Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen

Mitbestimmung trägt wesentlich zur Durchsetzung von Guter Arbeit bei. Sie sorgt für eine wirksame Vertretung der Interessen der Beschäftigten im Betrieb bzw. der Dienststelle und auf Unternehmensebene. Eine starke Mitbestimmung ist somit Schlüssel für eine demokratischere Gestaltung der Arbeitswelt.

Worum geht es?

Die Klimakrise und der digitale Wandel bedingen eine grundlegende Transformation unserer Arbeits- und Wirtschaftswelt - Mitbestimmung macht daraus einen gerechten Wandel. 

Sie beteiligt Beschäftigte an Entscheidungen, die ihre Arbeitsbedingungen und ihre berufliche Entwicklung beeinflussen. 

Dies geschieht im Betrieb durch die Wahl von Betriebsräten, in den Dienststellen des Öffentlichen Dienstes durch Personalräte und schließlich auf Unternehmensebene durch die Arbeitnehmerbeteiligung in den Aufsichtsräten, die jeweils von ihrer Mitgliedsgewerkschaft unterstützt werden können. 

In den Betrieben oder Dienststellen verhandeln die Gremien direkt mit der Geschäftsführung über wichtige Angelegenheiten wie Arbeitszeiten, Sicherheit am Arbeitsplatz und sonstige Regelungen, in den Aufsichtsräten über die strategische Ausrichtung des Unternehmens. 

Diese Mitbestimmung  sorgt durch die Vertretung und Durchsetzung der Beschäftigteninteressen für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsumgebung und faire Verhältnisse in Betrieb, Dienststelle und Unternehmen. Sie schützt die Rechte der Beschäftigten vor einseitigen Entscheidungen seitens des Arbeitgebers.

In Zeiten großer Umbrüche schafft Mitbestimmung im Zusammenspiel mit Tarifverträgen für die Beschäftigten Stabilität und Sicherheit im Wandel. Sie ist wichtiger denn je, wenn es darum geht, die Transformation hin zu einer nachhaltigeren Art zu arbeiten und zu leben erfolgreich zu gestalten. Es gilt die sich aus der fortschreitenden Globalisierung, Digitalisierung und dem demographischen Wandel ergebenen Herausforderungen zu bewältigen.

Mitbestimmung sorgt dafür, dass niemand auf der Strecke bleibt, dass bessere Entscheidungen getroffen werden, weil alle Beteiligten gehört werden und schließlich, dass jede und jeder einzelne die Erfahrung machen kann, dass die eigene Meinung gehört wird, dass die eigene Stimme etwas verändern kann. Über die Beteiligung der Beschäftigten trägt sie somit maßgeblich zur Demokratie im Betrieb und im Unternehmen bei.

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Grundsatz und Gute Arbeit

Mitbestimmung im Betrieb und in der Dienststelle - Betriebs- und Personalräte

Interessenvertretungen kann es überall da geben, wo es abhängige Arbeit gibt. In der Privatwirtschaft sind es Betriebsräte, im öffentlichen Dienst sind es Personalräte, für Menschen mit Beeinträchtigungen treten die Schwerbehindertenvertretungen ein und die „jugendlichen“ Interessen vertreten schließlich die Jugend- und Auszubildendenvertretungen.

Betriebsräte

Betriebsräte sind die ersten Ansprechpartner für alle Beschäftigten in einem privatwirtschaftlichen Betrieb. Sie sind mit spezifischen Mitbestimmungsrechten ausgestattet, damit sie die Arbeitsbedingungen im Betrieb im Interesse der Beschäftigten mitgestalten können. 

Diese Rechte umfassen sowohl kollektive Arbeitsbedingungen, wie Pausenzeiten oder die Arbeitssicherheit, als auch den Schutz der individuellen Rechte, bspw. bei Abmahnungen oder Kündigungen. 

