Nachaufnahme: Hände öffnen braunen Ledergeldbeutel voll mit Euro-Banknoten.

Besoldung

Im Gegensatz zu "herkömmlichen" Arbeitsverhältnissen, ist das Beamtenverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur und grundsätzlich gesetzlich geregelt.

Worum geht es

Das Verhältnis der Beamt*innen zu ihrem Dienstherrn unterscheidet sich in entscheidenden Punkten von einem "herkömmlichen" Arbeitsverhältnis. Während dieses auf einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag beruht, ist das Beamtenverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur und grundsätzlich gesetzlich geregelt. Das gilt auch für das Einkommen der Beamt*innen, welches in den Besoldungsgesetzen des Bundes und der Länder festgelegt ist. Im Gegensatz dazu sind für die Entlohnung der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst alleine Arbeitgeber und Gewerkschaften mit der ihnen zukommenden Tarifhoheit zuständig.

Die Föderalismusreform

Seit der "Föderalismusreform I" im Jahr 2006 können die Länder die Besoldung ihrer Beamt*innen selbständig gesetzlich regeln. Hat ein Bundesland von dieser Gesetzgebungskompetenz bisher keinen Gebrauch gemacht, so gilt dort laut Grundgesetz (Artikel 125a Abs. 1) weiterhin das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung bis zum 31. August 2006.

Grundgehalt

Kernbestandteil der Besoldung ist das Grundgehalt. Dieses richtet sich nach dem vom Dienstherrn verliehenen statusrechtlichen Amt. Welches Amt welcher Besoldungsgruppe zugeordnet wird, ist in der jeweiligen Besoldungsordnung (A, B, C bzw. W) zu finden. Die Höhe des Grundgehalts kann der Besoldungstabelle (A, B, C bzw. W sowie R) zum Besoldungsgesetz entnommen werden.

Zur Besoldung gehören neben dem Grundgehalt:

  • Zulagen
  • der Familienzuschlag
  • Vergütungen
  • Auslandsdienstbezüge
  • Anwärterbezüge
  • jährliche Sonderzahlungen
  • vermögenswirksame Leistungen

Welche Bezüge ein Beamter erhält richtet sich nach dem konkreten Einzelfall.

Besoldungstabellen

Besoldungstabellen Bund und Länder

Kurzinfo

Besoldungstabellen 2023/2024 für Bund und Länder.

01. Juni 2024

Besoldungsanpassungen 2023/2024/2025

Bund

  • Juni 2023: 1.240 Euro steuerfreie Inflationsausgleichszahlung 
  • Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 220 Euro steuerfreie Inflationsausgleichszahlung 
  • 200 Euro Sockelbetrag 
  • anschließend 5,3 Prozent zum 1. März 2024

Im Anschluss an die Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder stehen in den Ländern die Besoldungsrunden für die Beamt*innen der Länder und Kommunen an. Die Mehrheit der Länder hat die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses angekündigt. Der aktuelle Stand wird hier abgebildet.

Baden-Württemberg

geplant:

  • steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro zum 1. Dezember 2023 und 
  • in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024, 
  • 200 Euro zum 1. November 2024, 
  • 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025

Bayern

geplant: 

  • steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro für Dezember 2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024,
  •  200 Euro zum 1. November 2024, 
  • 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025

Berlin 

  • steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro für Dezember 2023 und 
  • in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024

geplant:

  • 275,05 Euro zum 1. November 2024
  • 6,26 Prozent zum 1. Februar 2025

Brandenburg  

  • steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro zum 1. Dezember 2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024 
  • 4,76 Prozent zum 1. Januar 2024
  • 5,54 Prozent zum 1. Juli 2024

Bremen 

  • steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro für Dezember 2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024

geplant:

  • 1,85 Prozent zum 1. Oktober 2023 
  • 200 Euro zum 1. November 2024
  • 3,65 Prozent zum 1. Februar 2025

Hamburg  

  • steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro zum 1. Dezember 2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024

geplant:

  • 200 Euro zum 1. November 2024
  • 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025

Hessen

  • eigenständige Tarif- und Besoldungsrunde in 2024
  • steuerfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von jeweils 1.000 Euro in Juni, Juli und November 2024
  • 4,8 Prozent zum 1. Februar 2025
  • 5,5 Prozent zum 1. August 2025

Mecklenburg-Vorpommern 

  • steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro für Dezember 2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024
  • 200 Euro zum 1. November 2024
  • 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025

Niedersachsen  

  • steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro zum 1. Januar 2024 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024

