Immobilienvermögen von Bürgergeldempfängern nicht immer geschützt

Datum

Dachzeile Sozialrecht

Bürgergeldempfänger gelten nicht als hilfebedürftig, wenn sie ein (zu) großes Einfamilienhaus gebaut haben und dessen Wert zur Sicherung des Lebensunterhalts nutzen können. 

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. Januar 2025 - L 11 AS 372/24 B ER

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