Die Art und Weise, wie wir arbeiten und wirtschaften, befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Digitalisierung, Globalisierung, Demografie und v.a. die Notwendigkeit, durch den Umbau unserer Wirtschaft die Klimawende zu ermöglichen, sind die stärksten Treiber dieser Transformationsprozesse.

Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte müssen diesen Transformationsherausforderungen angepasst und entsprechend erweitert werden, um auch weiterhin die Interessen der Beschäftigten vertreten und Gute Arbeit in den Betrieben mitgestalten zu können.

Die Rechte der Betriebsräte finden sich im geltenden Betriebsverfassungsgesetz und stammen aus dem Jahr 1972. Es ist deshalb höchste Zeit für eine umfassende Reform. Wir als DGB haben dazu einen Gesetzentwurf für eine moderne Betriebsverfassung erarbeitet .

Personalräte

Was für die Privatwirtschaft das Betriebsverfassungsgesetz ist, ist im öffentlichen Dienst eines der insgesamt 17 Personalvertretungs- und Mitbestimmungsgesetze auf Bundes- bzw. Landesebene. Im Fokus steht auch hier die Interessenvertretung der Kolleg*innen. Der Personalrat einer Dienststelle ist dabei für beide Statusgruppen zuständig, also für die Tarifbeschäftigten wie auch für die Beamt*innen. 

Schwerbehindertenvertretungen (SBV)

SBVen  vertreten die Interessen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten. Sie sind unabhängige Gremien, arbeiten aber eng mit Betriebs- oder Personalräten zusammen. 

Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV)

Die vordringliche Aufgabe von JAVen ist die Vertretung der spezifischen Interessen von Auszubildenden und dual Studierenden. Auch sie arbeiten eng mit den Betriebs- oder Personalräten zusammen.

Unsere Forderungen

  1. Reform der Betriebsverfassung
    Die im Betriebsverfassungsgesetz festgeschriebenen Mitbestimmunmgsrechte der Betriebsräte sind mehr als 50 Jahre alt. Um die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts mitgestalten zu können, sollten sie den Herausforderungen der Jetztzeit, also z. B. dem ökologischen und demografischen Wandel, der Digitalisierung und der Globalisierung, angepasst werden. 
  2. Lücken schließen, Arbeitsfähigkeit verbessern
    Es braucht ein digitales Zugangsrecht für die Gewerkschaften sowie durchgehend eine Mitbestimmung bei ressortübergreifenden Fragen. Die Staffeln für Freistellung der Personalräte sind im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und den Landesgesetzen uneinheitlich und müssen ans BetrVG angeglichen werden. Der Zugang zu Sachverstand und Beratung muss erleichtert werden. 
  3. Dual Studierende unter den Schutz des § 78 a BetrVG stellen
    Als immer größer werdende Gruppe im Betrieb müssen Dual Studierende unter den Schutz des §78a BetrVG fallen. Aktuell bezieht sich der Paragraf nur auf die Gruppe der Auszubildenden. Häufig schrecken dual Studierende deshalb davor zurück, ihr passives Wahlrecht wahrzunehmen, weil sie fürchten, nicht übernommen zu werden. Hier herrscht akuter Reformbedarf.

Unternehmensmitbestimmung und nachhaltige Unternehmenspolitik – Aufsichtsräte

Die Mitbestimmung im Aufsichtsrat ist gelebte Wirtschaftsdemokratie, bildet ein Gegengewicht zu kurzfristigen Investoreninteressen und unterstützt die Nachhaltigkeit der Unternehmenspolitik. Die Vielzahl an positiven Effekten von Mitbestimmung für Beschäftigte und Betriebe zeigen auch aktuelle Studien.

