Neuer Tarifvertrag für Filmschaffende: Größter Fortschritt seit Jahrzehnten

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Mit dem neuen Tarifvertrag wird tägliche Arbeitszeit auf maximal 12 Stunden begrenzt. Darüber hinaus gibt es Zuschläge für Überstunden über 10 Stunden Arbeitszeit. Zudem werden Wochenarbeitszeiten über 50 Stunden mit 25 bzw. 50 Prozent zusätzlich vergütet. 

Zusammen mit der Einführung eines zusätzlichen bezahlten freien Tages je 20 Drehtage bzw. einem anteiligen Anspruch auf Zeitgutschriften im Zeitkonto schaffen diese Regelungen einen Ausgleich für lange Arbeitszeiten, im Normalfall durch eine 4-Tage-Woche je Monat. Diese Neuregelungen treten ab Mai 2025 in Kraft. 

Die Gagen werden um je 2,5 Prozent ab Mai 2025 und Januar 2026 erhöht. Die Berufseinstiegsgagen für Schauspielerinnen und Schauspieler steigen auf 1.050 Euro Tagesgage. Zusammen mit Verbesserungen zum E-Casting im Schauspieltarifvertrag wird dies parallel zum Gagentarifvertrag mit einer Laufzeit bis Ende des Jahres 2026 festgelegt. Der Manteltarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende August 2027.

Die Verhandlung zum ersten Tarifvertrag über den Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz werden noch fortgeführt, auch darauf wurde sich grundsätzlich geeinigt.

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