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Branchenmindestlöhne

Von Leiharbeit bis Pflege: Alle Branchenmindestlöhne 2025 im Überblick

Was sind Branchenmindestlöhne?

Branchenmindestlöhne sind Mindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag  ausgehandelt und dann für allgemeingültig erklärt werden. Das heißt: Sie gelten für alle Unternehmen und Betriebe einer Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind. Alle Beschäftigten in dieser Branche haben das Recht, nach diesem tariflich festgelegten Branchenmindestlohn bezahlt zu werden. Das ist wichtig, weil die Branchenmindestlöhne fast immer höher sind als der gesetzliche Mindestlohn.

Anders formuliert: Ein Branchenmindestlohn ist die verbindliche unterste Lohngrenze für eine Branche.

Überblick: Alle Branchenmindestlöhne 2025

Stand: Dezember 2024

Branchenmindestlohn Berufliche Aus- und Weiterbildung

Erhöhung ab1.1.20241.1.20251.1.2026
Pädagogische Mitarbeiter*innen18,58 Euro19,37 Euro20,24 Euro
Pädagogische Mitarbeiter*innen mit Bachelorabschluss19,15 Euro19,96 Euro 20,86 Euro

Branchenmindestlohn Dachdeckerhandwerk

Zum 1. Januar 2024 ist der der Branchenmindestlohn für Dachdecker*innen gestiegen auf 

  • 13,90 Euro pro Stunde für ungelernte Arbeitnehmer*innen
  • 15,60 Euro für Gesell*innen.

Zum 1. Januar 2025 steigen die Mindestlöhne an auf

  • 14,35 Euro pro Stunde für ungelernte Arbeitnehmer*innen
  • 16,00 Euro für Gesell*innen.

Branchenmindestlohn Elektrohandwerk

Der Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk beträgt für alle Beschäftigten (soweit sie elektrotechnische und informationstechnische Tätigkeiten ausüben) seit dem 1. Januar 2024 13,95 Euro. Zum 1. Januar 2025 steigt er auf 14,41 Euro pro Stunde. Weitere Erhöhungen folgen:

  • zum 1. Januar 2026 auf 14,93 Euro pro Stunde,
  • zum 1. Januar 2027 auf 15,49 Euro pro Stunde und
  • zum 1. Januar 2028 auf 16,10 Euro pro Stunde. 

Das gilt zum Beispiel für

  • Elektroniker*innen für Energie und Gebäudetechnik,
  • Elektroniker*innen für Informations- und Telekommunikationstechnik,
  • Elektroniker*innen für Maschinen und Antriebstechnik,
  • Elektroniker*innen Automatisierungstechnik, Geräte- und Systemtechnik, Bürosystemtechnik,
  • Systemelektroniker*innen.

Branchenmindestlohn Gebäudereinigung

Für die rund 700.000 Gebäudereiniger*innen gilt seit 1. Januar 2024 

  • für die Innen- und Unterhaltsreinigung ein Branchenmindestlohn von 13,50 Euro
  • für die Glas- und Fassadenreinigung ein Branchenmindestlohn von 16,70 Euro pro Stunde. 

Sobald die Tarifverträge vom Bundesarbeitsministerium durch Rechtsverordnung erstreckt wurden, gelten für die Jahre 2025 und 2026 die folgenden Mindestlöhne:

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Branchenmindestlohn

  • für die Innen- und Unterhaltsreinigung ein Branchenmindestlohn um 0,75 Euro auf 14,25 Euro
  • für die Glas- und Fassadenreinigung ein Branchenmindestlohn um 0,95 Euro auf 17,65 Euro pro Stunde.

Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn für alle Bereiche um weitere 0,75 Euro und beträgt dann

  • für die Innen- und Unterhaltsreinigung ein Branchenmindestlohn 15 Euro und
  • für die Glas- und Fassadenreinigung ein Branchenmindestlohn um 18,40 Euro pro Stunde.

Branchenmindestlohn Gerüstbauerhandwerk

Seit 1. Oktober 2024 beträgt der Mindestlohn 13,95 Euro pro Stunde.

Branchenmindestlohn Leiharbeit

Für Beschäftigte in der Leiharbeitsbranche gilt die Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. 

Entgelthöhe und Zeitpunkt der Erhöhung:

  • 14,00 Euro pro Stunde ab 1. November 2024
  • 14,53 Euro pro Stunde ab 1. März 2025 

Branchenmindestlohn Maler- und Lackiererhandwerk

Der Branchenmindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk beträgt seit 1. April 2024

  • 13,00 Euro für ungelernte Arbeiter*innen
  • 15,00 Euro pro Stunde für Gesell*innen. 

Branchenmindestlohn Pflege

Der Branchenmindestlohn in der Pflegebranche unterscheidet sich nach Tätigkeit und Ausbildung.

