Bei mangelnder Mitwirkung sind Leistungen einzuschränken

Datum

Dachzeile Sozialrecht

Asylbewerbern, die bei der Passbeschaffung nicht mitwirken, können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gekürzt werden.

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. November 2024 - L 20 AY 16/24 B ER

zurück