Corona-Pandemie: Kurzarbeitergeld auch für ausländische Fluggesellschaften

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Dachzeile Sozialrecht

Beschäftigten von ausländischen Fluggesellschaften, die während der Corona-Pandemie ihren Betrieb drastisch einschränken mussten, steht Kurzarbeitergeld zu. Der Umstand, dass sich der Sitz der Fluggesellschaft und die Unternehmensleitung im Ausland befinden, steht einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld für das in Deutschland beschäftigte Personal nicht entgegen. 

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Oktober 2023 - L 9 AL 43/22 
 

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