Der Kinderzuschlag: Mehr Geld für Familien mit Kindern
Was ist der Kinderzuschlag (KiZ)?
Den Kinderzuschlag (KiZ) erhalten Eltern, die eine finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt der gesamten Familie benötigen.
Der Kinderzuschlag ist ein finanzieller staatlicher Zuschuss. Das Geld gibt es zusätzlich zum Kindergeld. Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Kinder in Armut aufwachsen.
Für wen ist der Kinderzuschlag?
Du hast ein Kind oder mehrere Kinder? Dein Einkommen reicht für deinen Lebensunterhalt, aber für den Lebensunterhalt der gesamten Familie benötigst du finanzielle Unterstützung?
Dann hast du wahrscheinlich Anspuch auf den Kinderzuschlag.
Anfang 2024 ist der Kinderzuschlag (KiZ) auf bis zu 292 Euro monatlich für jedes Kind gestiegen. Zusammen mit den Kindergeld in Höhe von 250 Euro monatlich und dem neuen Wohngeld können Familien mit geringem Einkommen nun spürbare finanzielle Unterstützung bekommen.
Wir beantworten die häufigsten Fragen und erklären, wer den Kinderzuschlag beantragen kann, wie viel Geld es gibt und wie man den KiZ beantragt.
Die wichtigsten Antworten zum Thema Kindergeld
Das Kindergeld ist zum 1. Januar 2023 auf 250 Euro je Kind gestiegen, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Es sichert die grundlegende Versorgung der Kinder ab der Geburt. Wir beantworten die häufigsten Fragen und erklären, wer Kindergeld erhält, wie hoch das Kindergeld ist, wie man das Kindergeld beantragt.
So hoch ist der Kinderzuschlag
292 Euro pro Kind und Monat gibt es im Jahr 2024. Zusammen mit dem Kindergeld von derzeit 250 Euro im Monat sind das je Kind 542 Euro. Wenn das Einkommen der Eltern eine gewisse Grenze übersteigt, dann wird ein Teil dieses Elterneinkommens angerechnet. Das heißt, die 292 Euro werden gekürzt. Den vollen Höchstbetrag von 292 Euro erhalten somit Eltern mit niedrigem Einkommen. Mit steigendem Einkommen reduziert sich der Auszahlbetrag und läuft langsam aus.
Wie viel Kinderzuschlag erwerbstätige Alleinerziehende und Paare erhalten, haben wir für euch in Beispielrechnungen berechnet.
Rechenbeispiele für erwerbstätige Alleinerziehende und Paare:
Anspruch | Alleinerziehende mit einem Kind (8 Jahre) in Teilzeit (25 Std./W. zum Mindestlohn) 700 Euro Warmmiete | Paar mit zwei Kindern (8 & 10 Jahre) beide in Teilzeit (je 20 Std./W. zum Mindestlohn) 950 Euro Warmmiete | Paar mit zwei Kindern (8 & 10 Jahre) beide in Teilzeit (je 30 Std./W. je 14 €/Std.) 950 Euro Warmmiete |
---|---|---|---|
Nettolohn/Nettolöhne | 1.120 Euro | 1.850 Euro | 2.770 Euro |
Kindergeld | 250 Euro | 500 Euro | 500 Euro |
Kinderzuschlag | 157 Euro | 584 Euro | 437 Euro |
Unterhaltsvorschuss | 301 Euro | - | - |
Wohngeld* | 394 Euro | 677 Euro | 479 Euro |
Verfügbares Einkommen | 2.222 Euro | 3.611 Euro | 4.186 Euro |
* Wohngeldanspruch in Kommunen der Wohngeldstufe IV.
Wenn der Lohn höher ist als in den Beispielen in der Tabelle, sinkt der Kinderzuschlag: Bei einem Nettolohn von 1.570 Euro hat eine Alleinerziehende mit einem Kind noch Anspruch auf 50 Euro Kinderzuschlag. Bei einem Nettolohn von zusammen 3.220 Euro hat ein erwerbstätiges Paar mit 2 Kindern noch Anspruch auf 100 Euro Kinderzuschlag.
