Für eine wirksame Weiterentwicklung des deutschen Lieferkettengesetzes haben sich die Betriebsräte der Dax40-Unternehmen und die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi ausgesprochen. Anlässlich der laufenden Debatte um das Gesetz forderten sie, dessen Stärken zu erhalten und es zugleich praktikabler zu gestalten. Keinesfalls dürfe das Gesetz ausgesetzt werden.
Yasmin Fahimi sagte bei einem Treffen von Betriebsräten der DAX-40 Konzerne im Bundesministerium für Entwicklungshilfe: “Wir brauchen ein wirksames Lieferkettengesetz, das nach wie vor für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gilt. Das Gesetz ist ein Meilenstein für den Schutz von Arbeitnehmerrechten – nicht nur in globalen Lieferketten, sondern auch direkt vor unserer Haustür. Ständige Diskussionen zur Aussetzung stiften Verwirrung und Planungsunsicherheit bei Unternehmen, die das Gesetz bereits umsetzen.”
Gleichzeitig sprach sich die DGB-Vorsitzende dafür aus, das deutsche Umsetzungsgesetz zur europäischen Lieferkettenrichtlinie bürokratiearm zu gestalten, um den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Etwa sollten doppelte Berichtspflichten vermieden werden. “Wir begrüßen Maßnahmen, die zu einer praxisverträglichen Umsetzung des Lieferkettengesetzes beitragen, ohne dabei die Sorgfaltspflichten der Unternehmen zu verwässern. Ziel muss sein, verantwortungsbewusstes Handeln zu fördern und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen auf ein sinnvolles Maß zu beschränken.”
Die Sprecher*innen der DAX-40 Betriebsräte Kerstin Marx, Bettina Haller und Hasan Allak betonten: “Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen allein das Interesse Deutscher Konzerne an den Arbeitsbedingungen verbessert die Arbeitsrealität vor Ort. Eine gesetzliche Sorgfaltspflicht gibt uns als Betriebsräten und Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat die wichtige Möglichkeit Transparenz über Arbeitsbedingungen in der Lieferkette einzufordern.”
“Die Einbindung der Betriebsräte in Sachen Lieferkettengesetz ist gerade mit Blick auf praxisnahe Umsetzung sinnvoll. Die Kolleginnen und Kollegen wissen, worauf sie achten müssen und haben gleichzeitig 0,0 Interesse an zusätzlicher Bürokratie. Hier gibt es große Schnittmengen mit den Arbeitgebern – eine perfekte Aufgabe für die vertrauensvoll zusammenarbeitenden Sozialpartner.“
Der DGB bleibt ein starker Befürworter von unternehmerischen Sorgfaltspflichten und setzt sich für eine europarechtskonforme Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie ein.
Das deutsche Lieferkettengesetz, das seit 2023 in Kraft ist, verpflichtet Unternehmen dazu, Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten zu übernehmen. Es fordert von Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden bei ihren Zulieferern zu analysieren, Maßnahmen zu ergreifen und zu dokumentieren. Ziel ist es, menschenwürdige Arbeitsbedingungen und nachhaltige Produktionsweisen weltweit zu fördern. Bei Verstößen drohen Sanktionen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Einhaltung der Vorschriften.
Aktuell wird an der Umsetzung eines europäischen Lieferkettengesetzes, der sogenannten Corporate Sustainability Due Diligence Directive, gearbeitet. Die Richtlinie wurde im Sommer 2024 verabschiedet und verpflichtet große europäische und ausländische Unternehmen EU-weit, sich für die Einhaltung definierter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen.