Nach intensiven Verhandlungen hat die EVG einen Tarifabschluss für die Beschäftigten bei den nichtbundeseigenen Bahnen erzielt. Der Abschluss beinhaltet unter anderem die Auszahlung der offenen Inflationsausgleichsprämie im Dezember 2024, wobei Teilzeitkräfte diese anteilig erhalten. Zudem steigen die Löhne in 2 Stufen: Ab dem 1. November 2025 gibt es eine Erhöhung um 2 Prozent, gefolgt von weiteren 2 Prozent ab dem 1. November 2026. Auszubildende bekommen jeweils 50 Euro pro Monat mehr.
Ein weiterer Meilenstein ist die Einführung des EVG-Zusatzgeldes (EVG-ZUG): Ab 2026 erhalten die Beschäftigten jedes Jahr im April zusätzlich 25 Prozent eines Monatsgehalts. Für bestimmte Beschäftigtengruppen wie Wechselschichtarbeitende, Eltern mit Kindern unter 12 Jahren oder Pflegende mit Pflegegrad 2 oder höher besteht ab 2027 die Möglichkeit, einen Teil dieses Zusatzgelds in 2 zusätzliche freie Tage umzuwandeln.
Ab dem 1. Januar 2026 wird zudem eine größere Flexibilität bei der Arbeitszeit eingeführt. Die Beschäftigten können künftig selbst entscheiden, ob sie 38, 39 oder 40 Stunden pro Woche arbeiten möchten, mit entsprechender Anpassung des Entgelts.
Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags beträgt 25 Monate. Die stellvertretende EVG-Vorsitzende Cosima Ingenschay sieht im Abschluss einen wichtigen Erfolg: “Der Tarifabschluss setzt neue Maßstäbe und sorgt insbesondere für eine spürbare Entlastung der Kolleginnen und Kollegen, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind.”
Dieser Erfolg wurde durch den starken Zusammenhalt der Mitglieder in den Verhandlungen möglich, die unternehmensübergreifend zusammengearbeitet haben.