Mehr als Rente: Die Seniorenpolitik des DGB
Die 15 seniorenpolitischen Eckpunkte im Überblick
Ältere Menschen bringen Wissen und Erfahrung mit, auf die Arbeitswelt und Gesellschaft nicht verzichten können. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Potenziale erkannt und genutzt werden – auf allen Ebenen.
Unsere senior*innenpolitischen Eckpunkte
Die Potenziale der älteren Menschen erkennen und nutzen
Ältere Menschen tragen sehr viel zum guten Zusammenleben von Jung und Alt bei. Sie übernehmen Ehrenämter, engagieren sich in Parteien, Gewerkschaften, Vereinen oder in der Nachbarschaft und kümmern sich um die Enkelkinder. Sie unterstützen hilfebedürftige Freunde und pflegen Angehörige. Kurzum: Die Generation 60+ hat viel zu bieten und von ihrem Wissen, ihrer Lebenserfahrung und ihren Fähigkeiten können wir alle profitieren. Diese bringt ein reiches Maß an Wissen und Erfahrung mit, auf das die Arbeitswelt und die Gesellschaft angewiesen sind.
Wenn Menschen verschiedener Generationen zusammenarbeiten, können sie für alle viel mehr erreichen. Senior*innen steht oft ein größeres Zeitbudget zur Verfügung, dass sie für gesellschaftliches Engagement zur Verfügung stellen können. Wir als DGB setzen uns dafür ein, dass die älteren Menschen und ihre Potenziale von der Gesellschaft angemessen wertgeschätzt werden.
Wir setzen uns ein für:
- Solidarität zwischen den Generationen
- Eine volle und gleichberechtigte Teilhabe von Senior*innenam gesellschaftlichen und politischen Leben
- Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensbiographien in Ost und West
- Einen Erfahrungs- und Gedankenaustausch zwischen allen Generationen
- Eine Förderung der Bereitschaft älterer Menschen, sich freiwillig und ehrenamtlich zu engagieren
- Ein würdevolles Leben im Alter, frei von Altersdiskriminierung und Altersarmut
- Eine Demographieforschung, die u. a. zukünftige Entwicklungen und die daraus entstehenden Bedarfe erkennt und folgerichtig alle notwendigen Maßnahmen zur Daseinsvorsorge entwickelt und umsetzt.
Freiwilliges Engagement älterer Menschen
Über 40 Prozent der Menschen über 65 Jahren engagieren sich freiwillig in den unterschiedlichsten Bereichen. Insbesondere der Care-Bereich profitiert davon. Freiwilliges Engagement älterer Menschen darf daher nicht verordnet oder verlangt werden. Freiwilligenarbeit braucht klare und sichere Rahmenbedingungen, dazu gehören insbesondere bundesweit geltende rechtliche Rahmenbedingungen.
Reguläre Arbeit darf durch das freiwillige Engagement älterer Menschen nicht eingespart bzw. ersetzt werden. Die Defizite des Sozialstaates dürfen nicht durch die “Arbeitskraft” von Menschen im Ruhestand ausgeglichen werden. Freiwilliges Engagement von Menschen in der Nachberufsphase darf nicht dazu führen, dass Neueinstellungen von Fachkräften verhindert werden. Gleichzeitig sollen ältere Menschen für Bereiche gewonnen werden, in denen sie einen zusätzlichen Beitrag leisten können.
Wir setzen uns ein für:
- Die Altersversorgung muss für ein Leben in Würde reichen. Es darf nicht sein, dass Arbeiten im Alter für die Sicherung des Lebensstandards notwendig ist.
- Für das freiwillige Engagement klare rechtliche Rahmenbedingungen aufzustellen.
Alterssicherung
Wir und unsere Mitgliedsgewerkschaften setzen sich für eine zukunftsfähige Alterssicherung für alle ein.
Die Senior*innen haben im Laufe ihres Erwerbslebens ihrerseits für die damalige ältere und die heranwachsende Generation gesorgt. Dadurch haben sie das unabdingbare Recht erworben, im Alter selbst gut versorgt zu werden. Die solidarische, umlagefinanzierte und paritätisch finanzierte gesetzliche Rente muss beibehalten werden. Sie ist zukunftsfähig und sozialpolitisch ohne Alternative. Auch die Altersversorgung von Pensionären muss gerecht und ausreichend sein.
