Ausbildungsmarkt droht eine Krise – Handlungsbedarf für Arbeitgeber

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Ordnungsnummer PM 055

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat heute die Ausbildungsmarktbilanz für das Jahr 2024 veröffentlicht. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack äußerte sich am Donnerstag in Bonn besorgt über die anhaltenden Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt:

"Die rückläufige Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist ein deutliches Alarmzeichen. Im Jahr 2024 ist die Zahl der neuen Ausbildungsverhältnisse um 0,5 Prozent zurückgegangen. Damit vergrößert sich die Lücke zur Zeit vor der Corona-Pandemie auf 38.000 Ausbildungsplätze. Die schwache Konjunktur und Pläne zum Stellenabbau werden wahrscheinlich den Ausbildungsmarkt weiter in Mitleidenschaft ziehen. Wenn Unternehmen jetzt nicht ihre Verantwortung für Ausbildung ernst nehmen, ist der Fachkräftemangel auch in Zukunft vorprogrammiert.

Von den 720.000 ausbildungsinteressierten Jugendlichen im Jahr 2024 konnten nur 67,6 Prozent eine Ausbildung beginnen. Besonders problematisch ist der Anstieg der jungen Menschen, die weiterhin auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Erstmals seit 2 Jahren übersteigt ihre Zahl die der unbesetzten Ausbildungsstellen. Viele junge Menschen, die dringend als Fachkräfte benötigt werden, finden nach wie vor keinen Ausbildungsplatz – auch sie verdienen eine echte Chance auf einen erfolgreichen Start ins Berufsleben.

Insgesamt haben fast 2,9 Millionen junge Menschen im Alter von 25 bis 34 Jahren keine abgeschlossene Ausbildung. Um hier wirksam gegenzusteuern, braucht es nicht nur mehr betriebliche Ausbildungsplätze, sondern auch deutliche Verbesserungen am Übergang zwischen Schule und Beruf. Dazu gehören eine verlässliche, individuelle Berufsorientierung und starke Jugendberufsagenturen. Zudem muss die kürzlich eingeführte Ausbildungsgarantie verbessert werden, damit flächendeckend alle jungen Menschen profitieren, die auf dem Ausbildungsmarkt leer ausgehen."

Hintergrund zur Ausbildungsgarantie

Die Ausbildungsgarantie trat am 1. April 2024 in Kraft, doch der gesetzliche Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung besteht nur in Regionen, in denen die regionalen Arbeitsagenturen zusammen mit den Sozialpartnern eine Unterversorgung an Ausbildungsplätzen anerkannt haben. Leider gibt es diesen Anspruch in weniger Regionen als nötig, da die Kriterien dafür zu streng ausgelegt werden. Besonders junge Menschen in Ballungsräumen, ohne Schulabschluss oder mit Migrationshintergrund haben schlechtere Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Gerade für sie benötigen wir eine umfassende, flächendeckende Ausbildungsgarantie.

 

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