Ein Polizist hat Vorbildfunktion

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Dachzeile Arbeitsrecht

Ein Polizist hat eine Vorbildfunktion. Verletzt er sie, kann er entlassen werden. Die nachgewiesenen Verfehlungen, die die Entlassung begründeten: Der Mann hatte während eines Nachtdienstes zweimal in der Öffentlichkeit uriniert; seinen Streifenwagen im absoluten Halteverbot vor einem Hotel geparkt, um in Ruhe einen Kaffee trinken zu können; er beleidigte seine Kollegen in einer Fernsehsendung rassistisch.

Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 27. September 2024 - 6 B 461/24

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