Leistungen des sozialen Ausgleichs sind abgebaut worden, das soziale Sicherungsniveau wurde gesenkt, die Risiken der Alters- und Gesundheitsvorsorge wurden zum Teil privatisiert und die Altersgrenzen steigen. Wenn wir hier nicht gegensteuern, drohen in Zukunft wieder in zunehmendem Maße unzureichende Versorgung oder gar Armut im Alter.
Wir setzen uns ein für:
- Das Recht auf eine ausreichende Absicherung fürs Alter gilt für alle Beschäftigtengruppen. So wie das Rentenniveau nicht weiter gesenkt werden darf, darf auch das Niveau der Beamt*innenversorgung nicht weiter gekürzt werden. Die Beamt*innenversorgung muss der Anpassung der Besoldung zeit- und inhaltsgleich folgen.
- Die gesetzliche Rentenversicherung muss für ein Leben in Würde reichen. Die Rente muss nach jahrzehntelanger Arbeit vor sozialem Abstieg schützen und Armut vermeiden.
- Das Rentenniveau ist auf 48 Prozent zu stabilisieren und wieder anzuheben. Die Rentenansprüche müssen an der Wohlstandsentwicklung beteiligt werden.
- Der soziale Ausgleich muss – steuerfinanziert – zu Gunsten von sozial Schutzbedürftigen weiter entwickelt werden. Arbeitslose und Arbeitnehmer*innen mit geringem Einkommen müssen besser als bisher vor Armut im Alter geschützt werden.
- Eine Erwerbstätigenversicherung sollte schrittweise eingeführt werden. Zunächst sollten Erwerbstätige einbezogen werden, die derzeit noch keinem obligatorischen Alterssicherungssystem angehören. Die Erwerbstätigenversicherung trägt dazu bei, das Alterssicherungssystem besser an die Bedürfnisse der modernen Arbeitswelt und an flexible Erwerbs- und Lebensbiografien anzupassen, die Solidarität in der sozialen Sicherung zu stärken und die Beitragsbasis zu stabilisieren.
- Eine eigenständige und ausreichende Alterssicherung von Frauen. Dazu gehört auch, dass Frauen die gleichen Berufskarriere- und Verdienstmöglichkeiten wie Männer haben. Kindererziehung muss in der Rente immer gleich viel wert sein und ist voll aus Steuern zu finanzieren. Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte müssen schulische Ausbildungszeiten und insbesondere Zeiten des Mutterschutzes angerechnet werden.
- Die Finanzierung ist gerecht zu regeln. Nicht beitragsgedeckte oder versicherungsfremde Leistungen sind voll aus Steuermitteln zu finanzieren. Die demografische Entwicklung ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Daher muss sich der Bundeszuschuss in der Gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft dynamisch auch daran orientiert entwickeln.
- Der Ausbau der zusätzlichen betrieblichen oder privaten Vorsorge darf nicht zum Vorwand genommen werden, die Leistungen der gesetzlichen Rente weiter zu beschneiden.
Steuern und Sozialabgaben
Ein wachsender Teil der Rente muss versteuert werden. Dies gilt nicht nur für die neu begonnenen Renten, sondern auch für die, die schon Rente beziehen. Immer häufiger müssen Rentenbezieher*innen Einkommenssteuer zahlen und eine entsprechende Erklärung abgeben. Hinzu kommt, dass Riester-Renten und Betriebsrenten ebenfalls (zunehmend) besteuert werden. Dies führt zu wachsender Verunsicherung, da bisher der Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber geleistet wurde und/oder auf die Rente bisher keine Steuer gezahlt werden musste.
Auch beruhen erhebliche Teile der Rente auf bereits versteuertem Einkommen, da Beiträge vor 2005 nahezu voll und vor 2025 teilweise versteuert wurden. Eine sogenannte Doppelbesteuerung (2-mal Einkommensteuer auf den gleichen Euro zu zahlen) ist jedoch verboten. Im Einzelfall ist die Beweisführung aber sehr aufwendig und komplex.
