Urteil: Keine Rente ohne gültigen Personalausweis

Datum

Der Fall: Ein 65-jähriger Rentner behauptet, Staatsbürger eines "Freistaats Preußen" zu sein und kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes. Er besitzt keine gültigen Ausweisdokumente in Deutschland und hat kein Bankkonto. Der Rentner beantragte, dass ihm die Rente in bar ausgezahlt wird. Die Deutsche Rentenversicherung war jedoch nur bereit, eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung auszustellen und wollte dabei 9,00 € für jede Zahlung einbehalten. Der Rentner reichte Klage ein und argumentierte, dass er sich auch für eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung legitimieren müsse. Dazu seien seine „preußischen Papiere“ anzuerkennen. Er verlangte, dass seine Rente ohne Abzug von 9,00 € bar ausgezahlt wird. Die Klage wurde abgewiesen.

Das Landessozialgericht: Es gibt keine rechtliche Grundlage für das Anliegen des Rentners. Die Deutsche Rentenversicherung oder die mit der Auszahlung beauftragte Deutsche Post ist nicht verpflichtet, Renten bedingungslos in bar auszuzahlen oder Zahlungsanweisungen zur Verrechnung einzulösen.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. November 2023 - L 22 R 571/23 B ER

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