren Atmosphäre einer Betriebsfeier ereignete.
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 24. Juli 2024 – 3 Ca 387/24