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Kindergeld

Wer Anspruch in welcher Höhe hat und wie man das Kindergeld beantragt

Fragen und Antworten zum Kindergeld

Das Kindergeld ist zum 1. Januar 2023 auf 250 Euro je Kind gestiegen, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Es sichert die grundlegende Versorgung der Kinder ab der Geburt. Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Kindergeld und erklären Anspruch, Höhe, Antrag und Auszahlung.

Was ist das Kindergeld?

Das Kindergeld hat 2 Funktionen:  

  1. Für Eltern ohne oder mit nur geringem Einkommen ist das Kindergeld eine Sozialleistung, die das Zusammenleben mit Kindern fördern soll.
  2. Zugleich wird mit dem Kindergeld weitgehend sichergestellt, dass das Existenzminimum des Kindes steuerfrei bleibt. So verlangt es auch das Bundesverfassungsgericht. Haben Eltern Anspruch auf einen Kinderfreibetrag höher als das Kindergeld, berücksichtigt das Finanzamt das bei der Einkommensteuererklärung zu Gunsten der Eltern.
Wer bekommt Kindergeld?

Das Kindergeld ist eine Leistung für Eltern beziehungsweise für Adoptiveltern. An ihrer Stelle können – unter bestimmten Bedingungen – auch Großeltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern das Kindergeld bekommen.

Für welche Kinder gibt es Kindergeld?

Das Kindergeld wird für alle Kinder unter 18 Jahren gezahlt.  

Für Kinder über 18 und unter 25 Jahren gibt es unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Kindergeld:

  • Das Kind besucht noch eine allgemeinbildende Schule oder macht eine Ausbildung, oder
  • das Kind hat noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, bewirbt sich aber aktiv darum und ist bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter registriert, oder
  • das Kind ist bei einer Arbeitsagentur arbeitsuchend gemeldet und ist noch keine 21 Jahre alt oder
  • das Kind macht ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, ist im Bundesfreiwilligendienst oder einem ähnlichen Freiwilligendienst tätig.

Auch nach dem 25. Geburtstag kann Kindergeld bezogen werden, wenn das Kind eine Behinderung hat und deshalb nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.

Ist das Kindergeld von der Staatsbürgerschaft abhängig?

Kindergeld bekommen deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben. Wenn die Eltern im Ausland leben, besteht unter Umständen ebenfalls ein Anspruch auf Kindergeld. Beispielsweise, wenn sie in Deutschland auf das gesamte Einkommen Steuern zahlen – also wenn sie „unbeschränkt steuerpflichtig“ sind. Für Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben, gelten eine Reihe von Sonderregelungen. Mehr Infos dazu findest du in den FAQ unter dem Punkt “Bekommen auch Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit Kindergeld?”

Gibt es Kindergeld, wenn die Kinder im Ausland leben?

Das Kindergeld wird auch dann gezahlt, wenn die Kinder nicht in Deutschland wohnen und gemeldet sind, sondern in

  • einem anderen Land der Europäischen Union
  • in einem der 4 EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz.
Mein Kind studiert weder in der EU noch in einem EFTA-Staat. Gibt es trotzdem Kindergeld?

Auch wenn Ihr Kind weder in der EU noch in einem der 4 EFTA-Staaten studiert, kann das Kindergeld unter folgenden Voraussetzungen gezahlt werden: Es muss ein Wohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden und mindestens die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit muss nachweislich in Deutschland verbracht werden.

Bekommen auch Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit Kindergeld?

Für in Deutschland lebende Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit gelten eine Reihe von Sonderregelungen, die den Anspruch auf Kindergeld einschränken.

Die wichtigsten Regelungen in Kürze:

  • Wer in Deutschland arbeitet und unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat auch Anspruch auf Kindergeld.
  • Staatsangehörige aus der EU sowie des Europäischen Wirtschaftsraum, die noch kein steuerpflichtiges Erwerbseinkommen erzielt haben, erhalten in den ersten 3 Monaten nach ihrem Zuzug kein Kindergeld. Ab dem 4. Monat erhalten sie Kindergeld, wenn die EU-Freizügigkeitsrechte gelten.
  • Eltern aus Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei können nach Maßgabe der mit diesen Ländern geschlossenen Sozialversicherungsabkommen Kindergeld erhalten.
  • Kindergeld kann auch bekommen:
    • wer eine gültige Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis, mit der man in Deutschland arbeiten darf besitzt,
    • unanfechtbar anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte.

Kein Kindergeld bekommt, wer sich für eine Aus- oder Weiterbildung in Deutschland aufhält.

Wie viel Kindergeld gibt es 2024 pro Kind?

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Höhe des Kindegeldes unabhängig von der Anzahl der Kinder und beträgt nun 250 Euro für jedes Kind.

Die Höhe des Kindergeldes ist unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern. Das heißt: Jeder berechtigte Haushalt erhält das Kindergeld in gleicher Höhe ausgezahlt.

Wie beantrage ich Kindergeld?

Das Verfahren ist sehr einfach: Das Kindergeld muss zwar schriftlich beantragt werden – aber dies nur einmal nach der Geburt des Kindes! Danach wird das Kindergeld automatisch bis zum 18. Geburtstag weiter gezahlt. Erst dann wird ein 2. Kindergeldantrag nötig.

Weil Einkommen und Vermögen für das Kindergeld keine Rolle spielen, werden auch nur wenige Daten im Antragsformular abgefragt.

Wichtig: Das Kindergeld wird nur für 6 Monate rückwirkend gezahlt. Um kein Kindergeld zu verschenken, muss der Antrag also im ersten halben Jahr nach der Geburt gestellt werden.

Wo beantrage ich Kindergeld?

Für das Kindergeld sind die Familienkassen zuständig. Diese sind in der Regel im Gebäude der Arbeitsagentur, dem früheren Arbeitsamt, untergebracht.

Die zuständige Familienkasse kann online gefunden werden.

Das Kindergeld online beantragen: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Merkblätter und Antragsformulare zum Kindergeld:

Wo bekomme ich weitere Informationen zum Kindergeld?

Die Familienkasse und das Familienministerium bieten online ausführliche Informationen

www.familienkasse.de

www.familienportal.de

Telefonische Beratung der Familienkasse: 0800 4 555530 (gebührenfrei)

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