Die Unternehmensmitbestimmung greift ab 500 bzw. 2.000 Beschäftigten und bedeutet, dass die Beschäftigten ihre Arbeitnehmervertreter*innen für den Aufsichtsrat wählen können. Diese übernehmen ein Drittel (gemäß Drittelbeteiligungsgesetz in Kapitalgesellschaften mit 501-2.000 Beschäftigten) bzw. die Hälfte der Sitze im Aufsichtsrat (gemäß Mitbestimmungsgesetz ab 2.001 Beschäftigten). Allerdings verfügen Aufsichtsratsvorsitzende über ein Doppelstimmrecht. Die Aufgabe der Aufsichtsratsmitglieder besteht unter anderem darin, den Vorstand bzw. die Geschäftsführung eines Unternehmens zu kontrollieren und zu beraten. Die Montanmitbestimmung gilt für Bergbau-, Eisen- und Stahlunternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Hier besteht der Aufsichtsrat zur Hälfte aus Arbeitnehmervertreter*innen, bei Streitfragen entscheidet ein neutrales Mitglied – das Doppelstimmrecht des Vorsitzenden existiert hier nicht.

Aufsichtsräte stehen vor neuen Herausforderungen – insbesondere im Zusammenhang mit steigenden Anforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit. Unternehmen müssen z. B. Prozesse der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz durchführen. Europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten Unternehmen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsleistungen. Die verstärkte Ausrichtung der Unternehmenspolitik auf Nachhaltigkeit erfordert von Arbeitnehmervertreter*innen in Aufsichtsräten, sich mit der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens auseinanderzusetzen und einen Fokus auf entsprechende Prüfpflichten zu legen.

Das Konzept des „nachhaltigen Unternehmens“ wurde maßgeblich von Gewerkschaften geprägt. Es verfolgt den Ansatz, dass die unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie auf das Kerngeschäft des Unternehmens ausgerichtet ist und sich auf die wesentlichen Herausforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit konzentriert. Eine zentrale Rolle spielt zudem, dass Arbeitnehmervertreter*innen in die Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie einbezogen werden sollen.

Die Unternehmensmitbestimmung wird jedoch nur dann weiter positiv wirken, wenn ihre drohende Erosion verhindert wird. Dazu ist es notwendig, die zahlreichen Schlupflöcher zur Vermeidung der Mitbestimmung zu schließen, die sich unter anderem durch europäisches Recht ergeben haben.

Unsere Forderungen

  1. Möglichkeit zur Vermeidung der Unternehmensmitbestimmung im deutschen und europäischen Recht erschweren durch das Schließen von legalen Schlupflöchern
  2. Effektive Sanktionen für die Fälle, in denen die Unternehmensmitbestimmung rechtswidrig ignoriert wird; die Anwendung der Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung muss Voraussetzung für die Börsennotierung einer Kapitalgesellschaft sein
  3. Modernisierung der Unternehmensmitbestimmung, um das Doppelstimmrecht der oder des Aufsichtsratsvorsitzenden für alle Maßnahmen der strategischen Ausrichtung des Unternehmens durch ein Schlichtungsverfahren zu ersetzen
  4. In den Gesetzen zur Unternehmensmitbestimmung die Schwellenwerte zur Unternehmensmitbestimmung absenken

Europäische Mitbestimmung

Geld und Waren können – vor allem im Europäischen Binnenmarkt – Grenzen problemlos überwinden. Es wird höchste Zeit, auch die Mitbestimmung stärker international zu denken, denn in ihrem Kern endet sie noch heute an der Landesgrenze.

Zudem werden viele Regelungen, die unsere Arbeitswelt betreffen, nicht mehr in Berlin, sondern in Straßburg und Brüssel verhandelt. Europäische Richtlinien haben die Besonderheit, dass sie Grundlage für die unterschiedlichsten nationalstaatlichen Regelungen sein müssen. Auch in der Mitbestimmung, speziell im Zusammenspiel von betrieblichen und gewerkschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, gibt es große kulturelle Unterschiede in Europa. 

