Berufsausbildungsbeihilfe nur in eigener Wohnung

Datum

Dachzeile Sozialrecht

Wer Ausbildungsbeihilfe beansprucht, darf nicht im Elternhaushalt wohnen. Es ist erforderlich, dass die oder der Auszubildende in einer eigenen, von der elterlichen Wohnung räumlich abgegrenzten Wohnung lebt und darin einen eigenen Haushalt führt.

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juli 2024 - L 20 AL 196/22
 

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