Manipulation der elektronischen Patientenakte rechtfertigt fristlose Kündigung

Datum

Dachzeile Arbeitsrecht

Verändert die Mitarbeiterin einer Arztpraxis nachträglich eine elektronische Patientenakte, so stellt dieses Verhalten eine schwere Pflichtverletzung dar, die grundsätzlich geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. 

Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 28. Februar 2024 - 4 Sa 166/23
 

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