Zum vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand“ sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am Freitag in Berlin:
"Auch wenn mit dem Gesetz endlich deutliche Verbesserungen für erwerbsgeminderte Rentenbezieher*innen kommen, bleibt es eine grundfalsche Entscheidung, den Nachholfaktor in der Rente wieder einzuführen.
Wir begrüßen, dass Bundesarbeitsminister Heil das Versprechen des Koalitionsvertrags umsetzt, und bei erwerbsgeminderten Rentner*innen nun für die lange überfälligen Verbesserungen sorgt. Wer zwischen 2001 und 2018 krankheits- oder unfallsbedingt vorzeitig in Rente gehen musste, war bislang deutlich schlechter gestellt, als heutige Erwerbsminderungsrentner*innen. Die rückwirkende Erhöhung führt für diese rund 3 Millionen Menschen zu 4,5 bis 7,5 Prozent höheren Renten. Das ist ein deutliches Plus und eine gute Nachricht. Damit durchbricht die Bundesregierung zurecht den Grundsatz, dass Verbesserungen im Rentenrecht nur für die Zukunft gelten.
Die schlechte Nachricht ist: Mit demselben Gesetzesentwurf will die Bundesregierung den Nachholfaktor wieder einführen. Dies lehnt der DGB ab. Ein wieder aktivierter Nachholfaktor dämpft die Rentenanpassungen der nächsten Jahre und hängt die Renten weiter von der Lohnentwicklung ab. Damit sinkt automatisch das Rentenniveau. Angesichts steigender Preise und einer komplett unkalkulierbaren Energiekrise an diesem unseligen Vorhaben festzuhalten, ist verantwortungslos.
Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung verlässlich das Rentenniveau vor Steuern bis wenigstens 2045 auf mindestens 48 Prozent sichert. Das muss umgehend gesetzlich verankert werden. Sonst drohen ein freier Fall der Renten und erhebliche Einschnitte bei der Alterssicherung für breite Teile der Bevölkerung. In einer älter werdenden Gesellschaft muss die Rente ein Sicherungsanker bleiben."