Zur Diskussion über die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro sagt Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied:
"Die Mindestlohnkommission ist jetzt am Zug: Sie muss bis zum Sommer einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns machen. Der Rahmen dafür ist klar gesetzt: Erstmals muss die Kommission bei der Gesamtabwägung die EU-Mindestlohnrichtlinie berücksichtigen, die festschreibt, dass der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten betragen muss. Nur dann schützt der Mindestlohn nämlich wirklich vor Armut. Diesen Referenzwert hat die Kommission zuletzt mit in ihre Geschäftsordnung aufgenommen und das steht auch so im Koalitionsvertrag. Rein rechnerisch sind damit die Voraussetzungen für einen Mindestlohn von rund 15 Euro im kommenden Jahr gegeben.
Die Mindestlohnkommission hat nun die Aufgabe, sich auf Grundlage dieser Kriterien auf eine Mindestlohnanpassung zu einigen. Die Politik kann dies anschließend bewerten – ob sie handeln muss, obliegt ihrer Entscheidung. In jedem Falle ist es gut und richtig, dass wir in Deutschland endlich die Menschen in den Blick nehmen, die trotz Arbeit wenig Einkommen haben – manchmal zu wenig, um davon zu leben. Die Diskussion ergänzt die dringend notwendige Debatte über eine gerechtere Verteilung von Vermögen und einer faireren Steuerpolitik, bei der Reiche endlich ihre Verantwortung für das Gemeinwohl tragen."