DGB zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Tarifverträgen in der Leiharbeit

Datum

Ordnungsnummer PM 025

Dachzeile Leiharbeit

Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts in der Rechtssache TimePartner Personalmanagement GmbH zu Tarifverträgen in der Leiharbeit teilt der DGB mit:

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bedauern, dass die Klägerin mit ihrem Begehren beim Bundesarbeitsgericht (BAG) gescheitert ist. Im vorliegenden Fall hat das BAG entschieden, dass auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen Gesamtschutz dadurch ausreichend gewährt wird, dass die Arbeitnehmerin grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung in verleihfreien Zeiten hat.

Der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften werden das Urteil auch tarifpolitisch bewerten. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Argumentation des Gerichts und eine Bewertung der Entscheidung wird erfolgen, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. Erfahrungsgemäß ist damit in einigen Wochen zu rechnen.

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