Wir setzen uns ein für:
- Bei der betrieblichen Altersvorsorge die doppelte Verbeitragung durch Krankenkassenbeiträge zu vermeiden. Diese benachteiligt kollektive und tariflich geregelte Vorsorgeformen gegenüber privaten Kapitalanlagen.
- Die Art der Versteuerung der Renten dringend zu ändern. Zum einen müssen Lösungen gesucht werden, damit die Steuer direkt durch die Rentenversicherungsträger abgeführt wird. Technische Abwicklungsprobleme sollten in Kooperation mit den Finanzbehörden lösbar sein. Zum anderen muss die Besteuerungssystematik so geändert werden, dass Doppelbesteuerung grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Gesundheitsversorgung und Prävention
Gesundheit sowie deren Förderung und ihre Bewahrung bis ins Alter sind ein hohes Gut. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung stehen allen gesetzlich Versicherten ohne Ansehen der Person zur Verfügung. Dennoch sind sie seit vielen Jahren zunehmend abgesenkt worden. Zudem ist eine Tendenz zur Verschärfung der bereits bestehenden Mehr-Klassen-Medizin in der ärztlichen Versorgung erkennbar. Deshalb gibt es erheblichen Reformbedarf, um auch künftig eine gute Gesundheitsversorgung für alle zu gewährleisten.
Als Schlüssel für die Schaffung einer sozial gerechten, leistungs- und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung aller Bürger*innen ist die langfristige Einrichtung einer Bürgerversicherung anzusehen, die auf Basis solidarischer und selbst verwalteter Prinzipien für alle Personenkreise und Berufsgruppen offen steht. Hierzu gehört auch die Integration neu eingestellter Beamt*innen.
Ein ausgewogenes Bürger*innenversicherungskonzept umfasst die
- Ausweitung und Integration weiterer Personenkreise in die gesetzliche Krankenversicherung,
- Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze,
- Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze und
- Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragsbemessung.
Im Zusammenspiel dieser Elemente ließe sich nicht nur das Konzept einer sozial ausgewogenen und nachhaltig finanzierten Bürgerversicherung realisieren, es könnten auch viele weitere Missstände und Defizite im gegenwärtigen System der Gesundheitsversorgung endlich behoben werden.
Die Beitragssätze werden durch Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen, die Einbeziehung weiterer Einkommensarten oberhalb eines Freibetrags und Gewährleistung öffentlicher Zuschüsse langfristig auf niedrigerem Niveau stabilisiert.
Die Gesundheitspolitik muss darauf ausgerichtet sein, bestmögliche Versorgungssicherheit und Leistungsqualität für die Versicherten in Aussicht zu stellen, während sie gezielt auf die Förderung der sozialen Gerechtigkeit und die Verhinderung armutsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen hinwirkt. Wettbewerbsförderung und Wirtschaftlichkeitsfragen haben hinter dem Ziel einer am Gemeinwohl orientierten, solidarischen und leistungsstarken Gesundheitspolitik zurückzutreten.
Wir setzen uns ein für:
- Eine echte Wahlfreiheit bei der Arztwahl und gute Erreichbarkeit in Stadt und Land.
- Schluss mit der 2-Klassen-Medizin: Keine Bevorzugung von Privatpatienten bei Facharztterminen – alle Menschen haben ein Recht auf zeitnahe ärztliche Versorgung.
- Der Ausbau geriatrischer Rehabilitation muss umgesetzt werden.
- Die strikte Trennung der Versorgungsformen muss überwunden werden. Durchgängige und miteinander verzahnte Behandlungsprozesse müssen zur Regelversorgung werden, das Angebot muss auch für ältere Menschen gut erreichbar sein.
- Die gesundheitliche Prävention muss gezielt ausgebaut werden. Präventionsmaßnahmen dürfen keine Altersgrenzen haben und müssen auf die Bedürfnisse aller Lebensalter abgestimmt sein. Prävention ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, an deren Finanzierung sich neben den Sozialversicherungen auch die öffentliche Hand adäquat beteiligen muss. Insbesondere der altersbezogenen Prävention ist ein besonderer Stellenwert einzuräumen. Wie die Gesetzlichen Krankenkassen müssen auch die Beihilfestellen den Pensionär*innen gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten.
- Die Beitragszahler*innen müssen von der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben entlastet werden. Dies ist und bleibt Aufgabe des Staates.