Nordrhein-Wetfalen  

  • steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro für 2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024

geplant: 

  • 200 Euro zum 1. November 2024
  • 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025

Rheinland-Pfalz  

  • steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro für Dezember 2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024
  • 200 Euro zum 1. November 2024
  • 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025

Saarland

  • steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro für 2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024
  • 200 Euro zum 1. November 2024
  • 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025

Sachsen

  • steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro für das Jahr 2023 und in Höhe von monatlich 200 Euro von Januar bis Oktober 2024
  • 4,76 Prozent zum 1. November 2024
  • 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025

Sachsen-Anhalt 

geplant: 

  • steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro zum 1. Dezember 2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024
  • 200 Euro zum 1. November 2024
  • 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025

Schleswig-Holstein 

  • steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.500 Euro für 2023
  • in Höhe von 300 Euro für 2024 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024 

geplant: 

  • 1 Prozent zum 1. Januar 2024 in den jeweils ersten 4 Erfahrungsstufen
  • 200 Euro und 5,5 Prozent zum 1. November 2024

Thüringen

  • 3,25 Prozent zum 1. Januar 2023 sowie steuerfreie Sonderzahlungen (Inflationsausgleichsprämie) je nach Familienstand
  • 1,462 Prozent zum 1. Januar 2024
  • 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025 

Besoldungsgesetzgebung Bund

  • Der Weg der Besoldungsanpassung im Bund Die Grafik zeigt den Weg eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes im Bund vom Entwurfsstand bis zur Verkündung. Download PDF

Besoldungsgesetzgebung Länder

  • Besoldungsanpassungen in den Ländern So läuft der Gesetzgebungsprozess Die Grafik zeigt den Weg eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes in den Ländern vom Entwurfsstand bis zur Verkündung. Download PDF

Unsere Forderungen

  • Tarifverhandlungen für Bund, Länder und Kommunen müssen zeitgleich und gemeinsam geführt werden. 
  • Die Tarifergebnisse müssen anschließend zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung der Beamt*innen in Bund, Ländern und Kommunen übertragen werden.
  • Der DGB als beamtenpolitische Spitzenorganisation ist als Verhandlungspartner – gerade auch angesichts der individual- und kollektivrechtlichen Begrenzungen des Beamtenrechts – wirksam zu beteiligen.

Nachrichten zu Tarif- und Besoldungsrunden

Tarif- und Besoldungsrunde der Länder: Einigung erzielt

Öffentlicher Dienst der Länder

Besoldungsreporte zum Download

Bund muss bei Besoldung aufholen

DGB Besoldungsreport 2023

Studie / Analyse

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten von Bund und Kommunen sind in der dritten Verhandlungsrunde am 29. März zunächst gescheitert. Eine Einigung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. An eine solche schließt sich dann die Besoldungsrunde für die Beamt*innen und Richter*innen des Bundes sowie für die Soldat*innen an. Als beamtenpolitische Spitzenorganisation fordert der DGB grundsätzlich die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses. Eine solche ist auch dringend nötig, wie der aktuelle DGB Besoldungsreport 2023 zeigt.

01. März 2023

Politik im Reparaturmodus

DGB-Besoldungsreport 2021

Studie / Analyse

Das Saarland verfestigt seine Schlusslichtposition, Berlin holt weiter auf und Bayern führt wie gehabt mit großem Abstand – so kann der DGB Besoldungsreport 2021 knapp zusammengefasst werden. Während die Besoldungslücke in kleinen Schritten schrumpft, bringt die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation zweifellos erhebliche Bewegung in die Besoldungspolitik von Bund und Ländern.

01. Juni 2021

Dynamik in der Einkommensentwicklung der Beamt*innen

Besoldungsreport

Studie / Analyse

Besoldungsunterschiede von mehreren tausend Euro jährlich, keine einheitliche Wochenarbeitszeit und ein steigender Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs: Das ist die aktuelle Lage im Beamtenbereich in Deutschland. Der aktuelle Besoldungsreport stellt die Einkommenssituation der BeamtInnen 2020 dar und nimmt dabei auch die erhöhte Wochenarbeitszeit in vier Ländern und im Bund in den Blick. 

01. Oktober 2020

DGB Besoldungsreport bestellen

Der aktuelle DGB Besoldungsreport kann hier bestellt werden.

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Als beamtenpolitische Spitzenorganisation stehen wir für eine gemeinsame gewerkschaftliche Beamtenpolitik unserer Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes GdP, GEW, IG BAU, IG BCE, EVG sowie ver.di und setzen uns mit ihnen für Gute Arbeit im öffentlichen Dienst ein.

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