DGB-Chefin Fahimi: Arbeitsminister setzt klare Signale für faire Löhne
Tariftreue
Pressemitteilung09. September 2024
Artikel lesenDass Menschen trotz Erwerbstätigkeit in Armut leben, ist ein Missstand, den wir als DGB nicht hinnehmen.
Niedriglöhne darf es in Deutschland nicht geben. Auch der aktuell gültige gesetzliche Mindestlohn kann nur die unterste Schwelle darstellen und muss deutlich steigen. Wir wissen: Wirklich gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Deshalb brauchen wir eine Stärkung der Tarifbindung.
Jede geleistete Arbeit sollte ausreichend entlohnt werden – das ist gerecht und steht für uns als DGB außer Frage. Beschäftigte haben im wahrsten Sinne des Wortes mindestens den Mindestlohn verdient. Diese unterste Lohngrenze muss jedoch dringend angehoben werden.
Gute Arbeit gibt es nur mit guten Löhnen
Wir als DGB sind der Meinung: Möglichst viele, idealerweise alle Arbeitnehmer*innen sollten Tariflohn erhalten. Denn Gute Arbeit gibt es nur mit guten Löhnen und geregelten Arbeitsbedingungen. Dies gelingt aus gewerkschaftlicher Sicht am besten mit Tarifverträgen. Doch die Zahl der Arbeitgeber, die bereit sind, mit Gewerkschaften Tarifverträge zu verhandeln, sinkt seit Jahren stetig. Dies hat zur Folge, dass die Arbeitsbedingungen und Löhne sich verschlechtern. Eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns wirkt sich daher gerade für Beschäftigte in diesen Bereichen am stärksten aus. Doch dies kann nur eine Notlösung sein!
Unser Ziel: eine flächendeckende Tarifbindung
Der DGB setzt sich seit langem für eine flächendeckende Tarifbindung ein, damit mehr Arbeitnehmer*innen von starken Tarifverträgen profitieren. Denn sie regeln weitaus mehr als nur die Bezahlung.
Arbeitgeber, Gewerkschaften und Politik sind gleichermaßen gefordert, die Missstände zu beheben. Denn aus gewerkschaftlicher Sicht ist der Mindestlohn immer nur die zweitbeste Lösung.
Seit seiner Einführung 2015 ist der gesetzliche Mindestlohn zum Erfolg geworden: Viele Millionen Beschäftigte erhalten spürbar mehr Lohn. Allen vorher entworfenen Schreckensszenarien aus Teilen der Wissenschaft und der Politik zum Trotz ist er kein Job-Killer. Im Gegenteil: Seit es ihn gibt, sind mehr Menschen in Arbeit, vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich gut entwickelt. Zudem sorgt der Mindestlohn für faire Wettbewerbsbedingungen, denn einzelne Unternehmen können sich nicht länger Vorteile durch Lohn-Dumping verschaffen. Über 6 Millionen Beschäftigte profitierten im Jahr 2022 davon, als der Mindestlohn durch den Gesetzgeber von 10,45 auf 12 Euro erhöht wurde. Der DGB hatte sich für diesen außerordentlichen Schritt stark gemacht, um den Mindestlohn deutlicher anzuheben und armutsfest zu gestalten. Die nächsten Erhöhungen sollten dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen.
Gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen hat die Mehrheit der Mindestlohnkommission entschieden, die gesetzliche Lohnuntergrenze auf 12,41 Euro im Jahr 2024 und auf 12,82 Euro im Jahr 2025 zu erhöhen. Schon heute ist klar, dass diese beiden Erhöhungsschritte in keinem Fall zu einem existenzsichernden Mindestlohn führen! Sie entsprechen auch nicht den EU-Vorgaben. Das muss geändert werden!
Wir brauchen einen armutsfesten Mindestlohn, wie ihn die europäische Mindestlohnrichtlinie vorsieht. Sie gibt vor, dass der Mindestlohn sich an mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren muss und verlangt gleichzeitig, dass 80 Prozent der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst werden – andernfalls sind Maßnahmen zu ergreifen.
In der EU bestehen große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die tarifvertragliche Abdeckung für Arbeitnehmer*innen sowie die Höhe der Mindestlöhne. Dies ist unter anderem auf die sehr unterschiedlichen Arbeitsmarktmodelle und Lohnniveaus in den einzelnen Mitgliedstaaten zurückzuführen. Mit der EU-Mindestlohnrichtlinie – einem europaweiten Rahmen für angemessene Mindestlöhne – sollen die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen in Europa verbessert werden. Seit dem 19. Oktober 2022 gilt die Richtlinie 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union.
Ziel des DGB ist es, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland an diese europäische Mindestlohn-Richtlinie angepasst wird.
Das bedeutet, dass der Mindestlohn bei 60 Prozent des mittleren Einkommens von Vollzeitbeschäftigten liegen muss. Denn nur dann erfüllt er seine Zwecke:
Stand 2024 entsprechen 60 Prozent des mittleren Einkommens von Vollzeitbeschäftigten circa 14 Euro statt der zurzeit gültigen 12,41 Euro. Der Mindestlohn muss also dringend angehoben werden.
Wir halten fest an unserem Ziel eines existenzsichernden Mindestlohns, der gemäß der europäischen Mindestlohn-Richtlinie bei 60 Prozent des mittleren Einkommens von Vollzeitbeschäftigten liegen muss. Zurzeit entspricht dies circa 14 Euro.
Was du tun kannst, wenn dein Arbeitgeber sich weigert, den Mindestlohn zu zahlen, erfährst du in unserem Ratgeber zum Mindestlohn.
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