Dennoch muss dauerhaft sichergestellt werden, dass Europäische Rechtsakte nicht dazu missbraucht werden können, die deutsche Unternehmensmitbestimmung zu umgehen. Das ist aktuell leider noch nicht der Fall. Vor allem die Unternehmensform der “Europäischen Gesellschaft” (SE) wird noch viel zu oft zu diesem Zweck benutzt. Analysen kommen z. B. zu dem Ergebnis, dass 4 von 5 großen SE die paritätische Mitbestimmung vermeiden. Würde in diesen Unternehmen das deutsche Mitbestimmungsgesetz zur Anwendung kommen, müssten die entsprechenden Unternehmen über einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat verfügen. Zudem gilt in einer SE das Niveau der Mitbestimmung (Mitbestimmungsfreiheit oder Drittelbeteiligung) fort, das bei Gründung der SE bestanden hat - auch wenn später durch Belegschaftswachstum mitbestimmungsrelevante Schwellenwerte überschritten werden (sog. Einfriereffekt).

Auch bei den Europäischen Betriebsräten bzw. den SE-Betriebsräten gibt es noch Luft nach oben. Als reine „Konsultationsgremien“ haben die europäischen Interessenvertretungen zwar keine Mitbestimmungsrechte wie im deutschen Modell, sind aber dennoch ein wertvolles Gremium, da sie den solidarischen Austausch über Grenzen hinweg möglich machen. Dennoch gilt es auch hier, die Durchsetzungsmöglichkeiten der Gremien zu fördern.

Unsere Forderungen

  1. Mitbestimmungsvermeidung verhindern
    Wir fordern Mitbestimmungsvermeidung durch missbräuchliche Nutzung vor allem der SE-Richtlinie nachhaltig zu unterbinden. 
  2. Europaweit geltende Schwellenwerte für Unternehmensmitbestimmung
    Wir fordern europaweit geltende Schwellenwerte für Unternehmensmitbestimmung einfordern. Diese sollen nach dem „Escalator-Prinzip“funktionieren, sodass es  automatisch zu Neuverhandlungen über die Mitbestimmung unter Einbeziehung der Gewerkschaften kommt bei der Überschreitung der Schwellenwerte von 50, 250 und 1.000 Beschäftigten.
  3. Reform der EBR-Richtlinie
    Wir fordern, dass die  Europäische Betriebsräte-Richtlinie reformiert wird, um die Durchsetzungsfähigkeit der Europäischen Betriebsräte nachhaltig zu stärken.

Papiere und Downloads

einblick November 2024

Einblick

Die November-Ausgabe des einblick zeigt unter anderem, wie Beschäftigte vom Rentenpaket II profitieren und warum die Unternehmensmitbestimmung durch einen aktuellen Fall vor dem Bundesarbeitsgericht in Gefahr ist. Zudem haben wir unseren Kollegen Ralf Hron vom DGB-Sachsen über seine Erfahrungen als aktiver ostdeutscher Gewerkschafter in den vergangenen 35 Jahren befragt. Ein Beitrag zeigt, welche Impulse in der aktuellen angespannten wirtschaftlichen Situation aus gewerkschaftliche Sicht nötig sind. Dazu Urteile, Termine und Tipps für die Arbeitswelt.

30. Oktober 2024

Zweite DGB-Stellungnahme zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht

Stellungnahme

Der DGB hat im April 2024 zum Referentenentwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Veränderungsvorschläge eingebracht, die im Regierungsentwurf vom Juni 2024 jedoch unberücksichtigt blieben. In seiner zweiten Stellungnahme fordert er daher nun die vollständige Umsetzung aller Richtlinienvorgaben sowie eine verbindliche Einbindung der Arbeitnehmervertreter*innen.

09. Oktober 2024

Stellungnahme des DGB zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht

Stellungnahme

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen, transparente und vergleichbare Informationen zu den Auswirkungen ihrer unternehmerischen Tätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte offenzulegen. Die Richtlinie sieht außerdem Möglichkeiten der Einflussnahme durch Arbeitnehmervertretungen vor. In der Stellungnahme zum entsprechenden Referentenentwurf werden diese Möglichkeiten eingefordert.

