DGB und Hans-Böckler-Stiftung geben den Atlas der digitalen Arbeit heraus

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Ordnungsnummer PM 024

Dachzeile Daten und Fakten über die Beschäftigung der Zukunft

Die rasante digitale Transformation in vielen Branchen und Unternehmen wird von den Gewerkschaften begleitet, damit die Digitalisierung nicht in den Chefetagen entschieden wird und der Wandel im Sinn der Beschäftigten geschieht.

Mit dem neuen Atlas der digitalen Arbeit widmen sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Hans-Böckler-Stiftung den vielseitigen Fragen, die mit der Digitalisierung der Arbeit einhergehen: Wie steht es um die Bezahlung von IT-Fachleuten und Clickworker*innen? Welche Erfahrungen gibt es mit Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz, bei der Überwachung durch Arbeitgeber*innen durch intelligente People Analytics Programme oder im Bewerbungsverfahren? Wie steht es um den digitalen Ausbau des Schulsystems, das wie kein anderer Bereich in der Pandemie zum Wandel gezwungen war und wie steht es um die Geschlechterunterschiede im Homeoffice? Mit 21 prägnanten Artikeln werden diese und weitere Themen der Digitalisierung der Arbeit behandelt und mit aktuellen Infografiken ergänzt.

„Es ist höchste Zeit, Betriebsräten mehr Rechte zu geben, damit sie auch dort entstehen und aktiv werden können, wo sich bisher keine Mitbestimmungskultur etablieren konnte, zum Beispiel in der Plattformökonomie“, befinden der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und die Geschäftsführerin der Hans-Böckler-Stiftung Dr. Claudia Bogedan in ihrem Vorwort zum Atlas. Plattformhandel, Onlinemarktplätze und Suchmaschinen seien für sie aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Umso mehr sehen sie die Politik in der Pflicht, die Plattformarbeit von staatlicher Seite zu regulieren. Denn veraltete Wettbewerbsvorschriften würden die kollektive Interessenvertretung für Plattformbeschäftigte behindern.

Der Atlas zeigt, dass die Digitalisierung der Arbeit positive Entwicklungen vorantreibt, wenn Modernisierung im Dialog mit den Gewerkschaften und den Beschäftigten gestaltet wird.

Einige spannende Erkenntnisse aus dem Atlas der digitalen Arbeit:

  • Arbeitnehmer*innen, die von zu Hause arbeiten dürfen, identifizieren sich im Vergleich zu Beschäftigten, die im Betrieb arbeiten, stärker mit dem Unternehmen. Allerdings nur, wenn sie keine „Entgrenzung“ der Arbeit im Homeoffice erfahren, also die Grenze zwischen Arbeit und Privatleben nicht verschwimmt (Mehr dazu auf S. 15 im Atlas).
  • Frauen werden in der digitalen Arbeit systematisch benachteiligt. Sie dürfen weniger mobil arbeiten und sich seltener weiterbilden. Frauen bekommen seltener ein Diensthandy, wie aus einer Umfrage hervorgeht: 56 Prozent der befragten männlichen Personen hatten zudem Laptop oder Notebook, aber nur 36 Prozent der weiblichen (S. 16).
  • Seit Reform des Betriebsverfassungsgesetzes dürfen Betriebsräte Sachverständige auf Kosten des Arbeitgebers heranziehen, um Software, die zur Personaleinstellung eine Vorauswahl der Bewerber*innen trifft, auf mögliche Diskriminierungskriterien zu untersuchen (S. 24).
  • Beschäftigte verdienen in Berufen der Informations- und Kommunikationswirtschaft 14 Prozent mehr, wenn sie nach Tarifvertrag bezahlt werden. Dieser Vorteil fällt sogar größer aus als im Durchschnitt aller Branchen (S. 28).
  • In Deutschland haben 4,4 Prozent der Erwerbstätigen 2020/2021 auf einer Online-Plattform gearbeitet. In Frankreich waren es sogar 5,6 Prozent und in Irland 6,5 Prozent (S.37).

 Der Atlas der digitalen Arbeit hat 54 Seiten.

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