Mindestlohn und Tarifpolitik

Wir setzen uns für gute Arbeitsbedingungen durch eine starke Tarifbindung und einen existenzsichernden Mindestlohn ein. Hier finden sie alle Inhalte unserer tarifpolitischen Arbeit.

Worum geht es?

Tarifverträge und Mindestlöhne sichern gute Arbeit und existenzsichernden Löhne

Der DGB setzt sich für eine starke Tarifbindung  und einen existenzsichernden Mindestlohn  ein. Denn Tarifverträge  sichern nicht nur die ökonomische Teilhabe der Beschäftigten. Die Bewältigung der anstehenden sozialen und ökologischen Transformationsprozesse ist ohne Tarifverträge nicht denkbar. Sie erhöhen dadurch nicht nur die Akzeptanz der anstehenden Veränderungen, eine starke Tarifbindung ist zugleich ein Garant für den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und Motor für wirtschaftlichem Fortschritt.

Dennoch nimmt seit Jahrzehnten die Tarifbindung stetig ab. Aktuell sind nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland tarifgebunden. Die Erosion der Tarifbindung ist vor allem Folge gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen sowie konkreter politischer Entscheidungen der vergangenen 20 Jahre: Die Schaffung eines der größten Niedriglohnsektoren in Europa war ein entscheidender Treiber für Tarifflucht und der damit einhergehenden Prekarisierung der Arbeit. 

Die Tarifbindung verliert seit Jahren ihre Bindekraft – und damit auch tarifvertragliche geregelte Löhne. Dort, wo es keine Tariflöhne gibt, greift der gesetzliche Mindestlohn, um zumindest ein Lohnniveau zu gewährleisten, welches existenzsichernd ist. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Erfolg der Gewerkschaften. Durch den gesetzlichen Mindestlohn konnten die Einkommen am unteren Rand der Einkommensverteilung stabilisiert werden. Dennoch ist festzuhalten, dass Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, kaum Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe haben. Der Mindestlohn kann nur eine unterste Haltelinie sein, um Niedrigstlöhnen einen Riegel vorzuschieben. 

Zudem haben sich die Mitgliedstaaten der EU, somit auch Deutschland, mit der 2022 verabschiedeten Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union der Zielsetzung einer hohen Tarifbindung verpflichtet. Liegt diese nicht bei mindestens 80 Prozent, so muss der Mitgliedstaat bis Ende 2024 einen nationalen Aktionsplan mit einem klaren Zeitplan und konkreten Maßnahmen zur schrittweisen Erhöhung der tarifvertraglichen Abdeckung vorlegen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben bereits einen 14-Punkte-Plan dazu vorgelegt. Unsere 14 Forderungen zur Stärkung der Tarifbindung haben wir hier in aller Kürze aufgelistet .

Nicht zuletzt schließt die DGB-Tarifgemeinschaft für die Leiharbeits-Branche mit dem Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) einen Tarifvertrag. Dieser regelt die Arbeitsbedingungen und Entgelte sowie einen Mitgliedervorteil für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften gibt. Die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit gelten für rund 98 Prozent der insgesamt ca. 816.000 Leiharbeiter*innen in ganz Deutschland. Und zwar für alle Leiharbeiter*innen, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) ist.

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Wirtschaft-, Finanz- und Steuerpolitik

Tarifpolitische Koordinierung

Wir setzen uns für eine starke Tarifbindung ein. Die Stärkung der Tarifbindung ist eine der zentralen Aufgaben unserer Zeit. Von ihr hängt ab, ob es in unserer Gesellschaft gerecht zugeht und ob die Beschäftigten an den ökonomischen Erfolgen teilhaben. Tarifverträge  sichern die Teilhabe der Beschäftigten und tragen zu sozialem Frieden und wirtschaftlichem Fortschritt bei. Tarifverträge sorgen für einen demokratischen Interessenausgleich in Betrieben, Unternehmen und Dienststellen. Sie fördern Gleichbehandlung und Gerechtigkeit – zwischen Frauen und Männern, zwischen Ost und West, zwischen Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.

Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Fortschritt waren historisch immer eng mit erfolgreichen gewerkschaftlichen Kämpfen und tarifvertraglichen Einigungen verknüpft. Ob bei der Zahl der Urlaubstage, bei der Arbeitszeit oder bei anderen arbeitsgestaltenden Fragen – Tarifverträge schaffen zukunftsweisende Normen und setzen Standards, die über staatliche Mindestnormen oft deutlich hinausgehen. Gleichzeitig sind Tarifverträge und darauf aufbauende Betriebs- und Dienstvereinbarungen flexibel – greifen nicht nur aktuelle branchenspezifische Bedürfnisse der Beschäftigten auf, sondern reagieren auch kurzfristig auf außergewöhnliche Umstände.

Tarifverträge tragen zu fairen Wettbewerbsbedingungen bei, steigern die gesamtwirtschaftliche Produktivität und stabilisieren damit die ökonomische Entwicklung. Zudem weisen Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen längere Betriebszugehörigkeiten auf. Dies senkt den Aufwand für Arbeitgeber*innen und auch das langjährig erworbene Know-how der Mitarbeit*innen bleibt länger im Unternehmen.

Allerdings verliert die Tarifbindung seit Jahren ihre Bindekraft. Aktuell arbeiten bereits 48 Prozent der westdeutschen und 55 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten in Betrieben ohne Tarifvertrag. Diese Entwicklung ist dramatisch und keineswegs nur eine Gefahr für die Rolle der Gewerkschaften. Sollte sie nicht aufgehalten werden, gefährdet das unseren Wohlstand und schwächt die Demokratie in Wirtschaft und Gesellschaft.

Die schwindende Tarifbindung folgt dabei keinem Naturgesetz, sondern hat vielfältige – politische und strukturelle – Gründe. Zum Beispiel veränderte Wirtschaftsstrukturen: Mit dem Wachsen des Dienstleistungssektors, zunehmender Privatisierung und gleichzeitiger Änderung der Wertschöpfungssysteme im Industriesektor sind Herausforderungen für die gewerkschaftliche Organisierung der Beschäftigten und damit für die Grundlage von Tarifbindung verbunden. Dasselbe gilt für neue Beschäftigungsformen am Arbeitsmarkt.

Ein bedeutender Grund für die sinkende Tarifbindung liegt auch in der Tarifflucht durch die Arbeitgeber*innen. In einigen Arbeitgeberverbänden gibt es mittlerweile mehr Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaften) als normale Mitglieder. Gleichzeitig wird immer häufiger die Möglichkeit genutzt, im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen Tarifflucht zu begehen.

Den Sozialversicherungen und dem Staatshaushalt gehen ebenfalls durch Tarifflucht  jährlich mehrere Milliarden durch die Hände. Die Kaufkraft sinkt, niedrigere Einkommensteuern sind die Folge. Am Ende zahlt die öffentliche Hand doppelt.

So vielfältig die Gründe für den Rückgang der Tarifbindung sind, so vielfältig müssen die Ansätze zu ihrer Stärkung sein. Die Gewerkschaften selbst richten ihre Kraft darauf, ihre Mitgliederbasis zu stärken. Neue Formen der Ansprache und der Organisierung werden entwickelt und angegangen. Neue Branchen und neue Beschäftigungsformen werden in den Fokus genommen, um gewerkschaftliche Organisationskraft auch in tariflosen Branchen zu verankern.

Auch die Politik darf nicht länger zuschauen, wenn mit zurückgehender Tarifbindung eine tragende Säule unserer Sozial- und Wirtschaftsordnung ins Wanken gerät. Das deutsche Tarifvertragssystem ist ein öffentliches Gut, das enorme gesamtgesellschaftliche Vorteile und Wohlfahrtsgewinne ermöglicht. Die Politik muss jetzt die Rahmenbedingungen für eine Förderung der Tarifbindung setzen.

DGB-Tariffluchtbilanz 2023

Weniger Steuereinnahmen, weniger Zahlungen in die Sozialversicherung, weniger Kaufkraft: Durch Tarifflucht und Lohndumping entgehen Deutschland jedes Jahr Beiträge in Milliardenhöhe.

Unsere Forderungen: 14 Maßnahmen für einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung

  1. Bundestariftreuegesetz
    Das Bundestariftreuegesetz soll sicherstellen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von Bundesbehörden faire Löhne gezahlt und gute Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Das ist wichtig, weil die öffentliche Hand jedes Jahr Aufträge in dreistelliger Milliardenhöhe vergibt und dabei stets mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Nicht-tarifgebundene Unternehmen müssen deshalb zukünftig verpflichtet werden, bei der Auftragsausführung die wichtigsten Regelungen des jeweiligen Branchentarifvertrages einzuhalten. Das sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen, weil tarifgebundene Unternehmen nicht mehr benachteiligt werden.
  2. Kein staatlicher Euro für Lohndumping
    Der Staat vergibt nicht nur öffentliche Aufträge, sondern auch Fördermittel. Bedingung für die Vergabe von Fördermitteln, Wirtschaftshilfen und ähnlichem auf Bundes- und Länderebene muss sein, dass Unternehmen Tarifverträge einhalten. Denn: Mit Steuergeldern darf kein Lohn- und Sozialdumping gefördert werden.
  3. Tarifflucht bei Betriebsabspaltungen verhindern 
    Unternehmen werden oft umstrukturiert, um sich der Bindung an Tarifverträge zu entziehen. Das ist eine Form der Tarifflucht, die verhindert werden muss. Umstrukturierungen dürfen nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen. Bei Betriebsausgliederungen muss die Fortgeltung des Tarifvertrags zwingend sichergestellt werden.
  4. Zugangsrecht für Gewerkschaften in den Betrieb auch digital sicherstellen 
    Die Gewerkschaften haben laut Grundgesetz das Recht, Mitglieder und auch Beschäftigte, die noch nicht Mitglied sind, im Betrieb am Arbeitsplatz zu informieren und dort auch für eine Mitgliedschaft zu werben. Angesichts neuer Arbeits- und Betriebsformen braucht es neue Kontakt- und Austauschmöglichkeiten, um mit den Beschäftigten ins Gespräch zu kommen. Ein digitales Zugangsrecht für die Gewerkschaften löst dieses Problem - zum Beispiel durch im Betrieb typischerweise genutzte Kontaktmöglichkeiten zu den Arbeitnehmer*innen über Intranet, per E-Mail oder andere Kanäle.
  5. Tarifverträge leichter für alle verbindlich erklären können
    Tarifverträge können unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann gelten sie für alle Beschäftigten der jeweiligen Branche, nicht nur für die Unternehmen und Beschäftigten, die selbst tarifgebunden sind. Dieses Verfahren der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) muss reformiert werden, damit Tarifverträge leichter für ganze Branchen anwendbar erklärt werden können. Arbeitgeber*innen können aktuell im beim Bundesarbeitsministerium angesiedeltenTarifausschuss ein Veto einlegen. Der Ausschuss entscheidet über die AVE. Er besteht aus je drei Vertreter*innen der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber*innen und der Arbeitnehmer*innen. Da die Entscheidung einvernehmlich zu treffen ist, hat die Arbeitgeberseite eine Vetomöglichkeit. Diese muss abgeschafft werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlicherklärung – nämlich, dass der betroffene Tarifvertrag "überwiegende Bedeutung" hat – dürfen nicht zu eng ausgelegt werden. Im Gesetz muss außerdem die Möglichkeit ergänzt werden, dass auch Tarifverträge mit Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder (Differenzierungsklauseln) für allgemeinverbindlich erklärt werden können (sogenannte konditionierte AVE).
  6. Vorteile für Gewerkschaftsmitglieder erleichtern
    Tarifverträge werden durch Gewerkschaftsmitglieder ermöglicht. Es ist deshalb eine Frage der Gerechtigkeit, Leistungen aus einem Tarifvertrag nur Gewerkschaftsmitgliedern zu gewähren, die sich einsetzen und Beiträge leisten. Das kann bereits jetzt über sogenannte Differenzierungsklauseln im Tarifvertrag festgeschrieben werden. Die Zulässigkeit dieser Differenzierungsklauseln sollte der Gesetzgeber ausdrücklich gesetzlich klarstellen. Problematisch ist aber bisher: Bei Differenzierungsklauseln können gegenwärtig Arbeitgeber*innen bisher NichtMitgliedern die Differenz zahlen und Vorteile damit zu Nichte machen, obwohl sie nach dem 
    Tarifvertragsgesetz anders als Gewerkschaftsmitglieder keinen Anspruch darauf haben. Damit Gewerkschaftsmitgliedschaft einen echten Unterschied macht, müssen auch sogenannte tarifliche Spannenklauseln zugelassen werden.
  7. Eine Reform des Arbeitnehmerentsenderechts
    Gesetzliche Grundlage für manche Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) von Tarifverträgen ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Bislang können nur bundesweit geltende Tarifverträge über das AEntG für allgemeinverbindlich erklärt werden. – Wir wollen, dass das auch für regionale Tarifverträge möglich ist. Wenn es darum geht, die Geltung der Tarifverträge auszuweiten, muss gelten: Nicht nur die untersten drei Entgeltstufen dürfen für allgemeinverbindlich erklärt werden, sondern alle Entgeltstufen des Tarifvertrages! Außerdem muss das in § 7 Abs. 1a AEntG geregelte Zustimmungsverweigerungsrecht der Kirchen bei der Ausweitung der Geltung von Tarifverträgen in ein Anhörungsrecht umgewandelt werden.
  8. Gewerkschaftsbeitrag steuerlich besser absetzbar machen 
    Der Gewerkschaftsbeitrag sollte zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag (der jedem Beschäftigten unabhängig von der Gewerkschaftsmitgliedschaft zusteht) voll steuerlich absetzbar sein.
  9. Steuerliche Privilegierung von Zusatzleistungen nur bei Tarifbindung
    Nur tarifgebundene Arbeitgeber*innen sollen ihren Beschäftigten steuerfrei oder pauschal versteuerte Zahlungen und Sachleistungen zukommen lassen können. Eine solche Regelung stärkt die Anreize zum Verbandsbeitritt und dient zugleich dem Allgemeinwohl. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber*innen können dann nicht mehr "nettolohnoptimiert" Löhne und Gehälter erhöhen. Eine höhere Tarifvertragsabdeckung würde die Steuereinnahmen und die Einnahmen der Sozialversicherungen stärken. Schließlich sind Löhne und Gehälter aus Tarifverträgen durchschnittlich höher als ohne Tarifvertrag.
  10. Arbeitsrechtliches Verbandsklagerecht
    Wo bereits Tarifverträge gelten, muss sichergestellt werden, dass Arbeitgeber*innen sie auch einhalten. Dafür muss der zuständigen, im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, ein Verbandsklagerecht gewährt werden, um Tarifbruch und Verstöße gegen Mindestvorschriften zu begegnen. Beschäftigte müssen dann ihr Recht nicht allein einklagen. Oft genug wenden manche Arbeitgeber*innen Tarifverträge entweder systematisch gar nicht oder zum Nachteil der Beschäftigten an.
  11. Förderung der Tarifbindung im Handwerk
    Nicht leistungsfähige Innungen – also Innungen, die sich weigern, Tarifpartner zu sein – müssen den Status der öffentlich-rechtlichen Körperschaft aberkannt bekommen. Schließlich hat der Gesetzgeber die öffentlich-rechtlichen Innungen damit beauftragt, den Gewerkschaften im Handwerk als Tarifpartner zur Verfügung zu stehen. Dieser Rolle entziehen sich Innungen vermehrt. Gleichzeitig muss den Innungen und Kreishandwerkerschaften die Gründung von Leiharbeitsunternehmen verboten werden, weil das durch die oftmals geringeren Entgelte Druck auf die Einkommen im Handwerk ausübt.
  12. Auslegungspflicht von Tarifverträgen im Betrieb durchsetzen 
    Es ist nicht akzeptabel, dass Tarifverträge nicht den im Betrieb Beschäftigten zur Kenntnis gebracht werden. Beschäftigte müssen wissen, welche Tarifverträge für sie gelten und was sie regeln. Sonst sind sie der Willkür von Arbeitgeber*innen ausgesetzt. Wenn Arbeitgeber*innen dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen sie mit wirksamen Sanktionen rechnen.
  13. Schutz der Ausübung des Rechts auf Tarifverhandlungen 
    Gewerkschaftsfeindliches Verhalten, sogenanntes "union busting", ist rechtswidrig und muss verhindert werden. Es dürfen weder einzelne Arbeitnehmer*innen diskriminiert werden, noch dürfen gewerkschaftliche Organisierung und Aktivitäten unterbunden werden. Wird die Betriebsratswahl und -arbeit behindert, so ist das schon heute strafbar. Wir brauchen aber auch abschreckendere gesetzliche Sanktionen gegen gewerkschaftsfeindliches Verhalten insgesamt.
  14. "Ohne-Tarif"-Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden zurückdrängen und Tarifbindung offenlegen
    Viele Arbeitgeberverbände bieten eine "Ohne Tarif"-Mitgliedschaft an, wodurch ihre Mitglieder nicht an Tarifverträge gebunden sind, obwohl sie Mitglied des Verbandes sind. Dies widerspricht der eigentlichen gesetzlichen Aufgabe der Verbände, Tarifverträge zu schließen, und ermöglicht es Unternehmen, sich der Tarifbindung zu entziehen. Daher sollten "Ohne-Tarif"Mitgliedschaften abgeschafft werden. Außerdem braucht es eine Offenlegungspflicht, damit ersichtlich ist, ob ein Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht. 
     