19. April 2024

Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zur Digitalen Betriebsratsarbeit und zur Stärkung der Tarifbindung

Stellungnahme

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 6. November 2023 zur “Digitalen Betriebsratsarbeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt umfassend ermöglichen” sowie zum “Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung – Für gute Arbeitsbedingungen und höhere Löhne.”

02. November 2023

DGB-Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz (BeschDSG)

Gesetzentwurf

Stellungnahme

Mit dem Entwurf eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes legen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften ein individualrechtlich ausgerichtetes Normenpaket vor. Dies ist erforderlich, um die Beschäftigten im digitalen Zeitalter effektiv vor Datenmissbrauch zu schützen und ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren. Der Gesetzentwurf wurde von dem Datenschutzexperten Prof. Dr. Peter Wedde gemeinsam mit dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften erarbeitet.

01. November 2022

DGB-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für ein Digitale-Märkte-Gesetz

Stellungnahme

Mit ihrem Vorschlag für ein Digitale-Märkte-Gesetz möchte die EU-Kommission sehr große digitale Plattformen einer besonderen Regulierung unterstellen mit dem Ziel, faire und wettbewerbliche Märkte herzustellen.
Der grundsätzliche Ansatz und das Ziel, Marktmacht durch Regeln und Ausweichoptionen zu begrenzen, sind zu begrüßen. Der DGB schlägt vor, auch kleinere Plattformen einzubeziehen, wenn diese auf relevanten Märkten marktbeherrschend sind und Marktmacht missbrauchen könnten.
Der Digital Markets Act beinhaltet Instrumente, die es ermöglichen sollen, den Wettbewerb zwischen Plattformen anzuregen. Gelingt dies nicht, sollte auch diskutiert werden, inwiefern die marktregulierende Funktion von Plattformen staatlich organisiert werden kann. Staatliches Engagement könnte Plattformen schaffen, die den Werten des europäischen Sozialmodells von vornherein verpflichtet sind. Darin bestünde die Chance, große Plattformen zu etablieren, die fairen Handelspraktiken, guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen, der Sozialpartnerschaft, dem Datenschutz und dem Verbraucherschutz verpflichtet sind.
 

15. März 2021

Termine und Aktionen

Wirtschaftspolitik für die Transformation

Diskussion

02.12.2024 Montag

Steigende Energiekosten, Klimakrise und geopolitische Spannungen – unsere Wirtschaft steht vor enormen Herausforderungen. Am 2. Dezember 2024 wollen wir gemeinsam mit dir und Expert*innen, Vertreter*innen aus Gewerkschaften, Industrie und Klimaschutz über Lösungen zu diskutieren.

18:00 - 20:00 Uhr

DGB-Bundesvorstandsverwaltung, Willi-Richter-Saal, Hans-Böckler-Haus, Keithstraße 1, 10787 Berlin

DGB-Dialog Künstliche Intelligenz: Booster oder Barriere? KI und Diversität

Online

12.12.2024 Donnerstag

Aufgrund der großen Resonanz wird die "KI-Reihe" des DGB nach dem Sommer 2024 fortgesetzt. Wir starten mit dem Thema: "Booster oder Barriere? KI und Diversität".

16:30 - 17:30 Uhr

Aus dem Studio im Hans-Böckler-Haus (Digital/MS-Teams)

Welttag für menschenwürdige Arbeit

Aktionstag

07.10.2025 Dienstag

An diesem Tag, der erstmals am 7. Oktober 2008 begangen wurde, treten Gewerkschaften weltweit für menschenwürdige Arbeitsbedingungen ein. Wir fordern gerechte Löhne überall.

Weltweit

Aktuelles

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Die Gewinner des Betriebsrätepreises 2024 stehen fest

Deutscher Betriebsrätepreis

DGB und Dax 40-Betriebsräte fordern wirksames Lieferkettengesetz

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