- Die Bedeutung der sozialen Selbstverwaltung als entscheidendes Instrument zur Sicherstellung der Einflussnahme von Versicherteninteressen auf gesundheitspolitische Entscheidungen ist auszubauen.
- Die gesetzlichen Krankenkassen müssen wieder eigene medizinische Versorgungszentren einrichten dürfen. Ergänzend ist eine Rekommunalisierung von medizinischen Versorgungsstrukturen notwendig.
- Pensionär*innen sowie Beamt*innen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen einen Dienstherrnzuschuss zu ihrem Beitrag, den sie bislang allein tragen, erhalten. Die in Hamburg als Alternative zur individuellen Beihilfe eingeführte pauschale Beihilfe in Höhe der Hälfte des Beitrags für eine Krankenvollversicherung dient als bundesweites Vorbild.
Bessere Pflegeleistungen und mehr Pflegepersonal
Die steigende Lebenserwartung bedeutet auch ein höheres Risiko, pflegebedürftig zu werden. Die 1995 eingeführte Pflegeversicherung sowie die in den letzten Jahren beschlossenen Pflegestärkungsgesetze haben die Versorgungsangebote verbessert. Heute stehen mehr als 13.300 ambulante Pflegedienste und 13.600 stationäre Pflegeeinrichtungen bundesweit zur Verfügung. Zudem wurden viele Pflegebedürftige und pflegende Angehörige finanziell entlastet. Auch nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes zum Beginn des Jahres 2017 bedarf es weiterer Schritte, um den Herausforderungen der demografischen Entwicklung gewachsen zu sein.
Eine humane Pflegepolitik sichert eine qualitativ hochwertige Pflege und ermöglicht den Menschen so lange wie möglich ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu bezahlbaren Beiträgen. Eine bessere Vernetzung von Altenhilfe, Pflege und Gesundheitsförderung ist ein weiterer wichtiger Beitrag. Dies sorgt für gute Pflegebedingungen, sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für ihre Angehörigen.
Wir setzen uns ein für:
- Gute Pflege darf nicht vom Geldbeutel der Betroffenen abhängig sein. Die solidarische Finanzierungsbasis der Pflege muss gestärkt werden. Ziel ist eine einheitliche gesetzliche Pflegeversicherung, die für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bezahlbar ist und eine qualitativ gute pflegerische Versorgung leistet. Auch eine Entwicklung hin zu einer Pflegevollversicherung wäre eine denkbare Alternative.
- Der altersbezogenen Prävention muss ein hoher Stellenwert eingeräumt werden, um Pflegebedürftigkeit nach hinten zu verschieben oder ganz zu verhindern.
- Palliativ- und Hospizversorgung muss human und an den Bedürfnissen und Bedarfen der zu Pflegenden ausgerichtet sein.
- Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen jährlich und gesetzlich verpflichtend dynamisiert werden. Sie müssen mit Hilfe klarer, transparenter Regeln kontinuierlich angepasst werden. Dabei muss die allgemeine Preissteigerung ebenso Berücksichtigung finden wie die Entwicklung der Löhne und Gehälter.
- Legale Beschäftigungskonzepte für die 24-Stunden-Pflege müssen entwickelt werden, um die hohe Zahl der überwiegend osteuropäischen Haushaltshilfen und Betreuungskräfte, die in Privathaushalten alte und betreuungsbedürftige Personen versorgen, sozialversicherungspflichtig abzusichern und gute Arbeitsbedingungen sowie eine qualitative hohe Versorgung der Menschen zu gewährleisten. Faire Mobilität muss auch in diesem Bereich gelten.
- Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff darf nicht auf dem Rücken des Pflegepersonals etabliert werden. Wir fordern in diesem Zusammenhang die sofortige Einführung bundeseinheitlicher, verbindlicher Personalvorgaben und Regelungen, welche nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ dem tatsächlichen Pflegebedarf entsprechen. Darüber hinaus bedarf es eines Sofortprogrammes für mehr Personal in der Altenpflege. Dieses muss attraktive Arbeitsbedingungen und eine gute Bezahlung auf der Basis von Tarifverträgen enthalten.
