Wechsel in der Mindestlohnkommission

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Ordnungsnummer PM 015

Dachzeile Mindestlohn

Die Mindestlohnkommission bekommt ein neues Mitglied. Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), wurde heute von der Bundesregierung auf Vorschlag der Gewerkschaften ernannt. Zeitler folgt auf Robert Feiger, Vorsitzender der IG BAU, der die Kommission auf eigenen Wunsch verlässt.

Guido Zeitler, Vorsitzender Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Solange sich viele Arbeitgeber weigern, Tarifverträge abzuschließen, ist der gesetzliche Mindestlohn auch in Zukunft die dringend nötige Halteline. Ich werde mich dafür stark machen, dass sich die Mindestlohnkommission für einen armutsfesten Mindestlohn einsetzt. Die europäische Mindestlohnrichtlinie, die 2024 in nationales Recht umzusetzen ist, legt als Grenze für einen armutsfesten Lohn 60 Prozent des mittleren Einkommens fest. In Deutschland müsste der Mindestlohn damit schon heute bei mindestens 14 Euro liegen.“

Im Juni 2023 hatten die Arbeitgeber in der Kommission zusammen mit der Vorsitzenden gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter*innen durchgesetzt, den gesetzlichen Mindestlohn lediglich in zwei Mini-Schritten zu erhöhen. Die hohe Inflationsrate konnte damit bei weitem nicht ausgeglichen werden. Der Mindestlohn stieg dadurch zum 1. Januar 2024 um magere 41 Cent auf 12,41 Euro. Bei einem zweiten Schritt zum 1. Januar 2025 sind lediglich 12,82 Euro vorgesehen. Die Gewerkschaften machen sich nun in der Kommission für neue Verhandlungen stark, denn turnusgemäß wird sonst erst Mitte 2025 über die nächste Erhöhung beraten, die dann ab dem 1. Januar 2026 gelten kann.

Die Gewerkschaften danken Robert Feiger ausdrücklich für seine Arbeit in der Mindestlohnkommission, der er seit ihrer Einberufung im Jahr 2015 angehörte. Neben Guido Zeitler ist die Gewerkschaftsseite in der Kommission auch weiterhin vertreten durch Andrea Kocsis, stellvertretende ver.di-Vorsitzende, und Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied.

Hintergrund:

Die von der Bundesregierung eingesetzte unabhängige Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: der Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertreter*innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Die Kommission legt dabei der Bundesregierung einen Vorschlag vor. Sie nimmt dabei eine Gesamtabwägung vor, orientiert sich darüber hinaus nachlaufend an der Tarifentwicklung und beurteilt, wie der Mindestlohn einen angemessenen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleisten, die Beschäftigung sichern und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen kann.

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