Suspendierung bei Missachtung von Corona-Maßnahmen

Datum

Der Fall:

Die Lehrerin einer Düsseldorfer Grundschule hatte wiederholt gegen ihre Verpflichtung verstoßen, zweimal wöchentlich in ordnungsgemäßer Weise Corona-Tests in ihrer Klasse durchzuführen. So hatte sie nicht die für die Selbsttests vorgesehenen Test-, sondern gewöhnliche Wattestäbchen, die sie erst später an den Teststäbchen abstrich, verwenden lassen. Außerdem wurde ihr vorgeworfen, dass sie die Regelungen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht in verschiedener Weise missachtet hatte. Trotz Weisung der Schulleitung hatte sie ihr Verhalten beibehalten. Daraufhin sprach ihr Dienstherr wegen Nichtbeachtung verschiedener Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aus. Der dagegen gerichtete Antrag im Eilverfahren hatte keinen Erfolg.

Das Verwaltungsgericht:

Die Lehrerin hat sich uneinsichtig gezeigt. Dadurch bestehen hinreichende Anhaltspunkte für eine zukünftige Gefährdung des Dienstbetriebs. Daher ist es nach vorläufiger Bewertung im Eilverfahren voraussichtlich rechtmäßig, ihr die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 2022 - 2 L 490/22

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