15.08.2023
Aktuelle Tarifverträge und Entgelttabelle zur Zeitarbeit/Leiharbeit zwischen DGB-Tarifgemeinschaft und BAP/iGZ
Neue Entgelttabelle mit den Ergebnissen der Tarifrunde 2022/2023
Hier findest du die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit mit den Arbeitgeberverbänden in der Leiharbeit (iGZ und BAP).
Mehr als nur eine Lohntabelle: Was Tarifverträge enthalten und warum sie wichtig sind
Was ist ein Tarifvertrag?
Für wen er gilt, welche Vorteile er bringt und wie er entsteht - einfach erklärt.
Tarifverträge Zeitarbeit / Leiharbeit
Download: Tarifverträge Zeitarbeit zwischen BAP und DGB-Tarifgemeinschaft und Anlage zum Entgelttarifvertrag BAP/DGB (Entgelttabelle ab 2023)
Die Tarifverträge Zeitarbeit gelten für die tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe).
Die Tarifverträge finden keine Anwendung auf Zeitarbeitsunternehmen und -unternehmensteile, die mit dem Kundenunternehmen einen Konzern im Sinne des § 18 Aktiengesetz bilden, wenn
a) das Zeitarbeitsunternehmen in einem ins Gewicht fallenden Maße zuvor beim Kundenunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer übernimmt und
b) die betroffenen Arbeitnehmer auf ihrem ursprünglichen oder einem vergleichbaren Arbeitsplatz im Kundenunternehmen eingesetzt werden und
c) dadurch bestehende im Kundenunternehmen wirksame Entgelttarifverträge zuungunsten der betroffenen Arbeitnehmer umgangen werden;
Die Tarifverträge gelten für die Arbeitnehmer (Mitarbeiter), die von dem Zeitarbeitsunternehmen (Arbeitgeber) einem Entleiher (Kundenbetrieb) im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) überlassen werden und Mitglieder einer der vertragsschließenden Gewerkschaften sind.
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Tarifverträge Zeitarbeit BAP/DGB-Tarifgemeinschaft (PDF, 238 kB) Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag, Entgelttarifvertrag (mit Anlagen); konsolidierte Version vom 22.07.2023 Download PDF
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Anlage zum Entgelttarifvertrag Zeitarbeit BAP/DGB: Entgelttabellen gesamtes Tarifgebiet ab 2023 (PDF, 38 kB) Download PDF
Entgelttarifvertrag Zeitarbeit zwischen iGZ und DGB-Tarifgemeinschaft
Der Entgelttarifvertrag Zeitarbeit gilt fachlich für alle ordentlichen Mitglieder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ), persönlich für alle Arbeitnehmer, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an Kundenbetriebe überlassen werden und Mitglied einer der vertragsschließenden Gewerkschaften sind.
Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf Zeitarbeitsunternehmen und -unternehmensteile, die mit dem Kundenunternehmen einen Konzern im Sinne des § 18 Aktiengesetz bilden, wenn
a) das Zeitarbeitsunternehmen in einem ins Gewicht fallenden Maße zuvor beim Kundenunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer übernimmt und
b) die betroffenen Arbeitnehmer auf ihrem ursprünglichen oder einem vergleichbaren Arbeitsplatz im Kundenunternehmen eingesetzt werden und
c) dadurch bestehende im Kundenunternehmen wirksame Entgelttarifverträge zuungunsten der betroffenen Arbeitnehmer umgangen werden.
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Entgelttarifvertrag Zeitarbeit iGZ/DGB-Tarifgemeinschaft (PDF, 112 kB) Konsolidierte Version des Entgelttarifvertrags vom 13.01.2023 Download PDF
Manteltarifvertrag Zeitarbeit zwischen iGZ und DGB-Tarifgemeinschaft
Der Manteltarifvertrag Zeitarbeit gilt fachlich für alle ordentlichen Mitglieder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ), persönlich für alle Arbeitnehmer, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an Kundenbetriebe überlassen werden und Mitglied einer der vertragsschließenden Gewerkschaften sind.
Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf Zeitarbeitsunternehmen und -unternehmensteile, die mit dem Kundenunternehmen einen Konzern im Sinne des § 18 Aktiengesetz bilden, wenn
a) das Zeitarbeitsunternehmen in einem ins Gewicht fallenden Maße zuvor beim Kundenunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer übernimmt und
b) die betroffenen Arbeitnehmer auf ihrem ursprünglichen oder einem vergleichbaren Arbeitsplatz im Kundenunternehmen eingesetzt werden und
c) dadurch bestehende im Kundenunternehmen wirksame Entgelttarifverträge zuungunsten der betroffenen Arbeitnehmer umgangen werden.
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Manteltarifvertrag Zeitarbeit iGZ/DGB-Tarifgemeinschaft (PDF, 125 kB) Konsolidierte Version des Manteltarifvertrags vom 13.01.2023 Download PDF
Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit zwischen iGZ und DGB-Tarifgemeinschaft
Der Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit gilt fachlich für alle ordentlichen Mitglieder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ), persönlich für alle Arbeitnehmer, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an Kundenbetriebe überlassen werden und Mitglied einer der vertragsschließenden Gewerkschaften sind.
Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf Zeitarbeitsunternehmen und -unternehmensteile, die mit dem Kundenunternehmen einen Konzern im Sinne des § 18 Aktiengesetz bilden, wenn
a) das Zeitarbeitsunternehmen in einem ins Gewicht fallenden Maße zuvor beim Kundenunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer übernimmt und
b) die betroffenen Arbeitnehmer auf ihrem ursprünglichen oder einem vergleichbaren Arbeitsplatz im Kundenunternehmen eingesetzt werden und
c) dadurch bestehende im Kundenunternehmen wirksame Entgelttarifverträge zuungunsten der betroffenen Arbeitnehmer umgangen werden.
Der Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit regelt folgende Punkte:
- Eingruppierungsgrundsätze
- Entgeltgruppen
- Entgeltstufen
- Einsatzbezogene Zulage
- Entgeltumwandlung
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Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit zwischen iGZ und DGB-Tarifgemeinschaft (PDF, 251 kB) Download PDF
Verfahrensvereinbarung zum Anspruch auf einen Mitgliedervorteil nach § 8 MTV iGZ/DGB vom 18.12.2019 bzw. § 15.2 MTV BAP/DGB vom 18.12.2019
Die Tarifvertragsparteien haben mit dem Verhandlungsergebnis vom 18. Dezember 2019 einen Anspruch auf eine Mitgliedervorteilsregelung (Mitgliedervorteil) vereinbart. Mit dieser Verfahrensvereinbarung sollen für Arbeitgeber und Beschäftigte die rechtssichere und einheitliche Antragsstellung, Abwicklung und Erfüllung des Anspruchs ermöglicht werden.
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Verfahrensvereinbarung zum Anspruch auf einen Mitgliedervorteil (PDF, 480 kB) nach § 8 MTV iGZ/DGB vom 18.12.2019 bzw. § 15.2 MTV BAP/DGB vom 18.12.2019. Download PDF
Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit zwischen BAP, iGZ und DGB-Tarifgemeinschaft
Der Tarifvertrag über Mindeststundenentgelte in der Zeitarbeit wurde geschlossen zwischen BAP, iGZ und DGB-Tarifgemeinschaft. Er gilt für Betriebe, die als Verleiher Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes überlassen und für alle Arbeitnehmer, die von einem Verleiher an einen Entleiher im
Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung überlassen werden.
Branchen- und Haustarifverträge, die für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen vorsehen, gehen den Bestimmungen dieses Tarifvertrages vor.
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"Mindestlohn-Tarifvertrag" BAP, iGZ, DGB-Tarifgemeinschaft (PDF, 134 kB) Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit zwischen BAP, iGZ und DGB-Tarifgemeinschaft Download PDF