Corona-Infektion kann Arbeitsunfall sein

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Dachzeile Sozialrecht

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen. Ein Arbeitsunfall kann dabei auch die Infektion mit einem Krankheitserreger im Rahmen der versicherten Tätigkeit sein. Für den Nachweis einer Infektion während der Arbeit ist es unabdingbare Voraussetzung, dass die mögliche „Indexperson“, bei der sich der Versicherte während einer beruflichen Verrichtung angesteckt haben kann, nachweislich vor dem Betroffenen selbst mit dem Virus infiziert gewesen war. Erst dann kann auf zweiter Ebene untersucht werden, ob eine Infektion während der Arbeit wahrscheinlich war. 

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2024 - L 1 U 2085/23 
 

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