Berliner Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit verletzen, sind gesetzlich unfallversichert. Die Unfallfürsorge der Berliner Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare richtet sich nicht nach den beamtenrechtlichen Vorschriften; es besteht vielmehr Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Dezember 2024 - L 3 U 4/23