Mehr Arbeit, mehr Zulage

Datum

Dachzeile Arbeitsrecht

Wird eine Teilzeit auf Vollzeit aufgestockt, hat der Arbeitnehmer*in Anspruch auf eine entsprechende Erhöhung der vereinbarten Zulage. Auch wenn die Zahlung der Zulage nur mündlich vereinbart war. 

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 5 AZR 168/23 
 

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