Mindestlohn

Gesetzlicher Mindestlohn

Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte, denn für viele Beschäftigte hat er zu einer spürbaren Lohnerhöhung geführt. Vielen Befürchtungen zum Trotz ist er kein Job-Killer. Im Gegenteil: Seit seiner Einführung im Jahr 2015 ist die Beschäftigung in Gänze gestiegen, vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich gut entwickelt. Zudem sorgt der Mindestlohn für faire Wettbewerbsbedingungen, denn einzelne Unternehmen können sich nicht länger Vorteile durch Lohn-Dumping verschaffen.

Aus Sicht der Gewerkschaften kann der Mindestlohn nur die unterste Haltelinie sein. Wirklich gute Lohn- und Arbeitsbedingungen gibt es nur mit Tarifverträgen. Doch leider profitieren immer weniger Beschäftigte von tarifvertraglichen Regelungen, da zunehmend mehr Unternehmen und Betriebe aus die Tarifbindung gehen. Auch deshalb braucht es unterstützende Maßnahmen seitens der Politik, die Tarifverträge stärken und die Tarifbindung wieder erhöhen.

12 Euro Mindestlohn war wichtiger Schritt

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 stieg durch eine einmalige politische Erhöhung anzuheben der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro je Stunde. Diese Erhöhung führte unmittelbar zu substanziellen Einkommenszuwächsen bei mindestens 6,6 Millionen Menschen. 

Die Anhebung auf 12 Euro war ein wichtiger Schritt zur Erreichung des eigentlichen Ziels des Mindestlohns, nämlich der Vermeidung von Armutsgefährdung. “Arm trotz Arbeit” ist derzeit kein Randphänomen, sondern Realität vieler Menschen. Dies trifft insbesondere auf Menschen mit Kindern und Alleinerziehende zu. Die Erhöhung folgte dem Anspruch, dass Beschäftigte von ihrer Arbeit leben können sollten, ohne auf ergänzende Sozialleistungen zurückgreifen zu müssen. Es ging auch um mehr Wertschätzung der geleisteten Arbeit von Millionen Beschäftigten. Es ging auch um eine höhere Arbeitszufriedenheit. 

Besonders Frauen wie auch Beschäftigte in Ostdeutschland profitierten stark von der Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze, da sie besonders häufig zu den Beschäftigten gehören, die zu Mindestlohnbedingungen arbeiten und in Branchen mit geringer Tarifbindung beschäftigt sind, wie dem Einzelhandel, Gastronomie, Taxigewerbe wie auch Kurier- und Expressdienste, Spiel, Wett- und Lotterie sowie Berufe wie Bäckereifachverkäufer*innen, Friseur*innen, Florist*innen.

Anpassung gesetzlicher Mindestlohn durch Kommission

Mit dem Mehrheitsbeschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 wurde der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten zum 1. Januar 2024 und zum 1. Januar 2025 um jeweils lediglich 0,41 Euro angehoben. Damit steigt der Mindestlohn im Jahr 2024 um 3,4 Prozent, im Jahr 2025 dann noch einmal um 3,3 Prozent. Dieser Beschluss wurde erstmals seit Bestehen der Mindestlohnkommission nicht einstimmig, sondern gegen die Stimmen der gewerkschaftlichen Vertreter*innen gefasst. 

Die Mehrheit aus Arbeitgeberseite und der Vorsitzenden stützt die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes ausschließlich auf die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamtes erhobenen Tarifindexes, obwohl im Mindestlohngesetz (MiLoG) festgehalten ist, dass die Mindestlohnkommission „im Rahmen einer Gesamtabwägung (prüft), welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.“ 

Ohne ersichtliche (Rechts-)Grundlage wurde zudem dabei als Ausgangspunkt nicht der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltende Mindestlohn in Höhe von 12 Euro zugrunde gelegt, sondern der bis Oktober 2022 geltende Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro. Dies missachtet die Intention des Gesetzgebers, der bereits vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation den Mindestschutz der Beschäftigten mit der Anhebung auf 12 Euro gewährleisten wollte. Diesem Willen des Gesetzgebers werden die nun beschlossenen Erhöhungsschritte nicht gerecht. 

