Wenn eine Betreute ihrem ehrenamtlichen Betreuer eine Vase auf den Kopf schlägt, kann das für das Opfer ein Arbeitsunfall sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beteiligten miteinander verwandt sind und der Vorfall sich in der gemeinsamen Wohnung ereignet. Voraussetzung ist, dass der Angriff infolge der Betreuertätigkeit erfolgt ist.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juni 2024 - L 6 U 19/23