Der DGB begrüßt die heutige Verabschiedung der Verordnung der Europäischen Union zur Künstlichen Intelligenz (KI). Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte dazu:
"Die KI-Verordnung ist ein historischer Erfolg: Europa setzt damit weltweit ethische Maßstäbe für die Entwicklung und Nutzung von KI-Anwendungen. Transparenzverpflichtungen für KI-Anbieter und ethische Grenzen wie Verbote von Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz, werden für mehr Akzeptanz und Vertrauen im Umgang mit KI sorgen. Gleichzeitig wird auch ein Mindestmaß an Schutz für Urheber*innen, Künstler*innen, Kultur- und Medienschaffende hergestellt.
Die KI-Verordnung ist nicht zuletzt von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der Arbeit. Wir begrüßen, dass die EU die Notwendigkeit spezieller Regeln für KI in der Arbeitswelt anerkennt. Es ist ein echter Meilenstein, dass wir als Gewerkschaften eine Öffnungsklausel für nationale Regelungen zur betrieblichen Nutzung von KI durchsetzen konnten. Das ist nicht nur ein politisches Bekenntnis, sondern ein klarer Auftrag an die nationalen Gesetzgeber.
Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Umsetzung der KI-Verordnung nicht nur technisch zu begleiten, sondern einen intelligenten "KI-Rechtsrahmen für Gute Arbeit" zu schaffen. In der betrieblichen Praxis wurden bereits einige innovative, vorbildhafte Vereinbarungen im Umgang mit KI am Arbeitsplatz getroffen. Nun gilt es, dies in der Breite der Betriebe und Verwaltungen weiter zu verankern, um die Potenziale von KI für Gute Arbeit nutzbar zu machen. Der DGB bereitet bereits Vorschläge vor und lädt ein zum politischen Dialog."