- Pflegende Familienangehörige benötigen mehr Unterstützung. Dazu gehört, Pflege und Berufstätigkeit, Pflege und Familienleben sowie Pflege und soziales Leben vereinbaren zu können. Die ausreichende Erholung für die Pflegenden ist zu gewährleisten.
Gewaltprävention stärken
Ältere Menschen werden häufiger als andere Altersgruppen Opfer von Gewalt. Gewalt gegen Ältere kann viele Formen annehmen. Ältere Menschen können Opfer von Raub und Verbrechen werden. Es werden immer häufiger Fälle von körperlicher oder seelischer Verletzung, unterlassener Hilfe oder Vernachlässigung bekannt. Im Privatbereich und in Pflegeheimen wird physische und psychische Gewalt gegen Ältere oft durch die Überbelastung der Pflegepersonen verursacht.
Wir setzen uns ein für:
- Die Öffentlichkeit über Gewalt und Kriminalität gegen Ältere aufzuklären und flächendeckend über Beratungs- und Betreuungsangebote zu informieren.
- Hilfs- und Beratungsangebote für ältere Menschen auszubauen.
- Berufsgruppen, die mit Gewalt gegen Ältere konfrontiert werden – wie Hausärzte, Polizisten und Pflegekräfte – durch Schulungen in die Lage zu versetzen, Anzeichen für Gewalt zu erkennen und frühzeitig Hilfsmaßnahmen einzuleiten.
- Das Angebot an Präventionskursen und -maßnahmen zum Schutz gegen Gewalt und kriminelle Übergriffe (z. B. Antigewalttrainings) für ältere Menschen auszubauen. Dazu gehören auch Empowerment- und Selbststärkungsseminare.
- Gewaltprävention bei Pflege, insbesondere im privaten Raum, anzubieten.
- Die Qualität der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern und die dafür nötige Ausstattung mit qualifiziertem Personal vorzuhalten.
- Pflegende Angehörige durch ambulante Dienste und Beratungsangebote entlastet werden.
- Das Sicherheitsbeauftragte der Senior*innen in Zusammenarbeit mit der Polizei und den Ordnungskräften der Kommunen eingesetzt werden.
Schutz vor Diskriminierung Älterer
Die Diskriminierung älterer Menschen kann vielfältige Formen annehmen.
Wenn einem älteren Menschen eine private Zusatzkrankenversicherung oder ein Kredit nur wegen des Lebensalters verweigert oder unangemessen erhöht wird oder wenn ältere Arbeitnehmer*innen in den Vorruhestand gedrängt werden, handelt es sich um Altersdiskriminierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss konsequent angewendet werden, aufgrund des Alters darf nicht diskriminiert werden.
Wir als DGB helfen Älteren gegen Diskriminierung:
Wer sich organisiert, ist besser geschützt. In einer Gewerkschaft kann man mit vielen zusammen für eine bessere Zukunft arbeiten und Altersdiskriminierung entgegentreten. Dazu gehört auch die Inanspruchnahme des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes, der allen Mitgliedern offen steht, nicht nur den berufstätigen Mitgliedern.
Zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
Dieses Gesetz hilft dabei, Diskriminierungen wegen des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts und sexueller Identität zu verhindern und zu beseitigen. Das AGG zielt auf den Schutz vor Diskriminierung in allen Lebensbereichen, vom Arbeitsleben bis zu zivilrechtlichen Verträgen, zum Beispiel Versicherungen und Miete, letztlich also in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Altersgerechtes Bauen und Wohnen, Verbesserung des Wohnumfeldes
Für mehr Lebensqualität und ein selbstbestimmtes Leben im Alter sind eine eigene Wohnung und ein alternsgerechtes Wohnumfeld von großer Bedeutung. Insbesondere Frauen sind im Alter von prekären Lebenssituationen betroffen und damit auf bezahlbaren Wohnraum in angemessen versorgten Wohngebieten angewiesen. Häufig fehlt auch der Mut, zustehendes Wohngeld zu beantragen.
Im sozialen Wohnungsbau muss der Genossenschaftsgedanke favorisiert werden. Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit muss in allen Bauvorhaben (Wohnbau und öffentliche Verkehrswege) gewährleistet sein. Der Erhalt von Servicestellen und Infrastruktur (Ärzt*innen, Banken, Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel) im ländlichen und auch zunehmend im städtischen Raum trägt maßgeblich zum Diskriminierungsschutz älterer Menschen bei.
