Gesetzentwurf zum Aufstiegs-Bafög: Nacharbeiten dringend notwendig

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Dachzeile Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende

Zum Kabinettsbeschluss für das Aufstiegs-BaföG hier ein Statement von Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:

“Der Gesetzentwurf zum Aufstiegs-Bafög bleibt weit hinter dem zurück, was die Koalition sich vorgenommen hatte. Für Beschäftigte, die sich beruflich weiterentwickeln möchten, ist das eine Enttäuschung auf ganzer Linie. Die Koalitionsfraktionen im Bundestag müssen dringend nacharbeiten und für eine echte Reform sorgen. Dazu gehört, die Förderung aufzustocken und auf Teilzeit-Weiterbildungen auszuweiten. Im Sinne des lebensbegleitenden Lernens sollten Beschäftigte außerdem die Chance bekommen, mehr als einen Abschluss gefördert zu bekommen.”

Hintergrund

Mit dem Aufstiegs-BaföG werden Menschen unterstützt, die sich für eine individuelle berufliche Weiterbildung entscheiden und Abschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung (Meister, Techniker, Berufsspezialisten) anstreben. Sie können u. a. Unterstützung zum Lebensunterhalt und Zuschüsse zu den Kosten der Bildungsmaßnahmen bekommen.

Im Jahr 2023 haben 190.100 Personen in Deutschland Förderleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BaföG) erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die Zahl der Geförderten damit um 2 300 oder 1,2 % gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt stand 2023 im Rahmen des Aufstiegs-BAföG eine Fördersumme von 1,64 Millionen Euro zur Verfügung, das waren 3,6 % mehr als im Jahr zuvor.
 

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