Ab sofort gelten die Tarifverträge für Bodenverkehrsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen für alle Unternehmen der Branche. Der Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat beschlossen, dass die Tarifverträge allgemeinverbindlich werden. Das bedeutet, dass die Arbeitsbedingungen und Löhne aus dem Tarifvertrag für alle Beschäftigten in dieser Branche verbindlich sind.
Das ist ein großer Erfolg für die Gewerkschaft ver.di, die den Tarifvertrag in langen Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgesetzt hat. Der Vertrag, der seit dem 1. August 2024 in vielen Unternehmen gilt, sichert bessere Löhne und Arbeitsbedingungen. So liegt der Mindestlohn im Bereich der Bodenverkehrsdienste jetzt bei 17 Euro pro Stunde.
Die Entscheidung stellt einen wichtigen Meilenstein dar und beendet eine lange Zeit von Niedriglöhnen und unzureichenden Arbeitsbedingungen in dieser Branche. Nur kleinere Flughäfen sind von der Regelung ausgenommen.
Hintergrund:
Die Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass die Tarifverträge in der verabschiedeten Form für Bodenverkehrsdienste in Deutschland wie ein Gesetz gelten und damit für die Beschäftigten in der Branche eine Absicherung durch die ver.di-Tarifverträge sichergestellt werden konnte. Dadurch gehören die Niedriglöhne in den Bodenverkehrsdiensten der Vergangenheit an.