Rechenbeispiele für Alleinerziehende im Arbeitslosengeldbezug (ALG I):
Anspruch | Alleinerziehende mit einem Kind (8 Jahre) im Arbeitslosengeldbezug 700 Euro Warmmiete | Alleinerziehende mit einem Kind (8 Jahre) im Arbeitslosengeldbezug 700 Euro Warmmiete |
---|---|---|
Arbeitslosengeld (ALG I) | 850 Euro | 650 Euro |
Kindergeld | 250 Euro | 250 Euro |
Kinderzuschlag | 157 Euro | 157 Euro |
Unterhaltsvorschuss | 301 Euro | 301 Euro |
Wohngeld* | 441 Euro | 526 Euro |
Verfügbares Einkommen | 1.919 Euro | 1.799 Euro |
* Wohngeldanspruch in Kommunen der Wohngeldstufe IV.
Ist das Arbeitslosengeld höher als in den Beispielen in der Tabelle, sinkt der Kinderzuschlag: Bei einem Arbeitslosengeld von 1.300 Euro hat eine Alleinerziehende mit 1 Kind Anspruch auf rund 50 Euro Kinderzuschlag.
Tipp: Interaktiv Kinderzuschlag berechnen
Mit dem "KiZ-Lotsen" der Bundesagentur für Arbeit kannst du deinen Anspruch auf den Kinderzuschlag berechen lassen. Der Loste ist barriefrei und führt dich per Videodialog durch die Berechnung.
Der Kinderschlag-Rechner via KiZ-Lotse
Wie wirkt sich Einkommen des Kindes auf den Kinderzuschlag aus?
Wenn das Kind ein Einkommen hat, wird das teilweise auf den maximalen Betrag von 250 Euro angerechnet. Das heißt, es werden weniger als die möglichen 250 Euro ausgezahlt.
Dabei gilt folgende Regel: Es werden 45 Prozent des Einkommens des Kindes angerechnet.
Diese Einkommensarten kommen oft vor:
- Bei getrennten lebenden Eltern: Unterhalt von dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt
- staatlicher Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden
Wer kann den Kinderzuschlag bekommen und für welche Kinder gibt es ihn?
Ob dir der Kinderzuschlag zusteht, das hängt vor allem von deinem Einkommen ab. Das Einkommen muss über einer gesetzlich vorgegebenen Mindesthöhe von 600 Euro brutto für Alleinstehende und 900 Euro brutto für Paare liegen. Außerdem hängt der Anspruch von der Höhe der Wohnkosten und der Anzahl der Personen im Haushalt ab.
Du kannst den Kinderzuschlag für jedes deiner Kinder bekommen,
- für das du auch Kindergeld bekommst und
- das in deinem Haushalt lebt und
- unter 25 Jahre alt ist und
- unverheiratet ist.
Häufige Fragen rund um den Anspruch auf den Kinderzuschlag
Können auch Arbeitslose den Kinderzuschlag bekommen?
Grundsätzlich ja, wenn sie Arbeitslosengeld beziehen. Bürgergeld und Kinderzuschlag können hingegen nicht gleichzeitig bezogen werden. Allerdings kann der Kinderzuschlag helfen, aus dem Bürgergeld-Bezug herauszukommen, wenn noch anderes Einkommen vorhanden ist.
Der Kinderzuschlag ist nur etwas für Geringverdiener, oder?
Keineswegs! Auch bei einem guten Tariflohn hast du möglicherweise Anspruch auf den Kinderzuschlag .
Das kann sein, wenn mehrere Kinder in deinem Haushalt leben und wenn der Haushalt von nur einem einzigen Erwerbseinkommen leben muss. Ob der Antrag auf Kinderzuschlag Erfolg hat, hängt von deinem Einkommen, der Zahl und dem Alter der Kinder und anderen Bedingungen ab.
Wie kann ich prüfen, ob auch mir der Kinderzuschlag zusteht?
Das ist erfreulich einfach! Die Familienkasse bietet im Internet einen “KiZ-Lotsen” an. Damit kannst du bequem und schnell prüfen, ob sich für dich ein Antrag auf den Kinderzuschlag lohnt. Der Lotse errechnet zwar nicht, in welcher Höhe voraussichtlich ein Anspruch besteht. Aber der Lotse gibt eine Einschätzung dazu ab, ob voraussichtlich ein Anspruch besteht. Das Ganze dauert weniger als 10 Minuten.
Wie beantrage ich den Kinderzuschlag und welche Behörde ist zuständig?
Beratung per Video im Internet
Mit dem "KiZ-Lotsen" kannst du bequem von zuhause aus prüfen, ob du voraussichtlich einen Anspruch auf den Kinderzuschlag hast. Dieses Online-Tool ist barriefrei und führt dich per Videodialog durch die Berechnung.
Zum KiZ-Lotsen: KiZ-Lotse
Zuständige Familienkasse
Der Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse schriftlich beantragt werden. Die Familienkasse ist die Stelle, die auch das Kindergeld auszahlt.
