Neuer Manteltarifvertrag und Tarifvertrag in der Wohnungswirtschaft

Datum

Ab dem 1. Januar 2025 werden der Manteltarifvertrag und der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und -förderung abgelöst und neue Regelungen treten in Kraft. Wir haben die wichtigsten Änderungen noch einmal zusammengefasst.


Mehr Geld durch zusätzliches Urlaubsgeld

Das zusätzliche Urlaubsgeld wird zukünftig prozentual berechnet und steigt mit der Vergütung. Seit dem 1. Juli 2024 beträgt es mindestens 60 Prozent der Vergütung im Juli. Höhere betriebliche Vereinbarungen bleiben bestehen.


Freie Tage zu Jubiläen

Langjährige Mitarbeiter*innen erhalten zukünftig zusätzliche bezahlte freie Tage:

  • Nach 10 Jahren: 1 Tag
  • Nach 25 Jahren: 2 Tage
  • Nach 40 Jahren: 3 Tage

Betriebliche Regelungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.


Längere Kündigungsfristen

Für Arbeitgeber und Beschäftigte gelten verlängerte Kündigungsfristen:

  • Nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit: 3 Monate zum Quartalsende
  • Nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit: 4 Monate zum Quartalsende

Damit sollen Stellen schneller nachbesetzt werden können.


Wichtige Änderungen zur Beschäftigungssicherung

1. Keine Lohnabsenkung mehr:
Die Möglichkeit zur Absenkung der Löhne und des zusätzlichen Urlaubsgeldes entfällt oder wird stark eingeschränkt.

2. Faire Eingruppierung nach der Ausbildung:
Alle Mitarbeiter*innen werden nach der Ausbildung sofort nach Tarifvertrag eingruppiert. Eine Absenkung im ersten Jahr entfällt.

3. Arbeitszeitkorridor stark eingeschränkt:
Die Erhöhung oder Absenkung der Arbeitszeit ist nur noch unter strengen Bedingungen möglich. Arbeitgeber müssen dies begründen und genehmigen lassen. Alte Regelungen laufen Ende 2025 aus.

4. Weniger Befristungen ohne Sachgrund:
Arbeitsverträge ohne Sachgrund dürfen nur noch viermal innerhalb von 48 Monaten verlängert werden (bisher sechs).


Ost-West-Angleichung

Alle Unterschiede zwischen Ost- und Westtarifverträgen wurden gestrichen.


Erhöhung der Löhne und Gehälter ab Februar 2025

Ab dem 1. Februar 2025 steigen:

  • Löhne und Gehälter um 2,6 Prozent (auf volle 5 Euro gerundet)
  • Ausbildungsvergütungen um 30 Euro pro Jahr

Der Vergütungstarifvertrag läuft bis zum 31. Oktober 2025.


Fazit: Verbesserte Bedingungen für Beschäftigte

Die neuen Regelungen bringen klare Vorteile:

  • Mehr Geld durch höheres Urlaubsgeld und faire Eingruppierung
  • Würdigung der Betriebszugehörigkeit durch zusätzliche freie Tage
  • Bessere Absicherung gegen Lohnkürzungen und Befristungen

Damit ist ein wichtiger Schritt für die Beschäftigten der Wohnungswirtschaft gelungen.

Die Verhandlungen hat die Bundestarifkommission aus IG BAU und ver.di für die geführt.

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