Das Betreiben von Social-Media-Kanälen kann mitbestimmungspflichtig sein

Datum

Dachzeile Arbeitsrecht

Betreibt eine Stelle der öffentlichen Verwaltung in sozialen Medien eigene Seiten oder Kanäle, kann wegen der für alle Nutzer*innen bestehenden Möglichkeit, dort eingestellte Beiträge zu kommentieren, eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Beschäftigten vorliegen. In diesem Falle unterliegt deren Einrichtung oder Anwendung der Mitbestimmung des Personalrats. Diese Frage kann aber nicht allgemein beantwortet werden. Auf die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls kommt es an. 

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Mai 2023 - BVerwG 5 P 16.21
 

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