Um den vom Mindestlohngesetz geforderten Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zum Erhalt der Kaufkraft für die untersten Einkommensbezieher*innen zu gewährleisten, hätte nach Ansicht der Vertreter*innen der Gewerkschaften der Mindestlohn deutlich steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.

Spätestens bis Ende 2024 muss die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, wonach die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen. Dies würde einem Mindestlohn im Jahr 2024 in Höhe von mindestens 14 Euro entsprechen. Mit der Mindestlohnhöhe im Jahr 2024 von 12,41 Euro wird lediglich ein Niveau von 53 Prozent des Medianlohnes erreicht.

Unsere Forderungen

  • Bestehender Regelungsbedarf: Bei der Durchsetzung der Mindestlohnansprüche ergeben sich auch 10 Jahre nach dessen Einführung leider wenig Verbesserungen. Noch immer bekommen Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht, obwohl er ihnen rechtlich zusteht. Die Gründe dafür können nicht mehr, wie kurz nach der Einführung des Mindestlohns, in fehlenden Informationen der Arbeitgeber gesucht werden. Wer jetzt noch nicht den Mindestlohn zahlt, betrügt vorsätzlich. Allerdings wird dies Unternehmen auch leicht gemacht, weil die zuständige Kontrollbehörde insgesamt noch immer nicht angemessen aufgestellt ist. Zwar ist geplant, die Sollstärke der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die für die Überprüfung des Mindestlohns zuständig ist, im Laufe der Jahre aufzustocken. Allerdings sind von den Plan-Stellen noch gut 2.500 genehmigte und offene Stelle aktuell unbesetzt.
  • Der DGB bekräftigt erneut den politischen Handlungsbedarf bei den Mindestlohnkontrollen hinsichtlich der Ausweitung verdachtsunabhängiger Einsätze sowie der tagesaktuellen Dokumentation von Stundenlöhnen und Arbeitszeiten und deren Aufbewahrung an Ort und Stelle. Die in diesem Zusammenhang immer wieder geäußerten Forderungen der Arbeitgeberverbände nach einer Lockerung der Dokumentationspflichten und der Kontrollen wird eine klare Absage erteilt.

Nicht zuletzt als Reaktion auf bisherige Erfahrungen mit Umgehungstatbeständen beim gesetzlichen Mindestlohn fordert der DGB: 

  • Beweislastumkehr bei Mindestlohnansprüchen – nicht der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, sondern Arbeitgeber sollen künftig nachweisen müssen, wie lange ein Beschäftigter tatsächlich gearbeitet hat.
  • Einführung eines Verbandsklagerechts; dann hätten die Gewerkschaften die Befugnis, die – auch im öffentlichen Interesse liegenden - Rechte der um ihre Ansprüche geprellten Beschäftigten kollektiv gerichtlich durchzusetzen.
  • Einrichtung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften und Gerichten mit besonderer Zuständigkeit, um Straftaten im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohn wirksam und zeitnah feststellen und ahnden zu können.
  • Ein öffentliches Register für Unternehmen, die den Mindestlohn unterlaufen.
  • Aufstockung des Prüfdienstes der Deutschen Rentenversicherung
  • Personelle Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf die genehmigte Anzahl der Plan-Stellen
  • Zusammenführung zergliederter Kompetenzen bei der Kontrolle und Sanktionierung von Mindestarbeitsbedingungen.
  • Einführung von Regelungen für eine tagesaktuelle Erfassung der Arbeitszeit sowie einer Aufbewahrungspflicht der Unterlagen am Tätigkeitsort.
  • Aufnahme weiterer Branchen in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wie z.B. das Bäckerhandwerk und den Einzelhandel
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Der Mindestlohn ist die unterste Haltelinie für Millionen Beschäftigte.

