Tatkräftiger Busfahrer riskiert Kündigung

Datum

Dachzeile Arbeitsrecht

Der Fall: 

Der Arbeitnehmer war als Busfahrer seit 25 Jahren im Betrieb beschäftigt. Die Arbeitgeberin hat ihm vorgeworfen, einen Fahrgast gewaltsam von seinem Sitz gezogen und aus dem Bus geworfen habe. Nachdem der Fahrgast auf den Boden gefallen und wieder aufgestanden war, soll der Busfahrer ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Arbeitnehmer hat vorgetragen, dass der alkoholisierte Fahrgast eine junge Frau belästigt hatte. Zudem habe er sich geweigert, einen Fahrausweis zu zeigen und ihn beleidigt. Auf Aufforderung habe er den Bus nicht verlassen. Als Reaktion sprach die Arbeitgeberin eine fristlose Kündigung aus. Die dagegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg. 

Das Arbeitsgericht: 

Auf den Aufzeichnungen der Überwachungskameras ist zu erkennen, dass die Vorwürfe der Arbeitgeberin im Wesentlichen zutreffen. Das Verhalten des Busfahrers stellt eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung dar. Dabei hat das Gericht nicht verkannt, dass schwierige Fahrgäste für Busfahrer eine große Belastung darstellen. Nachdem der Fahrgast den Bus nicht freiwillig verlassen wollte, hätte der Busfahrer aber die Leitstelle oder die Polizei anrufen können und müssen. Eine vorherige Abmahnung war nicht erforderlich. 

Arbeitsgericht Göttingen, Urteil vom 30. Januar 2024 - 1 Ca 219/23 

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