Tarifvertrag Entlastung: Berliner Arbeitsgericht untersagt Erzwingungsstreik

Datum

Nachdem in einer Urabstimmung eine große Mehrheit der Berliner GEW und ver.di organisierten Beschäftigten der Kita-Eigenbetriebe für einen Erzwingungsstreik gestimmt haben, hat das Berliner Arbeitsgericht diesen nun untersagt. Die beiden Gewerkschaften hatten für den 30. September 2024 zum Streik aufgerufen. Der Berliner Senat hat daraufhin den Streik versucht gerichtlich zu stoppen. Vorerst mit Erfolg.

Ver.di geht nun in Berufung. Jetzt muss das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, als nächste höhere Instanz entscheiden.

Hintergrund:

In einer Urabstimmung haben sich 91,7 Prozent der in der Gewerkschaft ver.di und 82 Prozent der in der GEW Berlin organisierten Beschäftigten der Kita-Eigenbetriebe für einen unbefristeten Erzwingungsstreik zur Erreichung eines Tarifvertrags für pädagogische Qualität und Entlastung ausgesprochen. Ein solcher Tarifvertrag soll eine bessere Personalausstattung, mehr Zeit für Ausbildung und Entlastung der Fachkräfte gewährleisten, um die Qualität der frühkindlichen Bildung zu sichern.

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