Wir setzen uns ein für:
- Eine bessere Förderung von barrierefreien und bezahlbaren Wohnungen.
- Auf die ältere Generation zugeschnittene Wohnformen in Wohngebieten, in denen Menschen aller Generationen leben.
- Den Umbau von Wohnhäusern und die Planung neuer Wohnanlagen in einer Weise, dass auch gehbehinderte Menschen mobil sind und bleiben (Sturzprophylaxe zur Vermeidung von Pflegefällen).
- Förderung von Mehrgenerationenprojekten und von (betreuten) Wohngemeinschaften. Dazu gehören u. a. Wohnprojekte mit integrierten und ambulanten Pflegediensten sowie Dienstleistungsangebote, das Service-Wohnen – generationsübergreifend, bevor Pflegebedürftigkeit eintritt. Dies umfasst auch Wohngemeinschaften für demenzkranke Menschen.
- Eine vorsorgende Wohnungspolitik, die Wohnen zu bezahlbaren Mieten ermöglicht, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichert, die ein Leben in den “eigenen vier Wänden” auch unter den Bedingungen hoher Morbidität zulässt.
- Eine andere Bewertung eigengenutzten Wohneigentums bei der anstehenden Reform der Grundsteuer als Wohneigentum als Kapitalanlage. Hierbei ist darauf zu achten, dass keine Senior*in aufgrund einer zu hohen Belastung sein Eigenheim aufgeben muss.
Öffentliche Infrastruktur und Mobilität
Mobilität im Alter ist ein wichtiges Gut, um die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Gerade auch unter dem Aspekt fehlender altersgerechter und sicherer Verkehrsinfrastruktur wird die Teilnahme an abendlichen (Kultur-) Veranstaltungen oder auch das Besuchen von Freunden und Verwandten zu einem Problem.
Wir setzen uns ein für:
- Den Ausbau einer altersgerechten Verkehrsinfrastruktur sowie die altersgerechte Gestaltung der Verkehrsmittel und gerade auch im Personenfernverkehr.
- Eine Politik, die die Mobilität älterer Menschen nicht einschränkt, sondern fördert. Insbesondere die Preisgestaltung im Regionalverkehr muss sozialer ausgestaltet werden. Dies kann u.a. durch die Einführung von speziellen Seniorentickets erreicht werden.
- Eine altersgerechte Infrastruktur, damit ältere Menschen möglichst lange in der eigenen Wohnung leben können. Dazu zählen vor allem eine gute Nahversorgung im eigenen Wohnumfeld, einschließlich Postämteragenturen, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) mit kurzen Taktzeiten auch im ländlichen Raum, ärztliche Versorgung, Apotheken sowie Freizeit- und Kulturangebot. Die Mobilität ist auch durch eine adäquate Beleuchtung von Wegen und Parkanlagen und durch das Aufstellen benutzerfreundlicher Automaten für den öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten.
Senior*innenfreundliche Gesellschaft
Die Interessen von Senior*innen müssen besser als bisher in Politik und Gesellschaft wahrgenommen und vertreten werden. Senior*innen brauchen mehr Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Was erforderlich ist, machen viele Kommunen vor: Durch die Einrichtung von Senior*innenbeiräten sind die Einflussmöglichkeiten bereits verbessert worden. Die Teilhabe und Mitwirkung von älteren Menschen soll flächendeckend durch Senior*innenmitbestimmung institutionell, insbesondere beim Bund und in den Ländern, gewährleistet werden.
Wir setzen uns ein für:
- Senior*innenbeiräte in allen Kommunen und deren Verankerung in den Kommunalverfassungen,
- die Einrichtung von ortsnahen Senior*innen-Service-Stellen, mit einem vielfältigen Angebot an Beratung, um die Selbsthilfe zu stärken,
- Generationengespräche und generationenübergreifende Aktivitäten,
- Stärkung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte für Senior*innen in Bund, Ländern und Kommunen auf gesetzlicher Grundlage,
- eine mitbestimmende Senior*innenpolitik, die in den gewählten Parlamenten Gehör und Berücksichtigung findet.
