Bei einem inländischen Stationierungsort einer Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland handelt es sich um
eine betriebsratsfähige Organisationseinheit, in der ein Betriebsrat nach den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes gewählt werden kann.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2024 - 11 TaBV 295/24