Mindestlohn 2024

Alle Fragen und Antworten zum Mindestlohn

Leiharbeit

In der Branche Leiharbeit koordiniert wir als DGB die Tarifarbeit der 8 Mitgliedsgewerkschaften. Unsere Mitgliedsgewerkschaften und nicht der DGB sind die Unterzeichner der Tarifverträge. Ziel der Tarifarbeit ist es, die Tarifverträge der Leiharbeit stetig weiterzuentwickeln, um die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitsbeschäftigten zu verbessern. Verbesserungen, wie der Mitgliedervorteil Leiharbeit für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften, mehr Urlaubstage, aber auch substanzielle Verbesserungen bei den Entgelten sind über die Jahre erreicht worden. Auch wurde erstmalig durch uns ein Mindestlohntarifvertrag für die Branche erreicht, der Grundlage für die Lohnuntergrenze Leiharbeit ist. Dadurch wird abgesichert, dass Entgelte unterhalb dieser Schwelle nicht rechtmäßig sind. Weiteres über die Tarifverträge Leiharbeit oder die Tarifrunden Leiharbeit erfahren Sie hier.

Tarifrunde Leiharbeit

Alle Infos zur Tarifrunde Leiharbeit: Aktuelle Entgelttabelle, Mitgliedervorteil für Gewerkschaftsmitglieder und Co.

Tarifverträge Leiharbeit

Die aktuellen Tarifverträge und Entgelttabellen zur Zeitarbeit/Leiharbeit zum Download.

Von hinten fotografierter Mann, auf dessen Jacke "Gleiches Geld" steht.

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Papiere und Downloads

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG) des BMWK I.

Stellungnahme

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG) sollen die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Öffentliche Vergabeverfahren sollen vereinfacht, professionalisiert, digitalisiert und beschleunigt werden. Die öffentliche Beschaffung und Vergabe soll wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet und die Verbindlichkeit gestärkt werden, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. . Damit soll das Vergaberecht angesichts der veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit der letzten Reform im Jahr 2016 praxisgerecht weiter modernisiert werden.

05. November 2024

einblick September 2024

DGB-Infoservice einblick

Einblick

Die einblick-Ausgabe September 2024 mit einem Schwerpunkt zur Tarifbindung, Gehalt und Arbeitsbedingungen in Ostdeutschland. Unter anderem mit Texten über die geringe Tarifbindung in Sachsen, Brandenburg und Thüringen, über die Folgen des gesetzlichen Mindestlohns im Osten, eine tarifpolitische Erfolgsgeschichte im Silicon Saxony und mit einem Meinungsbeitrag zu Bürgerräten in Ostdeutschland des Soziologen Steffen Mau. Dazu Urteile, Termine und Tipps für die digitale Arbeitswelt.

22. August 2024

Nationaler Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung (Kurzfassung)

Positionspapier (Kurzfassung)

Positionspapier

Mitte November 2022 ist die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union in Kraft getreten. Sie soll die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der EU verbessern. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften haben ein Positionspapier beschlossen, das 14 Maßnahmen enthält, die die Bundesregierung in ihren vorzulegenden Aktionsplan aufnehmen sollte. Dazu gehören eine rechtliche Stärkung von Tarifverträgen, neue Anreize für Arbeitgeber, einen Tarifvertrag abzuschließen, und eine faire Unterstützung des gewerkschaftlichen Einsatzes für mehr Tarifbindung.

30. Juli 2024

Nationaler Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung (Langfassung)

Positionspapier (Langfassung)

Positionspapier

Mitte November 2022 ist die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union in Kraft getreten. Sie soll die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der EU verbessern und muss bis zum 15.11.2024 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen die Zielsetzung der Richtlinie und fordern die Bundesregierung zu einer zügigen Umsetzung auf.

30. Juli 2024

Positionspapier zur Bundesregelung zur Tariftreue bei der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes (Bundestariftreue)

Positionspapier

Die Bundesregierung plant zur Stärkung der Tarifbindung die Einführung einer Bundestariftreueregelung, mit der die Vergabe der öffentlichen Aufträge des Bundes an die Einhaltung repräsentativer Tarifverträge gebunden wird. Welche Anforderungen eine Bundestariftreueregelung erfüllen muss, haben wir in einem Positionspapier zusammengefasst.

04. Mai 2023

Position Statement of the German Trade Union Confederation: Requirements for a social taxonomy

Positionspapier

In this position statement, the DGB argues that the taxonomy for sustainable economic activities must be supplemented by a strong social dimension and formulates concrete demands.

27. Juni 2022

Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes - Anforderungen an eine soziale Taxonomie

Positionspapier

In dieser Position spricht sich der DGB dafür aus, dass die Taxonomie für nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten um eine starke soziale Dimension ergänzt werden muss und formuliert konkrete Forderungen. 