Die Branchenmindestlöhne in der Pflege betragen 

  • für ungelernte Arbeitnehmer*innen: 15,50 Euro seit 1. Mai 2024; 16,10 Euro ab 1. Juli 2025.
  • für Pflegekräfte mit mindestens 1-jähriger Ausbildung: 16,50 Euro seit 1. Mai 2024; 17,35 Euro ab 1. Juli 2025.
  • für Pflegefachkräfte: 19,50 Euro seit 1. Mai 2024; 20,50 Euro ab 1. Juli 2025.

Branchenmindestlohn Schornsteinfegerhandwerk

Der Branchenmindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk beträgt seit 1. Januar 2024 14,50 Euro pro Stunde.

Branchenmindestlohn Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen

Folgende Branchenmindestlöhne gelten:

Entgeltgruppe II: Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP) mit einer der Kompetenzen nach Nummer 11.2.3.1, 11.2.3.2 oder 11.2.3.3 sowie optional der zusätzlichen Kompetenz nach Nummer 11.2.3.4 oder 11.2.3.5. nur in Verbindung mit einer der Kompetenzen nach Nummer 11.2.3.1 bis 11.2.3.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 für Sicherheitsdienstleistungen nach §§ 8, 9, 9a Luftsicherheitsgesetz zur Luftsicherheitskontrollkraft als Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP), nach erfolgreich bestandener behördlicher Prüfung mit entsprechender Tätigkeit. 

Entgeltgruppe III: Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP) mit Kompetenzen nach Nummer 11.2.3.5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 und Sicherheitspersonal für Sicherheitsdienstleistungen nach §§ 8, 9 Luftsicherheitsgesetz mit entsprechender Tätigkeit (z. B.: Bordkartenkontrolle, Sicherung der Grenze zum sicherheitsempfindlichen Bereich gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz gegen unberechtigten Zutritt, Flugzeugbewachung, Dokumentenkontrolle).

Entgeltgruppe IV: Anderes Personal mit qualifizierten Servicetätigkeiten und Fluggastdiensten, die eine luftsicherheitsspezifische gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 und/oder eine flughafenspezifische Ausbildung von mindestens 25 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) im Jahr voraussetzt, mit entsprechender Tätigkeit. 

Entgeltgruppe II: 

ab 1. Oktober 2024: 22,04 Euro; ab 1. Januar 2025: 22,39 Euro

Entgeltgruppe III:

ab 1. Oktober 2024: 20,19 Euro; ab 1. Januar 2025: 20,54 Euro

Entgeltgruppe IV:

ab 1. Oktober 2024: 16,06 Euro; ab 1. Januar 2025: 16,51 Euro

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen zum Branchenmindestlohn

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem Mindestlohn und Branchenmindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn wird in Deutschland durch das Mindestlohngesetz geregelt. Er ist flächendeckend und gesetzlich festgelegt und gilt als unterste Lohngrenze für alle Beschäftigten in Deutschland (mit bestimmten Ausnahmen). Ein Branchenmindestlohn gilt nur für die Beschäftigten der Branche, für die er ausgehandelt und für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Was ist, wenn der Branchenmindestlohn höher ist als der gesetzliche Mindestlohn?

Das ist fast immer der Fall. Es gibt ganz wenige Ausnahmen, bei denen der Branchenmindestlohn dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht. 

Es gilt immer: der Arbeitgeber muss den höheren Branchenmindestlohn zahlen, nicht den niedrigeren gesetzlichen Mindestlohn. Wie hoch die Branchenmindestlöhne in den einzelnen Branchen sind, siehst du in unserer Auflistung auf dieser Seite

Gelten die Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn auch für die Branchenmindestlöhne?

Nein. Die Ausnahmen, zum Beispiel für minderjährige Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder Langzeitarbeitslose (in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung), gelten nur für den gesetzlichen Mindestlohn. Bei den tariflich ausgehandelten Branchenmindestlöhnen gilt das, worauf sich die Tarifpartner – also Gewerkschaften und Arbeitgeber – verständigt haben. Diese Regelungen sind völlig unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen. 

Kann man in einer Branche auch mehr verdienen als den Branchenmindestlohn?

Selbstverständlich. Ein Branchenmindestlohn ist ja nur die unterste Lohngrenze. In der Regel sehen die Tarifverträge weitere, höhere Lohn- oder Entgeltgruppen vor; je nach Qualifikation, Tätigkeit, Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. 

Wer die Voraussetzungen für höhere Lohn- oder Entgeltgruppen erfüllt, dem stehen nach dem Tarifvertrag in der Regel auch höhere Löhne bzw. Entgelte zu, wenn der Tarifvertrag anwendbar ist.

Weitere Informationen zur Tarifwende-Kampagne

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