Schwerbehinderte Heimbewohner, deren Bedürftigkeit sich allein auf den Bezug von Leistungen der Hilfe zur Pflege beschränkt, haben Anspruch auf kostenfreier ÖPNV, wenn sie infolge ihrer Schwerbehinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind.
Bundessozialgericht, Urteil vom 19. September 2024 – B 9 SB 2/23 R