Das Bundesverwaltungsgericht stellt mit einem aktuellen Richterspruch infrage, ob das BAföG verfassungsfest ist. Die Bedarfssätze der Studierendenförderung seien zu niedrig, weil sie unter dem notwendigen Existenzminimum liegen. Das BAföG gehöre nun grundlegend verbessert, die Studierenden sollten Widerspruch gegen ihre jetzigen Bewilligungsbescheide einlegen, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack am Freitag in Berlin.
„Die staatliche Studienfinanzierung erreicht nur noch einen kleinen Teil der Studierenden. Fast 90 Prozent von ihnen bekommen kein BAföG“, betonte Hannack. „ Das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass der Regelbedarf im BAföG das ausbildungsbezogene Existenzminimum nicht absichert. Die Frage der Vereinbarkeit des Bedarfssatzes mit den Sozialstaatsbestimmungen des Grundgesetzes liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung.
Dass strukturelle Armut unter Studierenden weit verbreitet ist, hatte bereits die Nothilfe für Studierende angesichts der Corona-Krise offen gelegt. Das BAföG wurde in den 50 Jahren seines Bestehens Stück für Stück ausgetrocknet. Wir brauchen endlich einen Neustart für das BAföG. Dazu zählt ein satter Aufschlag bei den Elternfreibeträgen und den Bedarfssätzen und in Zukunft eine regelmäßige und automatische Anpassung der BAföG-Sätze an die Lebenshaltungskosten. Es darf keine halben Sachen mehr bei der BAföG-Reform geben.
Gegen die BAföG-Bescheide sollten die Studierenden nun Widerspruch einlegen und das Verfahren dann bis zur Entscheidung des BVerfG ruhen lassen. So können sie ihren Anspruch aufrecht erhalten, wenn das Verfassungsgericht zu ihren Gunsten entscheidet.“
Bei der Corona-Nothilfe mussten die Studierendenwerke zahlreiche Anträge ablehnen: Die Antragstellenden waren zwar auch nach der Definition der Corona-Nothilfe arm, doch die finanzielle Notlage bestand schon vor der Pandemie.
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des BAföG-Bedarfssatzes für Studierende vom 20.05.2021: