Bürgergeldempfänger gelten nicht als hilfebedürftig, wenn sie ein (zu) großes Einfamilienhaus gebaut haben und dessen Wert zur Sicherung des Lebensunterhalts nutzen können.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. Januar 2025 - L 11 AS 372/24 B ER