Uneingeschränkter Zugang zu Bildung und Kultur
Eine solidarische Gesellschaft bietet allen einen unbeschränkten Zugang zu Bildung und Kultur, unabhängig vom Lebensalter und vom sozialen Status. Lebenslanges und lebensbegleitendes Lernen darf kein Schlagwort bleiben.
Wir setzen uns ein für:
- Den bedarfsgerechten Ausbau von Bildungsangeboten an Hochschulen, Weiterbildungseinrichtungen, in Mehrgenerationenhäusern und sonstigen Bildungseinrichtungen. Der Zugang zum Senior*innenstudium soll uneingeschränkt möglich sein.
- Ein kulturelles Angebot, das spezifische Bedürfnisse von Senior*innen berücksichtigt (wie etwa ausreichende Angebote, die bei Tageslicht erreichbar sind),
- die Förderung von Vereinen und Selbsthilfegruppen, die die Interessen älterer Menschen in den Mittelpunkt stellen,
- den Ausbau von Kontakt- und Kommunikationsangeboten wie Senior*innenclubs, Senior*innen-Internetcafés oder Kulturkreisen,
- Internetzugang und Internetangebote für alle mit senior*innengerechter Einführung. Dazu gehört, niederschwellige Bildungsangebote zur Nutzung digitaler Medien für ältere Menschen flächendeckend zur Verfügung zu stellen.
Digitalisierung – Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Gestaltung
Wir als DGB und unsere Mitgliedsgewerkschaften treten dafür ein, dass die Menschen ein erfülltes Leben bis ins hohe Alter führen können. Grundsatz unserer Seniorenpolitik ist es, älteren Menschen ein eigenständiges und selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen und soziale Teilhabe zu fördern und zu sichern. Hierzu zählt auch die Teilhabe am digitalen Leben.
Mit der Digitalisierung wandelt sich auch der Alltag älterer Menschen. Bereits heute umfasst dies z. B. die Umstellung auf digitale Verwaltungsakte, Onlinebanking, den völligen Umbau von Kommunikation durch die neuen Arten der Kommunikationsmöglichkeiten oder das selbstständige Buchen über Onlineportale. Bei der Organisation des Alltags sind wir heute mehr denn je auf Computer, das Internet oder Hotlines angewiesen. Gerade älteren Menschen fehlen jedoch vielfach die benötigten digitalen Kompetenzen und Möglichkeiten, wodurch ihre gesellschaftliche Teilhabe zunehmend eingeschränkt wird.
Die Digitalisierung befindet sich derzeit auf dem Weg in eine erweiterte Anwendung, der sogenannten künstlichen Intelligenz, die in alle Lebensbereiche eindringt. Kein Individuum und keine gesellschaftliche Gruppierung kann sich dieser Tatsache entziehen, da sich dieser Trend der Einflussnahme entzieht und kaum noch politisch steuerbar ist, wie am Datenmissbrauch in den sogenannten “Sozialen Medien” erkennbar wurde.
Die Nutzung im persönlichen Lebensbereich kann persönlich entschieden werden, ist aber durch die Nutzer*innen kaum beherrschbar und zu kontrollieren. In der Öffentlichkeit, in der Wirtschaft, dem Dienstleistungssektor, der Daseinsvorsorge, in den Medien und der Informationstechnologie hat die Anwendung neben den Wirkungen auf die individuellen Lebensbereiche nachhaltige Veränderungen der gesellschaftlichen Strukturen zur Folge.
Wir setzen uns ein für:
- Barrierefreier Zugang zu allen digitalen Schnittstellen. Sicherstellung analoger Nutzungsmöglichkeiten.
- Gewährleistung der Teilhabe an allen Dienst- und Versorgungsleistungen, die den Zugang der digitalen Technik voraussetzen.
- Sicherung der Persönlichkeitsrechte schon bei der Gestaltung der Medien und der Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Daseinsvorsorge und Kommunikationsschnittstellen. Das setzt technische Zulassungsprüfung und regelmäßige Kontrollen in selbst lernenden Systemen voraus.
- Eine Politik, die Barrierefreiheit definiert und dadurch größtmögliche Teilhabe am sozialen Leben sichert. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen müssen neben digitalen auch analoge Angebote zur Verfügung stellen.
- Altersgerechte Gestaltung der technischen Geräte und der Nutzungsoberfläche, sowie verbindliche Anwendungstests bei digitalen Angeboten der öffentlichen Daseinsvorsorge.
- Technische Assistenzsysteme, die barrierefreies Wohnen durch die Kompensation körperlich bedingter Einschränkungen ausgleichen.
- Altersgerechter Verbraucherschutz bei Nutzung digitaler Dienstleistungen.
- Ein Bundesprogramm zur Förderung der digitalen Teilhabe von älteren Menschen, das flächendeckende und altersgerechte Schulungsangebote vorsieht bzw. zivilgesellschaftliche Vorhaben in diesem Bereich gesondert fördert. Die Möglichkeit dieser Teilhabe muss auch für Menschen mit geringen Alterseinkommen gesichert sein.
- Nutzergerechte Regeln für den Umgang mit dem digitalen Nachlass.
Verbraucherschutz von Senior*innen
Die Altersphase der Menschen hat sich zeitlich ausgedehnt. Dadurch sind die Konsuminteressen und -bedürfnisse älterer Menschen differenzierter als früher. Ältere Menschen haben daher besondere Schutzbedürfnisse aufgrund ihrer unterschiedlichen Lebensverhältnisse vor allem in den Bereichen Vorsorge, Umgang mit Internet und PC, ärztliche Versorgung (Über- und Unterversorgung) und Patientenrechte, Verbraucherrechte bzgl. Lebensmittel und Ernährung, Sicherheit im Alltag, Schutz vor Betrug, Eigentumsdelikten und Gewalt, Barrierefreiheit im Alltag (Wohnen, ÖPNV, Schriftgrößen ..), Schutz vor überteuerten Pflegeeinrichtungen, Versicherungen etc.
Wir fordern deshalb:
- Verbraucherschutzberatung muss als kommunale Pflichtaufgabe in jeder Kommune angesiedelt werden, um nahe bei den Menschen zu sein.
- Verbraucherzentralen müssen eine kostenlose und umfassende Beratung in allen Bereichen zum Schutz der älteren Menschen leisten können.
- Die zum Schutz älterer Menschen notwendigen Rechtsnormen in verschiedenen Gesetzen müssen in einem Verbraucherschutzgesetz für ältere Menschen zusammengefasst werden und verständlich kommentiert werden.
Übergang vom Arbeitsleben in die Altersversorgung
Ältere Kolleginnen und Kollegen dürfen nicht aus dem Arbeitsleben herausgedrängt und in die Frühverrentung oder vorzeitige Pensionierung abgeschoben werden. Wir wollen die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten – jüngere wie ältere – humaner, besser und gesundheitsgerechter gestalten.
Wir setzen uns für einen flexiblen Ausstieg aus dem Erwerbsleben ein. Modelle für einen flexibleren Berufsaustritt brauchen ein durchgängiges Gesundheitsmanagement, das alterns- und altersgerechtes Arbeiten ermöglicht. Nachhaltiger Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine Voraussetzung für ein gutes Altern.
Wir setzen uns ein für:
- Alterns- und altersgerecht gestaltete Arbeitsplätze, den Aufbau altersgemischter Teams, die Beteiligung an Weiterbildung in allen Lebensaltern sowie die Teilhabe an personalisierten und systematisierten Qualifikationsmaßnahmen, die verbesserte berufliche Perspektiven unabhängig vom Lebensalter ermöglichen.
- Gesunde Arbeitsbedingungen, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesund in Rente gehen können. Das Ziel ist die Förderung und Erhaltung der Gesundheit und damit auch der Erwerbsfähigkeit.
- Umfassende Gefährdungsbeurteilungen und entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen sowie zur Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz. Dies gilt insbesondere auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Monotone, physisch und psychisch belastende Arbeiten müssen soweit wie möglich minimiert werden.
- Die Kenntnisse und Erfahrungen der älteren Beschäftigten in den Betrieben und Verwaltungen müssen insbesondere in Zeiten des demografischen Wandels und des verstärkten Bedarfs nach bewährten, qualifizierten Fachkräften als selbstverständlicher und anerkannter Bestandteil der Arbeitswelt verstanden werden.