Großkundgebung zum Postgesetz am Montag, 9. Oktober 2023
Die Gewerkschaft ver.di ruft für Montag, den 9. Oktober 2023, zu einer Großkundgebung am Brandenburger Tor in Berlin auf. Grund dafür ist die Novellierung des Postgesetzes. Die Beschäftigten der Deutschen Post AG aus ganz Deutschland demonstrieren dabei für eine Novelle des Postgesetzes, die gute, tariflich gesicherte Arbeitsplätze dauerhaft schützen soll, und die Ausrichtung auf sozial-ökologische Standards sowie den Erhalt der bestehenden Lizenzpflicht und deren Ausweitung auf den Paketmarkt sicher stellen soll. Eine Aushöhlung der postalischen Daseinsvorsorge muss verhindert werden.
- Beginn der Kundgebung am Brandenburger Tor: Montag, 9. Oktober 2023, 12:00 Uhr
Ab 13:00 Uhr sprechen u.a.:
- Thomas Held, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der Deutschen Post AG
- Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender
- Andrea Kocsis, stellvertretende ver.di-Vorsitzende
Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) starten Ende Oktober
Nachdem sich Ende April 2023 die Tarifparteien auf einen Tarifvertrag für Bund und Kommunen geeinigt haben, stehen nun die Verhandlungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst (öD) der Länder an:
- Am 11. Oktober beschließt die Bundestarifkommission öD die Forderungen für die Verhandlungen.
- Die Tarifverhandlungen beginnen am 26. Oktober in Berlin.
- Weitere Verhandlungsrunden sind für den 2. und 3. November sowie vom 7. bis 9. Dezember in Potsdam geplant.
9,3 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten der Holcim Deutschland GmbH
Die IG BAU und die Arbeitgeber haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten der Holcim Deutschland GmbH geeinigt. Die Einkommen steigen in 2 Schritten um insgesamt 9,3 Prozent. Ab dem 1. November 2023 gibt es 5,9 Prozent mehr Geld und ab dem 1. September 2024 weitere 3,4 Prozent. Darüber erhalten die Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.000 Euro.
Ab Januar 2024 gibt es für die Arbeitnehmer*innen insgesamt 30 Tage Urlaub sowie 25 Euro mehr Urlaubsgeld pro Urlaubstag. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. August 2025.
ver.di lehnt Tarifangebot der Zeitungsverleger ab
Die Gewerkschaft ver.di lehnt das vom Zeitungsverlegerverband BDZV unterbreitete Tarifangebot zur Verlängerung der Laufzeit und Zuschusszahlungen für Redakteur*innen sowie für arbeitnehmerähnliche freie Journalist*innen ab.
Dieses Angebot hatte der BDZV zuvor mit dem Deutschen Journalisten Verband (DJV) ausgehandelt. Wie am Montag bekannt wurde, hatten beide Verbände während eines laufenden Gehalts- und Honorarabschlusses vereinbart, dass das ursprünglich vorgesehene Ende der Laufzeit von April 2024 um 8 Monate nun bis Ende 2024 verlängert werden soll. Im Gegenzug sollen sozialversicherungs- und steuerfreie Zuschüsse von bis zu 120 Euro je Monat an Zeitungsjournalist*innen gezahlt werden.
Das zuständige ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz bewertete dieses Angebot in Hinblick auf die Laufzeitverlängerung als rätselhaftes tarifpolitisches Vorgehen. Und auch im Hinblick auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten gleichen die Zuschusszahlungen nicht annährend die Inflation aus.
Die ver.di-Tarifkommission hat sich eindeutig gegen die Einigung von DJV und BDZV ausgesprochen und lehnt eine damit verbundene Friedenspflicht bis Ende 2024 ab.
Branchenzuschläge ab dem 1. Tag - und Inflationsprämien für Leiharbeitnehmer*innen
Ab dem 1. Oktober erhalten nun auch Leihbeschäftigte in der Holz- und Kunststoffindustrie und in der Textil- und Bekleidungsindustrie ab dem 1. Einsatztag im Kundenbetrieb tarifliche Branchenzuschläge. Das hat die IG Metall in Tarifverhandlungen mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ durchgesetzt. Bisher gab es erst nach 6 Wochen Branchenzuschläge.
Zuvor hatte die IG Metall bereits für Leihbeschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie Branchenzuschläge ab dem 1. Tag erreicht.
Wie in der Metall- und Elektroindustrie gibt es nun auch Inflationsausgleichsprämien (IAP) für Leihbeschäftigte in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Die dort eingesetzten Leihbeschäftigten erhalten im Jahr 2024 bis zu 1.150 Euro Inflationsausgleichsprämie netto, in monatlichen Raten - maximal so viel wie die Stammbeschäftigten im Kundenbetrieb.
Anspruch auf eine IAP haben Leihbeschäftigte, die mindestens 5 Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind und die mindestens einen Monat im Kundenbetrieb eingesetzt sind. Die Höhe der IAP richtet sich nach der Einsatzzeit.