Entgeltfortzahlung aufgrund einer Corona-Infektion

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Dachzeile Arbeitsrecht

Eine Corona-Infektion stellt auch bei einem Verlauf ohne Symptome eine Krankheit im Sinne des Lohnfortzahlungsgesetzes dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer infolge einer behördlich angeordneten Quarantäne rechtlich unmöglich ist, die geschuldete Tätigkeit bei dem Arbeitgeber zu erbringen und auch Homeoffice nicht in Betracht kommt.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. März 2024 – 5 AZR 234/23 
 

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