Hier findest du deine zuständige Familienkasse: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder.
Antrag per Formular
Die Antragsformulare und Ausfüllhilfen für den Kinderzuschlag findest du auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Alle Formulare und Hilfen gibt es dort in mehreren Sprachen.
Zu den Formulare: Anträge und Hilfen der Familienkasse zum Download
Du kannst den Antrag kann bei der Arbeitsagentur auch online stellen:
Zum Onlineantrag: Kinderzuschlag beantragen
Weitere Fragen rund um den Antrag auf Kinderzuschlag
Wie hoch ist der Aufwand? Lohnt sich ein Antrag überhaupt?
Du musst Angaben zu deiner persönlichen Situation, zur Warmmiete, zum Einkommen und zu Ersparnissen machen. Dazu musst du Formulare ausfüllen und einige Nachweise vorlegen. Ein wenig Aufwand muss also schon betrieben werden, aber der hält sich in Grenzen. Vor allem wenn du bedenkst, dass du dafür 6 Monate lang monatlich pro Kind – je nach dem Einkommen – beispielsweise 80 Euro, 100 Euro oder gar der Höchstbetrag von 250 Euro zusätzlich aufs Konto überwiesen bekommst. Dieses Geld bessert die Haushaltskasse spürbar auf.
Aber selbst dann, wenn du aufgrund deines Einkommens nur einen geringen Anspruch auf 20 Euro oder 30 Euro Kinderzuschlag monatlich haben solltest, lohnt es sich, einen Antrag zu stellen. Denn wenn du den Kinderzuschlag bekommst, dann hast du Zugang zu weiteren Leistungen und Vergünstigungen. Diese können mehrere Hundert Euro im Jahr wert sein.
Gut zu wissen:
Keine Kita-Gebühren!
Wenn dir der Kinderzuschlag zusteht, dann profitierst du gleich mehrfach: Denn Familien, die Kinderzuschlag beziehen, sind von den KiTa-Gebühren befreit. Ein weiterer guter Grund für dich zu prüfen, ob du einen Anspruch auf den Kinderzuschlag hast.
Anspruch auf Geld für Schulsachen, kostenloses Mittagessen und mehr
Wenn du den Kinderzuschlag bekommst, dann hast du Anspruch auf weitere Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Dazu gehören u. a. das kostenlose Mittagessen in Schulen und Kitas, kostenlose Schülerbeförderung oder Nachhilfeunterricht, sofern erforderlich. Besonders hilfreich sind die Leistungen für Schulsachen: Pro Schulkind und Schuljahr werden ab 2023 174 Euro ausgezahlt!
Gibt es Fallstricke und Risiken beim Kinderzuschlag?
Nein. Der Kinderzuschlag ist ein Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Anders als bei Hartz IV früher und dem Bürgergeld jetzt ist der Kinderzuschlag auch nicht mit weiteren Pflichten und Auflagen verbunden. Es drohen dir auch keine Rückforderungen, falls dein Einkommen während des Bezugs von Kinderzuschlag ansteigt.
Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Einkommensprüfung?
Entscheidend ist nicht dein monatliches Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Maßgeblich ist dein durchschnittliches Einkommen aus den letzten 6 Monaten vor der Antragstellung. Das hat den Vorteil, dass das Einkommen der vergangenen Monate bekannt ist. So kann die Familienkasse abschließend über den Anspruch entscheiden und den Auszahlbetrag festsetzen. Die Bewilligung erfolgt für 6 Monate. Ändert sich dein Einkommen in dieser Zeit, dann hat dies keinen Einfluss auf den bereits bewilligten Kinderzuschlag.
Ab wann wird der Kinderzuschlag gezahlt?
Wenn du den Kinderzuschlag beantragen willst, dann stelle möglichst bald einen Antrag. Denn der Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend ausgezahlt, sondern der Anspruch beginnt ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird.
Weitere Informationen zum Kinderzuschlag
Die Webseiten www.familienkasse.de und www.kinderzuschlag.de bieten weitere Informationen, untere anderem ein ausführliches „Merkblatt Kinderzuschlag“ (PDF).
Sehr informativ ist auch die Seite www.familienportal.de des Familienministeriums.
Die Familienkasse bietet persönliche Beratung vor Ort.
Zudem ist ein Gespräch mit einer Beratungsfachkraft per Web-Cam möglich (zur Terminvereinbarung für die Videoberatung), etwa wenn beim Ausfüllen der Formulare Fragen auftreten.