15. Juni 2022

Stel­lung­nah­me zum Vor­schlag für ei­ne Richt­li­nie über an­ge­mes­se­ne Min­dest­löh­ne in der EU

Stellungnahme

Aus dem Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU muss aus Sicht des DGB eine effektive Stärkung der Mindestlöhne und der Tarifverträge resultieren. Hierzu muss im Entwurf nachgeschärft werden. Europa braucht einen doppelten Schwellenwert als Lohnuntergrenze, nationale Aktionspläne zur Steigerung der Tarifbindung und wirksame Tariftreueregelungen auf verschiedenen Gebieten.

07. April 2021

DGB-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für ein Digitale-Märkte-Gesetz

Stellungnahme

Mit ihrem Vorschlag für ein Digitale-Märkte-Gesetz möchte die EU-Kommission sehr große digitale Plattformen einer besonderen Regulierung unterstellen mit dem Ziel, faire und wettbewerbliche Märkte herzustellen.
Der grundsätzliche Ansatz und das Ziel, Marktmacht durch Regeln und Ausweichoptionen zu begrenzen, sind zu begrüßen. Der DGB schlägt vor, auch kleinere Plattformen einzubeziehen, wenn diese auf relevanten Märkten marktbeherrschend sind und Marktmacht missbrauchen könnten.
Der Digital Markets Act beinhaltet Instrumente, die es ermöglichen sollen, den Wettbewerb zwischen Plattformen anzuregen. Gelingt dies nicht, sollte auch diskutiert werden, inwiefern die marktregulierende Funktion von Plattformen staatlich organisiert werden kann. Staatliches Engagement könnte Plattformen schaffen, die den Werten des europäischen Sozialmodells von vornherein verpflichtet sind. Darin bestünde die Chance, große Plattformen zu etablieren, die fairen Handelspraktiken, guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen, der Sozialpartnerschaft, dem Datenschutz und dem Verbraucherschutz verpflichtet sind.
 

15. März 2021

Termine und Aktionen

Wirtschaftspolitik für die Transformation

Diskussion

02.12.2024 Montag

Steigende Energiekosten, Klimakrise und geopolitische Spannungen – unsere Wirtschaft steht vor enormen Herausforderungen. Am 2. Dezember 2024 wollen wir gemeinsam mit dir und Expert*innen, Vertreter*innen aus Gewerkschaften, Industrie und Klimaschutz über Lösungen zu diskutieren.

18:00 - 20:00 Uhr

DGB-Bundesvorstandsverwaltung, Willi-Richter-Saal, Hans-Böckler-Haus, Keithstraße 1, 10787 Berlin

DGB-Dialog Künstliche Intelligenz: Booster oder Barriere? KI und Diversität

Online

12.12.2024 Donnerstag

Aufgrund der großen Resonanz wird die "KI-Reihe" des DGB nach dem Sommer 2024 fortgesetzt. Wir starten mit dem Thema: "Booster oder Barriere? KI und Diversität".

16:30 - 17:30 Uhr

Aus dem Studio im Hans-Böckler-Haus (Digital/MS-Teams)

Welttag für menschenwürdige Arbeit

Aktionstag

07.10.2025 Dienstag

An diesem Tag, der erstmals am 7. Oktober 2008 begangen wurde, treten Gewerkschaften weltweit für menschenwürdige Arbeitsbedingungen ein. Wir fordern gerechte Löhne überall.

Weltweit

Aktuelles

Wichtige Neuerungen und Entwicklungen zum Mindestlohn und zur Tarifpolitik

Tarifverträge verringern die Ost-West-Lohnlücke

klartext Nr. 32/2024

19 Prozent Ost West-Lohnlücke: Wir forden Maßnahmen für höhere Tarifbindung

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied

Deutsche Einheit: Ungleich vereint?

klartext Nr. 29/2024

Bundestariftreue: FDP muss Koalitionsvertrag einhalten!

klartext Nr. 28/2024

FDP und BDA stellen Sozialpartnerschaft in Frage

Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende

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Dass Menschen trotz Erwerbstätigkeit in Armut leben, ist ein Missstand, den wir als DGB nicht hinnehmen. Niedriglöhne darf es in Deutschland nicht geben!

Geld, Mindestlohn

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